Awarenesskonzept Jusos Baden-Württemberg

Wir Jusos Baden-Württemberg tolerieren keinen Sexismus, Rassismus, Antisemitismus,
 Klassismus, keine Queer- und Transfeindlichkeit oder andere Diskriminierungs- und
 Gewaltformen. Gleichwohl erkennen wir an, dass uns unser progressiver Anspruch als
 politischer Verband nicht von in der Gesellschaft vorherrschenden Machstrukturen und
 Denkmustern befreit. Diese strukturelle Diskriminierung und Gewalt bekämpfen wir in
 unserem Verband präventiv mithilfe von ausgebauten Awarenessstrukturen. Diese haben
 zum Ziel, durch Sichtbarkeit und dauerhafte Erreichbarkeit auf Landesveranstaltungen
 Sicherheit zu bieten, aber auch im Allgemeinen diskriminierungssensible Räume zu
 schaffen. Dabei bleiben Sensibilisierung und Reflexion Aufgaben für den gesamten
 Verband und seine Mitglieder.

 Um der besonderen Verantwortung der Jusos Baden-Württemberg als Jugendverband gerecht
 zu werden, soll das Awareness-Team in Kooperation mit dem Landesvorstand und
 geeigneten Fachstellen ein Schutzkonzept zur Prävention vor sexualisierter Gewalt und
 Übergriffen erarbeiten.

 Awareness bedeutet Achtsamkeit, Verantwortungsübernahme und ein aktives Bewusstsein
 für gesellschaftliche Machtverhältnisse und Diskriminierungsstrukturen. Sie
 beschreibt keine einzelne Maßnahme, sondern eine grundlegende Haltung im Umgang
 miteinander. Awarenessarbeit setzt dort an, wo Diskriminierung, Grenzüberschreitungen
 und Gewalt nicht als Einzelfälle verstanden werden, sondern als Ausdruck
 struktureller Ungleichheiten, die auch innerhalb unseres Verbandes wirken. Awareness
 ist damit kein Zusatz, sondern grundlegender Bestandteil unseres politischen und
 organisatorischen Selbstverständnisses.

 Für uns ist klar: Kein Raum ist automatisch diskriminierungsfrei. Deshalb ist es
 unser gemeinsamer Anspruch, Räume zu schaffen, in denen sich alle Menschen –
 unabhängig von Geschlecht, soziale und ethnische Herkunft, sexueller Orientierung,
 Religion, Behinderung oder anderen Merkmalen – sicher, respektiert und wohl fühlen
 können. Awareness bedeutet dabei insbesondere, Betroffene ernst zu nehmen, ihre
 Perspektiven in den Mittelpunkt zu stellen und ihnen Handlungsmacht zuzugestehen.

 Das Awareness-Team übernimmt in diesem Kontext eine besondere Verantwortung. Es
 stellt eine niedrigschwellige, verlässliche und geschützte Anlaufstelle dar, ist
 präsent und ansprechbar und unterstützt Betroffene von Diskriminierung,
 Grenzüberschreitungen und Gewalt. Dabei orientiert sich seine Arbeit konsequent an
 den Bedürfnissen und Wünschen der Betroffenen sowie am Prinzip der Definitionsmacht.
 Konkret heißt das: Jede Person setzt ihre eigenen Grenzen und definiert für sich
 individuell, wo in welcher Situation die eigenen Grenzen liegen und wann diese
 überschritten wurden. Was Diskriminierung und Gewalt ist, kann nur die betroffene
 Person unabhängig von der Wahrnehmung anderer definieren. Für uns gilt nicht nur der
 Grundsatz „Nein heißt nein“, sondern „Nur ja heißt ja“.

 Gleichzeitig versteht sich das Awareness-Team nicht als isolierte Struktur, sondern
 als Teil eines umfassenden Prozesses hin zu einem diskriminierungssensiblen Verband.
 Awarenessarbeit ist nicht allein Aufgabe des Awareness-Teams. Sie ist eine gemeinsame
 Verantwortung aller Mitglieder. Jede*r Einzelne ist dazu aufgefordert, das eigene
 Verhalten zu reflektieren, Grenzen zu respektieren, auf diskriminierende Situationen
 zu reagieren und zu einem solidarischen und respektvollen Miteinander beizutragen.
 Dazu gehört auch, eigene Privilegien zu hinterfragen und aktiv gegen Diskriminierung
 einzutreten.

 Als Verband setzen wir uns das Ziel, nicht nur auf Vorfälle zu reagieren, sondern
 präventiv zu wirken. Dazu gehören Sensibilisierung, politische Bildung sowie die
 kontinuierliche Weiterentwicklung unserer Strukturen und Veranstaltungsformate. Unser
 Anspruch ist es, eine Kultur zu schaffen, in der Grenzverletzungen ernst genommen
 werden, Betroffene Unterstützung erfahren und diskriminierendes Verhalten klare
 Konsequenzen hat.

 Grundsätze der Awareness

 Leitlinien der Awareness Arbeit

  •  Definitionsmacht

 Die Einschätzung einer betroffenen Person hinsichtlich ihrer eigenen Grenzen,
 Erfahrungen und Wahrnehmungen wird ernst genommen und bildet die Grundlage für das
 Handeln des Awareness-Teams. Die betroffene Person setzt Grenzen und definiert, was
 für sie übergriffig war oder sich unangenehm angefühlt hat.  

  •  Parteilichkeit

 Das Awareness-Team unterstützt betroffene Personen und orientiert sein Handeln
 vorrangig an deren Schutz, Bedürfnissen und Wohlergehen. 

