Sperrzeiten für das LAP


Das Organisationsstatut der Jusos BW wird wie folgt geändert:

 §7 (9) alt:

 Für Mitglieder des LA-Präsidiums gilt eine Karenzzeit von einem Jahr, bevor sie für
 den Landesvorstand kandidieren können.

 zu

 §7 (9) neu:

 Mitglieder des LA-Präsidiums können nach ihrer Wahl auf der darauffolgenden
 Landesdelegiertenkonferenz und nach Ende ihrer Amtszeit für ein halbes Jahr nicht für
 den Landesvorstand kandidieren.

 Sowie:

 §9 (3) alt:

 Mitglieder des Awareness-Teams können nach dem Ende Ihrer Amtszeit innerhalb einer
 Karenzzeit von einem Jahr folgende Ämter und Funktionen nicht bekleiden:

 • Landesvorsitzende:r

 • stellvertretende:r Landesvorsitzende:r

 • Delegierte:r für den Bundesausschuss

 • Nominierte:r für den stellvertretenden Bundesvorsitz

 Zu

 §9 (3) neu:

 (3) Mitglieder des Awareness-Teams können nach ihrer Wahl auf der darauffolgenden
 Landesdelegiertenkonferenz und nach Ende ihrer Amtszeit für ein halbes Jahr folgende
 Ämter und Funktionen nicht bekleiden:

 • Landesvorsitzende:r

 • stellvertretende:r Landesvorsitzende:r

 • Delegierte:r für den Bundesausschuss

 • Nominierte:r für den stellvertretenden Bundesvorsit

Begründung

Die bisherige Regelung sorgt für eine faktische Karenzzeit von zwei Jahren, falls nicht die Möglichkeit besteht, das Präsidium vor der Landesdelegiertenkonferenz neu zu wählen. Das sorgt dafür, dass viele kompetente Menschen möglicherweise davor zurückschrecken sich auf dieses Amt zu bewerben.

Mit der neuen Formulierung wäre eine faktische Karenzzeit von einem Arbeitsjahr garantiert.