  •  Konsens-Prinzip

 Individuelle Grenzen müssen respektiert werden. Es gilt “Ja heißt ja”. 

  •  Keine Täter-Opfer-Umkehr

 Verantwortung für übergriffiges, diskriminierendes oder gewaltvolles Verhalten liegt
 bei der handelnden Person und darf nicht auf die betroffene Person verlagert werden. 

  •  Vertraulichkeit

 Informationen, die dem Awareness-Team anvertraut werden, werden vertraulich behandelt
 und nur mit ausdrücklicher Zustimmung der betroffenen Person oder bei zwingenden
 Gründen weitergegeben. 

  •  Freiwilligkeit

 Die Inanspruchnahme von Awareness-Angeboten erfolgt grundsätzlich freiwillig.
 Betroffene Personen entscheiden selbst, welche Unterstützung sie annehmen möchten und
 welche Informationen sie teilen. 

  •  Diskriminierungssensibilität

 Das Awareness-Team berücksichtigt, dass Menschen aufgrund unterschiedlicher Merkmale
 und Lebensrealitäten Diskriminierung erfahren können. Es handelt sensibel gegenüber
 Machtverhältnissen und Mehrfachdiskriminierungen und setzt sich für eine respektvolle
 und inklusive Atmosphäre ein. 

  •  Selbstbestimmung

 Betroffene Person entscheidet selbst über ihre Grenzen, Bedürfnisse und das weitere
 Vorgehen. Das Awareness-Team unterstützt bei Entscheidungen, trifft diese jedoch
 nicht an ihrer Stelle. 

  •  Niederschwelligkeit

 Awareness-Angebote sollen für alle Teilnehmenden leicht zugänglich sein. Das
 Awareness-Team ist sichtbar, ansprechbar und ohne besondere Hürden, niederscgwellig
 erreichbar. 

 Umgang im Awareness-Team

 Die Zusammenarbeit im Awareness-Team basiert auf einem vertrauensvollen, offenen und
 respektvollen Umgang. Alle Mitglieder arbeiten auf Augenhöhe und tragen gemeinsam
 Verantwortung für die Awareness-Arbeit.

 Ein regelmäßiger und verbindlicher Austausch ist zentral. Einschätzungen,
 Beobachtungen und Erfahrungen werden offen geteilt, um gemeinsame und reflektierte
 Entscheidungen zu treffen. Unterschiedliche Perspektiven, Hintergründe und Strömungen
 innerhalb der Jusos werden dabei bewusst einbezogen und transparent gemacht, um die
 eigene Arbeit kontinuierlich zu verbessern. Kritik wird ehrlich, konstruktiv und
 lösungsorientiert geäußert. Fehler und Unsicherheiten sollen offen angesprochen
 werden können. Nach Veranstaltungen oder konkreten Awarenessfällen finden bei Bedarf
 gemeinsame Nachbesprechungen statt, um das Vorgehen zu reflektieren und Strukturen
 weiterzuentwickeln. Zugleich wird auf eine faire Verteilung von Aufgaben geachtet.
 Bei Überforderung oder Unsicherheiten wird frühzeitig Unterstützung im Team
 eingeholt.

 Handlungsmöglichkeiten und Interventionen

 Unser Ziel ist es, Diskriminierung, Übergriffe und Gewalt vorzubeugen. Wann immer es
 jedoch trotzdem zu diesen kommt, bieten unsere Strukturen Unterstützung an und sind
 in der Lage, Handlungsmöglichkeiten aufzuzeigen und Interventionen umzusetzen.

 Grundsätzlich wird das Awareness-Team in konkreten Awareness-Fällen nur reaktiv
 tätig. Das heißt, eine Intervention erfolgt nur durch eine Meldung. Diese kann
 entweder durch die betroffene Person selbst oder durch eine Person erfolgen, die die
 Involvierung des Awareness-Teams als sinnvoll erachtet. Auch Mitglieder des
 Awareness-Teams selbst können eine Situation melden. Im Sinne der
 Betroffenengerechtigkeit werden keine Handlungen ohne die Kenntnis und explizite
 Zustimmung der betroffenen Person unternommen. Das Wohl der betroffenen Person steht
 bei der Awareness-Arbeit an erster Stelle.

 Beschwerden und Feedback von Mitgliedern kann jederzeit über die E-Mail-Adressen auf
 der Website oder andere Gesprächskanäle geäußert werden und wird immer ernst,
 selbstkritisch und offen aufgenommen. Das Awareness-Team ist grundsätzlich erster
 Ansprechpartner. Wenn aber der Wunsch besteht, (anonyme) Meldungen oder Feedback zu
 übersenden, kann dies über eigene Vertrauenspersonen im Kreisverband im
 Landesvorstand oder über die Landesgeschäftsstelle geschehen, die die Nachrichten
 dann an das Awareness-Team weiterleiten. Jede Beschwerde wird vom Awareness-Team
 aufgenommen und geprüft. Danach werden passende Schritte eingeleitet.

 Das Awareness-Team und seine Arbeit unterliegen vollständiger Vertraulichkeit. Das
 Awareness-Team ist dazu angehalten, Awareness-Gespräche gegebenenfalls zu
 protokollieren und die Dokumentation vertraulich und datenschutzgerecht
 aufzubewahren. So können vergangene Erfahrungen für zukünftige Fälle nutzbar gemacht
 werden.

 Handlungsmöglichkeiten des Awareness-Teams sind dabei sehr individuell vom Fall und
 den Bedürfnissen der betroffenen Person abhängig.

 Zunächst kann das Awareness-Team unterstützende Maßnahmen gegenüber der betroffenen
 Person leisten. Konkret heißt das, Gespräche zu führen, Schutzräume und Rückzugsorte
 anzubieten, die Person auf Veranstaltungen zu begleiten oder die Vermittlung an
 geeignete Stellen zu übernehmen. Letztere können z. B. Beratungsstellen,
 therapeutische Angebote oder auch Bundes-Awareness-Strukturen umfassen, die
 gegebenenfalls besser geeignet sind, um Unterstützung zu leisten. Zudem steht das
 Awareness-Team der betroffenen Person beratend zur Seite, ohne eine
 Entscheidungsfindung vorwegzunehmen. Grundsätzlich sind die Mitglieder des Awareness-
 Teams in vorliegenden Fällen zur Koordination untereinander angehalten, allerdings
 erfolgt auch dies unter Absprache mit der betroffenen Person.

 Darüber hinaus kann das Awareness-Team, sofern dies gewünscht ist, eine vermittelnde
 Rolle einnehmen. In diesem Rahmen können Gespräche mit Personen geführt werden, deren
 Verhalten als grenzüberschreitend, übergriffig, gewaltausübend oder diskriminierend
 wahrgenommen wurde. Ziel ist es, dieses Verhalten anzusprechen, Grenzen klar zu
 benennen, Reflexion anzuregen und auf eine unmittelbare Beendigung diskriminierender
 Situationen hinzuwirken. Im Mittelpunkt steht dabei nicht die nachträgliche
 Aufklärung eines genauen Hergangs, sondern die Sensibilisierung für problematische
 Verhaltensweisen sowie die aktive Gestaltung eines diskriminierungsärmeren Raumes.

 Darüber hinaus kann das Awareness-Team, sofern dies gewünscht ist, eine vermittelnde
 Rolle einnehmen. In diesem Rahmen können Gespräche mit Personen geführt werden, deren
 Verhalten als gewaltausübend oder diskriminierend wahrgenommen wurde. Ziel ist es,
 dieses Verhalten anzusprechen, Grenzen klar zu benennen, Reflexion anzuregen und auf
 eine unmittelbare Beendigung grenzüberschreitender, übergriffiger, gewaltausübender
 oder diskriminierender Situationen hinzuwirken. Im Mittelpunkt steht dabei nicht die
 nachträgliche Aufklärung eines genauen Hergangs, sondern die Sensibilisierung für
 problematische Verhaltensweisen sowie die aktive Gestaltung eines
 diskriminierungsärmeren Raumes.

 Wir gehen nicht grundsätzlich von bewusster oder absichtlicher Grenzüberschreitung
 aus. Vielmehr erkennen wir an, dass diskriminierende Denkmuster – etwa patriarchale,
 weiße sowie hetero- und cisnormative Prägungen – gesellschaftlich verankert sind und
 unser Handeln beeinflussen können. Umso wichtiger sind kontinuierliche
 Selbstreflexion und das respektvolle Setzen und Wahren von Grenzen.

 Diese wohlwollende Haltung findet jedoch dort ihre Grenze, wo es um eindeutig
 gewaltvolles, bewusst diskriminierendes oder verletzendes Verhalten geht.

 In akuten Situationen kann das Awareness-Team kurzfristige Schutzmaßnahmen ergreifen.
 Dazu zählen unter anderem die räumliche Trennung von beteiligten Personen, die
 Aufforderung zur Unterlassung bestimmter Verhaltensweisen, sowie
 Handlungsempfehlungen an die Veranstaltungsleitung. Das Awareness-Team kann keine
 formellen Sanktionen aussprechen, jedoch kann das Landesbüro auf dessen Empfehlung
 Personen von der Veranstaltung ausschließen, Teilnehmende für künftige
 Veranstaltungen sperren oder z. B. ein Alkoholverbot für eine Veranstaltung
 aussprechen.

 Bei dem Verdacht auf akute psychische oder medizinische Notfall- bzw.
 Ausnahmesituationen ist das Awareness-Team dazu angehalten professionelle Hilfe
 hinzuzuziehen, indem es z.B. Notfallnummern bereitstellt bzw. konsultiert (etwa die
 TelefonSeelsorge, das Hilfstelefon „Gewalt gegen Frauen“ o.ä.) oder z.B. einen
 Krankenwagen ruft.

 Das Awareness-Team stellt auf Nachfrage eine Übersicht über relevante und
 niedrigschwellige Notfallnummern und Hilfsangebote bereit, die stetig aktualisiert
 und erweitert wird. 

 Unabhängig von konkret vorliegenden Fällen gehört es zu den Handlungsmöglichkeiten
 des Awareness-Teams, strukturelle Veränderungen anzustoßen. Dazu zählen Hinweise auf
 diskriminierende Rahmenbedingungen (z. B. Veranstaltungsformate, Inhalte oder
 organisatorische Abläufe) sowie die Entwicklung von Vorschlägen zur Prävention
 zukünftiger Vorfälle. Das Awareness-Team trägt damit aktiv zur Weiterentwicklung
 eines diskriminierungssensiblen Verbands bei.

 Bei allen Handlungsmöglichkeiten des Awareness-Teams hat auch die Awareness-Arbeit
 ihre Grenzen. Awareness-Strukturen sind nicht in der Lage, eine strafrechtliche
 Verfolgung einzuleiten und können keine therapeutische Arbeit leisten. Auch kann das
 Awareness-Team keine Personen aus der Partei oder aus dem Verband ausschließen. Das
 Awareness-Team ist kein Ermittlungs- und Sanktionsorgan.

 Kurzübersicht Verfahrensleitfaden

  1.  Kontaktaufnahme / Meldung eines Falls durch die betroffene Person oder andere,
     sofern Involvierung des Awareness-Teams als sinnvoll erachtet wird
  2.  Auf Wunsch der betroffenen Person Rückzug an einen ruhigen Ort unter Wahrung der
     Sicherheit und des Wohlbefindens
  3.  Sofern betroffene Person einwilligt, Koordination mit anderen Awareness-Personen
  4.  Gespräch mit der betroffenen Person (Je nach Einwilligung mit einer oder
     mehreren Awareness-Personen)
  5.  Absprache des Vorgehens, Aufklärung über Handlungsmöglichkeiten und Abfrage über
     Erwartungen der betroffenen Person
  6.  Nach Einwilligung: Gespräch mit der Person, die sich fehlverhalten hat (mit oder
     ohne betroffene Person, je nach Wunsch)
  7.  Gemeinsame Einschätzung des Awareness-Teams über die Maßnahmen nach dem Gespräch
  8.  Rückkopplung mit betroffener Person zu den vorgeschlagenen Maßnahmen
  9.  Mitteilung der Konsequenzen an die Person , die sich fehlverhalten hat (siehe
     oben: Handlungsmöglichkeiten und Interventionen)
  10.  Gegebenenfalls Feedback-Gespräch mit betroffener Person

 Sensibilisierung als Grundsatz der Awareness-Arbeit

 Mitglieder des Landes-Awareness-Teams müssen vielseitig sensibilisiert sein, um eine
 angemessene Awareness-Arbeit im Verband leisten zu können. Es bildet sich immer
 weiter, ob durch verpflichtende Schulungen oder durch konstante Selbst- und
 Außenreflektion. Die Themen sind anpassbar, aber grundsätzlich sind Wareness-Personen
 für ethnische und geschlechtsbezogene Diskriminierung und Gewalt (d.h. Rassismus und
 Sexismus, sexualisierte Gewalt), Queerfeindlichkeit, Ableismus und Klassismus, sowie
 Diskriminierung jeder Art sensibilisiert. Awareness-Schulungen werden grundsätzlich
 vom Bundesverband angeboten. Andernfalls soll sich das Landes-Awareness-Team um die
 eigene Schulung bei externen Anbietern kümmern.

 Vor einer Veranstaltung, die vom Landesverband ausgeht, soll das Awareness-Team für
 alle Teilnehmenden eine Ansprache halten. Neben den individuellen
 Veranstaltungshinweisen soll auch dort kurz für die oben genannten Themen
 sensibilisiert werden. 

 In der Antragsarbeit und im Landesvorstand kann das Awareness-Team als unabhängiges
 Beratungsgremium für die Weiterentwicklung der Awareness-Arbeit, Antidiskriminierung,
 Antisexismus und gegebenenfalls auch Antirassismus agieren und eigene Ideen und
 Vorschläge einbringen. Critical Whiteness, FINTA*-Plena und kritische
 Männlichkeitsplena werden vom Awareness-Team ausdrücklich begrüßt und auf
 Landesveranstaltungen fest verankert.

 Umgang mit minderjährigen Mitgliedern im Verband

 Minderjährige Mitglieder nehmen eigenständig und gleichberechtigt am politischen
 Leben teil. Gleichzeitig besteht für den Verband eine besondere Verantwortung,
 Rahmenbedingungen zu schaffen, die sowohl Schutz als auch echte Beteiligung
 gewährleisten. Ziel dieses Kapitels ist es, Minderjährige nicht als schutzbedürftige
 Randgruppe zu behandeln, sondern als gleichberechtigte Mitglieder mit besonderen
 Unterstützungsbedarfen, deren politische Beteiligung aktiv ermöglicht, geschützt und
 ernst genommen wird.

 Entscheidungen, die minderjährige Mitglieder betreffen, sollen altersgerecht erklärt
 und nachvollziehbar gestaltet werden, sodass politische Prozesse für sie verständlich
 und zugänglich bleiben. Dabei ist sicherzustellen, dass Beteiligung nicht nur formal
 besteht, sondern praktisch ermöglicht wird. Zudem wird empfohlen, bei der Einbindung
 minderjähriger Mitglieder besonders auf Zugänglichkeit politischer Inhalte zu achten.
 Dazu gehören eine verständliche Sprache, klare Strukturen sowie die Vermeidung
 unnötig exklusiver oder voraussetzungsreicher Kommunikationsformen.

 Besondere Aufmerksamkeit gilt dem Schutz vor Machtungleichgewichten innerhalb
 politischer Strukturen. Hierzu gehört ein sensibler Umgang mit Rollen, Hierarchien
 und informellen Abhängigkeiten. Minderjährige dürfen in ihren Entscheidungen weder
 unter Druck gesetzt noch in ihrer politischen Mitwirkung eingeschränkt werden.

 Bei allen Aktivitäten ist die Einhaltung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen
 sicherzustellen. Dies umfasst insbesondere die Vorgaben des Jugendschutzgesetzes
 (JuSchG), die Wahrnehmung und Einhaltung der Aufsichtspflichten bei Veranstaltungen
 sowie die Beachtung der rechtlichen Regelungen zu Alkohol, Nikotin, Cannabis und
 anderen Substanzen. Weitere Regelungen hierzu sind im Veranstaltungskapitel
 konkretisiert.

 Weitere Kapitel mit Relevanz für Minderjährige: Umgang mit minderjährigen
 Teilnehmern, Mehrtägige Veranstaltungen (Zimmeraufteilung), Datenschutz (besondere
 Vorsicht)

 Umgang mit neurodivergenten Mitgliedern im Verband

 Wir verstehen uns als ein Verband für alle Menschen. Menschen mit einer geistigen
 Behinderung oder Neurodivergenz sehen wir deshalb als Gruppen mit besonderem
 Schutzbedarf. Wir erkennen an, dass jeder Mensch individuelle Bedürfnisse und
 Voraussetzungen hat, auf die wir Rücksicht nehmen. Falls erforderlich oder gewünscht
 kann dem Awareness-Team vor oder (zur Not) auf einer Veranstaltung mitgeteilt werden,
 ob (neurodivergente) Teilnehmende anwesend sind und/oder individuelle Bedürfnisse
 haben, die nicht im Veranstaltungskonzept berücksichtigt wurden. Das Awareness-Team
 kann dann entsprechend handeln, um diesen Personen die Teilnahme zu ermöglichen.
 Diese Absprache erfolgt ausdrücklich nach Rücksprache oder auf Wunsch der
 betreffenden Person.

 Grundsätzlich sind auf jeder Veranstaltung Ruheräume auszuweisen, die von den
 Anwesenden genutzt werden können. Des Weiteren soll in Debatten, Aussprachen,
 Anträgen und Sonstigem möglichst auf eine inklusive Sprache aller geachtet werden.

 Das Awareness-Team leistet einen beratenden Beitrag und handelt in Notfällen wie
 bereits beschrieben. Es kann keine rund-um-die-Uhr Betreuung leisten. Diese Aufgabe
 liegt, falls benötigt, beim Landesverband, Delegationsleitungen und den
 Kreisverbänden.

 Veranstaltungen & Awareness-Arbeit

 Planung der Veranstaltungen

 Veranstaltungen werden vom Organisationsteam vorausschauend geplant, sodass die
 Programme altersgerecht gestaltet sind und ausreichend Pausen sowie
 Rückzugsmöglichkeiten enthalten. Bestehen Unsicherheiten oder Bedenken seitens des
 Organisationsteams, kann und soll das Awareness-Team jederzeit hinzugezogen werden.
 Das Awareness-Team ist zusätzlich dazu angehalten, Tagesordnungen sowie die
 Rahmenbedingungen der Veranstaltungen kritisch zu prüfen und mögliche Risiken oder
 Bedenken frühzeitig zu benennen.

 Die Räumlichkeiten der Veranstaltung werden im Vorhinein gemeinsam mit dem
 Organisationsteam geprüft, wobei mindestens ein Raum als Rückzugs- bzw. Schutzraum
 für das Awareness-Team verbindlich festgelegt und zur Verfügung gestellt wird.

 Für jede Veranstaltung sollte nach Möglichkeit mindestens eine Person aus dem
 Awareness-Team anwesend sein. Ziel ist es, dass mehrere oder im besten Fall alle
 Mitglieder des Awareness-Teams vor Ort sind.

 Falls absehbar ist, dass nicht ausreichend Awareness-Personen – insbesondere keine
 FINTA*-Personen – anwesend sein können, wird im Vorfeld mindestens eine geeignete
 Person vom Awareness-Team als Helfer*in benannt, die die Awareness-Arbeit unterstützt
 oder im Bedarfsfall übernimmt. Diese wird entsprechend vorbereitet und eingebunden.
 Für die Helfer*innen sind nach Möglichkeit Qualifikationen/Ausbildungen
 wünschenswert, die eine Grundkompetenz in Awareness-Arbeit nachweisen können. Dazu
 gehören: Jugendleiter*innen-Card (JuLeiCa), Ausbildung/Studium in Sozialer Arbeit
 oder Pädagogischen Berufen, Teilnahme an externen (oder internen) Awareness-
 Schulungen. Es reicht aber auch ein grundsätzliches Vertrauen des Landesverbands in
 die jeweilige Person. Ob dies der Fall ist, wird zu Beginn jeder betreffenden
 Veranstaltung abgefragt. Im Vorfeld einer Veranstaltung können bei Bedarf mit einer
 Umfrage geeignete Personen abgefragt werden. Kreis-Awareness-Personen sollen
 bevorzugt für diese Rolle infrage kommen.

 Bei größeren Veranstaltungen (z. B. Landesdelegiertenkonferenzen) wird die Teilnahme
 aller Mitglieder des Awareness-Teams angestrebt und ausdrücklich erwünscht.
 Zusätzlich werden weitere Helfer*innen eingeplant, die das Awareness-Team während der
 Veranstaltung bei Bedarf unterstützen können. Die Helfer*innen übernehmen
 ausschließlich Aufgaben während der Veranstaltung und sind danach nicht Teil der
 Awareness-Strukturen. 

 Veranstaltungsdurchführung und Nachbereitung 

 Während der Veranstaltung übernimmt mindestens eine Awareness-Person aktiv eine
 Schicht und ist primär zuständig. Gleichzeitig sind alle anwesenden Awareness-
 Personen jederzeit ansprechbar und können bei Bedarf hinzugezogen werden, wenn dies
 für die betroffene Person angenehmer ist. Die Erreichbarkeit des Awareness-Teams wird
 durchgehend über eine zentrale Kontaktmöglichkeit (z. B. Telefonnummer)
 sichergestellt. Die entsprechenden Kontaktdaten sind an zentralen Stellen der
 Veranstaltung sowie in relevanten Veranstaltungsunterlagen gut sichtbar zu
 platzieren, sodass sie für alle Teilnehmenden jederzeit leicht auffindbar sind.

 Zu Beginn der Veranstaltung stellt sich das Awareness-Team verpflichtend vor und
 informiert über Erreichbarkeit, Schichten und Aufgabenverteilung. Zusätzlich wird auf
 das vorliegende Awareness-Konzept hingewiesen. Hilfsangebote (z. B. Notfallnummern)
 sollen von Awareness-Team bei Bedarf bereitgestellt werden.

 Insbesondere im Abendprogramm wird darauf geachtet, Angebote zu schaffen, die nicht
 auf Konsum ausgerichtet sind. Aktivitäten wie Spieleabende oder offene
 Austauschformate sind ausdrücklich erwünscht. Ziel ist es, Räume zu schaffen, an
 denen alle teilnehmen können, unabhängig davon, ob sie konsumieren möchten oder
 nicht. Niemand soll durch konsumorientierte Angebote ausgeschlossen oder unter Druck
 gesetzt werden.

 Das Awareness-Team bleibt auch nach der Veranstaltung ansprechbar, insbesondere für
 Vorfälle oder Gesprächsbedarf, die erst im Nachgang entstehen, sowie für
 konstruktives Feedback zur eigenen Arbeit.

 Umgang mit minderjährigen Teilnehmern 

 Für minderjährige Teilnehmende wird im Vorhinein von Landesveranstaltungen eine
 verantwortliche Bezugsperson festgelegt, die während der gesamten Veranstaltung –
 einschließlich des Abendprogramms – als feste Ansprech- und Unterstützungsperson zur
 Verfügung steht. Diese Person begleitet die minderjährige Person unterstützend durch
 die Veranstaltung und ist jederzeit ansprechbar.

 Grundsätzlich wird für jede minderjährige Person eine Bezugsperson benannt. Die
 Zuordnung erfolgt in Abstimmung mit der minderjährigen Person und setzt deren
 Einverständnis voraus. Sie gilt zunächst für die jeweilige Veranstaltung, kann aber
 bei wiederholter Teilnahme auch längerfristig fortgeführt werden, sofern dies
 gewünscht ist.

 Die Bezugsperson unterstützt bei Fragen, Unsicherheiten oder organisatorischen
 Anliegen und hilft dabei, dass individuelle Bedürfnisse berücksichtigt werden. Dazu
 gehört auch die Unterstützung bei einem sicheren Heimweg nach Abendveranstaltungen,
 etwa durch Begleitung oder die Organisation einer sicheren Abholung. Gemeinsame,
 situationsangemessene Lösungen mit der betreffenden Person sind dabei ausdrücklich
 möglich.

 Die rechtliche Verantwortung für minderjährige Teilnehmende liegt weiterhin bei der
 Landesgeschäftsführung. Die Bezugspersonen übernehmen eine unterstützende und
 entlastende Funktion, ohne diese Verantwortung zu ersetzen. Bei Unsicherheiten,
 Überforderung oder schwierigen Situationen kann jederzeit Rücksprache mit dem
 Awareness-Team gehalten werden, das auch die Bezugspersonen beratend und
 unterstützend begleitet.

 Ziel dieser Struktur ist es, minderjährigen und gegebenenfalls weiteren
 unterstützungsbedürftigen Teilnehmenden eine verlässliche Ansprechperson zu geben,
 die Orientierung bietet und gleichzeitig sicherstellt, dass Verantwortung nicht
 überlastet oder einseitig getragen wird.

 Umgang mit neurodivergenten Teilnehmenden

 Für neurodivergente Teilnehmende können bei Bedarf ergänzende unterstützende
 Maßnahmen zur besseren Teilnahme an Veranstaltungen getroffen werden. Grundlage ist
 dabei stets eine bedarfsorientierte und freiwillige Abstimmung mit der betroffenen
 Person. Dazu gehört insbesondere die Möglichkeit, Abläufe, Strukturen und
 Programmpunkte bei Bedarf klarer zu erläutern sowie individuelle Bedürfnisse in der
 Teilnahme zu berücksichtigen. Rückzugs- und Ruhebereiche, die ohnehin Teil der
 Veranstaltungsstruktur sind, sollen dabei auch für diese Zwecke nutzbar sein.

 Soziale Teilhabe bleibt grundsätzlich freiwillig; es soll kein Druck zur Teilnahme an
 Programmpunkten oder Gruppenaktivitäten entstehen. Unterschiedliche Formen der
 Beteiligung sind ausdrücklich möglich und gleichwertig.

 Auf Wunsch kann zusätzlich eine feste Ansprech- bzw. Bezugsperson nach dem Prinzip
 der minderjährigen Begleitstruktur benannt werden. Diese unterstützt bei
 Orientierung, Kommunikation und individuellen Bedürfnissen während der Veranstaltung
 und steht als konstante Ansprechperson zur Verfügung. Die Benennung erfolgt nur mit
 Einverständnis der betroffenen Person und ist auf die jeweilige Veranstaltung
 bezogen.

 Bei Bedarf kann diese Bezugsperson jederzeit das Awareness-Team hinzuziehen,
 insbesondere bei Unsicherheiten oder Überforderung. Ziel ist eine unterstützende
 Struktur, die Teilhabe erleichtert, ohne zusätzliche Kontrolle oder Belastung zu
 erzeugen.

 Umgang mit Teilnehmenden mit geistiger Behinderung

 Für Teilnehmende mit einer geistigen Behinderung können bei Bedarf ergänzende
 unterstützende Maßnahmen getroffen werden, um eine gleichberechtigte Teilnahme an
 Veranstaltungen zu ermöglichen. Grundlage ist dabei stets eine bedarfsorientierte und
 freiwillige Abstimmung mit der betroffenen Person oder, sofern gewünscht, einer
 begleitenden Vertrauensperson. Dazu gehören insbesondere eine verständliche und klare
 Kommunikation, nachvollziehbare Erläuterungen von Abläufen und Programmpunkten sowie
 ausreichend Zeit für Fragen und Entscheidungsprozesse. Individuelle
 Unterstützungsbedarfe werden nach Möglichkeit bereits im Vorfeld berücksichtigt.

 Auf Wunsch kann zusätzlich eine feste Ansprech- bzw. Bezugsperson nach dem Prinzip
 der minderjährigen Begleitstruktur benannt werden. Diese unterstützt bei
 Orientierung, Kommunikation und organisatorischen Fragen während der Veranstaltung
 und steht als konstante Ansprechperson zur Verfügung. Die Benennung erfolgt
 ausschließlich mit Einverständnis der betroffenen Person und dient dem Ziel, eine
 selbstbestimmte und gleichberechtigte Teilhabe zu ermöglichen.

 Umgang mit Teilnehmenden mit körperlicher Behinderung

 Für Teilnehmende mit einer körperlichen Behinderung sollen Veranstaltungen möglichst
 barrierefrei gestaltet werden. Bereits bei der Planung ist darauf zu achten, dass
 Veranstaltungsorte, Tagungsräume, Bühnen und Sanitäranlagen möglichst ohne Barrieren
 zugänglich sind. Sofern erforderlich, werden individuelle Unterstützungsbedarfe
 frühzeitig berücksichtigt, um eine gleichberechtigte Teilnahme an allen
 Programmpunkten zu ermöglichen.

 Dazu können je nach Bedarf beispielsweise barrierefreie Wege und Sitzplätze,
 ausreichend Platz für Mobilitätshilfen, Gebärdensprachdolmetscher*innen, Untertitel
 oder andere geeignete Kommunikationshilfen gehören. Unterstützungsmaßnahmen erfolgen
 stets in Abstimmung mit der betroffenen Person und nur in dem Umfang, in dem sie
 gewünscht werden. Ziel ist es, eine selbstbestimmte Teilnahme zu ermöglichen und
 bestehende Barrieren so weit wie möglich abzubauen. 

 Mehrtägige Veranstaltungen

 Die Zimmereinteilung erfolgt insgesamt sensibel und unter Berücksichtigung der
 Bedürfnisse der Teilnehmenden. Minderjährige und Volljährige werden nach Möglichkeit
 getrennt untergebracht. Sollte es nicht anders möglich sein, muss eine gegenseitige
 Vertrauensbasis zwischen den Betroffenen bestehen und die minderjährige Person der
 Raumaufteilung aktiv zustimmen. Bei der Zimmereinteilung ist zudem auf bestehende
 Macht- und Abhängigkeitsverhältnisse , sowohl zwischen Minderjährigen und
 Volljährigen als auch unter Minderjährigen, besonders zu achten. Die
 Organisator*innen und das Awareness-Team sind für mögliche Machtgefälle zu
 sensibilisieren und berücksichtigen diese bei der Zimmerverteilung. Nach Möglichkeit
 werden Personen gemeinsam untergebracht, die sich bereits kennen (z. B. aus dem
 gleichen Kreisverband). Bei neuen oder bislang unbekannten Teilnehmenden wird, wenn
 möglich, aktiv nachgefragt, ob sie Wünsche haben oder mit ihrer Zimmereinteilung
 einverstanden sind.

 Wenn Teilnehmende Bedenken, Unsicherheiten oder besondere Bedürfnisse äußern, werden
 Anpassungen der Raumaufteilung ermöglicht (z. B. durch Umverteilungen oder
 zusätzliche Räume). In diesem Fall kann das Awareness-Team hinzugezogen werden und
 gemeinsam mit der Organisation und den betroffenen Personen nach einer geeigneten
 Lösung suchen.

 Außerhalb der aktiven Programmpunkte ist zwischen den Tagesprogrammen mindestens eine
 Awareness-Person durchgehend erreichbar und in der Nacht primär verantwortlich. Alle
 anwesenden Awareness-Personen bleiben jedoch auch außerhalb ihrer Schichten jederzeit
 ansprechbar und einsatzbereit.

 Hütten

 Bei mehrtägigen Veranstaltungen auf engerem Raum oder an einem abgelegenerem Ort,
 meist auf Hütten, wird eine gesonderte Aufmerksamkeit für Awareness-Themen erwartet.
 Besonders kritisch wird das Machtverhältnis zwischen älteren und jüngeren sowie neuen
 und langjährigen Mitgliedern gesehen. Auch Mitglieder mit höheren Parteiämtern müssen
 sich ihrer Vorbildfunktion bewusst sein. Überforderungen oder Gruppenzwänge gegenüber
 neueren und jüngeren Mitgliedern sind immer zu verhindern. Da es auf engeren Räumen
 meist wenig Rückzugsmöglichkeiten oder Ruheräume gibt wird von allen Teilnehmenden
 eine besondere Rücksicht aufeinander eingefordert.

 Weitere Kapitel mit hoher Relevanz für mehrtägige Veranstaltungen, speziell auf
 Hütten: Umgang mit minderjährigen Teilnehmenden, Umgang mit neurodivergenten
 Teilnehmenden, Datenschutz

 Demonstrationsawareness

 Awareness-Arbeit auf Demonstrationen ist für uns genau so selbstverständlich wie die
 Awareness-Arbeit auf Landesveranstaltungen. Das Awareness-Team kann aber diese Arbeit
 selbst nicht garantiert leisten. Nach Möglichkeit findet sich vor der Demonstration
 ein zuständiges Awareness-Team. Dieses ist gut erkennbar und verteilt auf der Demo.
 Beim Awareness-Team finden Anwesende einen Ort der Rückzugsmöglichkeit, offene Ohren,
 nach Möglichkeit aber auch Snacks, Wasser, Sonnencreme, Tampons, Slipeinlagen,
 Tempos, Traubenzucker etc.

 Das Awareness-Team befindet sich während einer Demonstration in intensiven Kontakt
 miteinander und steht unter konstanter Belastung. Selbstfürsorge ist daher von großer
 Bedeutung. Es wird empfohlen, auf sich selbst zu achten, wenn nötig zusätzliche
 Pausen zu machen und sich gegebenenfalls in die bereitgestellten Bereiche
 zurückzuziehen, um dort Ruhe zu finden. Um Teilnehmende auf Demonstrationen
 vorzubereiten und Handlungssicherheit zu schaffen, sollen die Kreisverbände nach
 Möglichkeit Workshops oder Informationsveranstaltungen zum Verhalten auf
 Demonstrationen anbieten. Dabei können insbesondere Rechte und Pflichten von
 Demonstrationsteilnehmenden, Deeskalation, der Umgang mit Konflikt- und
 Gefahrensituationen sowie Awareness-Grundsätze vermittelt werden. Ziel ist es, allen
 Teilnehmenden eine möglichst sichere, informierte und selbstbestimmte Teilnahme an
 Demonstrationen zu ermöglichen. Ein sehr gut ausgearbeitetes Awareness-Konzept für
 Demonstrationen stellt „Fridays for Future Berlin“ zur Verfügung, aus dem die uns
 wichtigsten Themen zum Teil übernommen sind.

 Umgang mit Rauschmittelkonsum

 Der Konsum von Alkohol, Nikotin und Cannabis ist auf Veranstaltungen der Jusos Baden-
 Württemberg nicht grundsätzlich ausgeschlossen, darf jedoch niemals zu einer
 Gefährdung anderer oder zu einer Einschränkung von deren Sicherheit und Wohlbefinden
 führen. Insbesondere darf Konsum nicht als Rechtfertigung für grenzüberschreitendes,
 diskriminierendes oder übergriffiges Verhalten dienen.

 Das Awareness-Team ist dafür sensibilisiert, dass Alkohol- und Cannabiskonsum
 Hemmschwellen senken und Wahrnehmung sowie Verhalten beeinflussen können. In
 Situationen, in denen Konsum eine Rolle spielt, wird dies in der Einschätzung von
 Gefährdungslagen berücksichtigt, ohne dabei die Verantwortung für übergriffiges
 Verhalten zu relativieren. Die Verantwortung für eigenes Handeln liegt stets bei der
 handelnden Person.

 Darüber hinaus wirkt der gesamte Verband darauf hin, dass sozialer Druck zum Konsum
 minimiert wird und auch alkoholfreie bzw. konsumfreie Teilnahme selbstverständlich
 möglich ist. Dies trägt hinsichtlich aller nicht-konsumierenden Mitglieder,
 insbesondere aber hinsichtlich minderjähriger Mitglieder, Geltung. Zu vermeiden ist
 dabei sowohl eine „Stammtisch-Atmosphäre“ als auch der Druck, der potenziell durch
 große Raucherrunden entstehen kann, die den sozialen Schwerpunkt einer Veranstaltung
 nach draußen verlagern können. Insbesondere beim Rauchen von Tabak oder Cannabis ist
 auf räumlichen Abstand zu anderen Teilnehmenden zu achten.

 Beim Konsum tragen insbesondere die Mitglieder des Landesvorstands ebenso wie das
 Awareness-Team eine Vorbildfunktion. Sie tragen Verantwortung und sind mehr als
 andere dazu angehalten, über Verhaltensweisen im Kontext des Konsums zu reflektieren.
 Das Awareness-Team bleibt nicht nur aufgrund der Vorbildfunktion, sondern auch
 aufgrund der erforderlichen Einsatzbereitschaft auf Landesveranstaltungen
 grundsätzlich nüchtern. Dies stellt sicher, dass die Awareness-Personen stets in der
 Lage sind, Unterstützung zu leisten und Hilfe anzubieten.

 Weitere Kapitel mit Relevanz für Alkoholkonsum: Umgang mit minderjährigen Mitgliedern
 im Verband, Handlungsmöglichkeiten und Interventionen, Veranstaltungsdurchführung und
 Nachbereitung

 Datenschutz & Digitale Kommunikation

 Grundsätze des Umgangs

 Der Umgang miteinander in digitalen Räumen unterliegt den gleichen Grundsätzen wie
 auf Veranstaltungen: Respekt, Achtsamkeit und gegenseitige Rücksichtnahme sind
 verbindlich. Diskriminierendes Verhalten, Belästigung oder Mobbing werden nicht
 toleriert.

 Digitale Kommunikation dient in erster Linie dem politischen Austausch und der
 organisatorischen Zusammenarbeit. Alle Teilnehmenden sind zu einem respektvollen und
 bewussten Umgangston verpflichtet. Inhalte oder Verhaltensweisen, die gezielt das
 Wohlbefinden anderer beeinträchtigen, sind zu unterlassen. Konflikte sollen
 frühzeitig angesprochen und bei Bedarf unter Einbeziehung des Awareness-Teams geklärt
 werden.

 Private Kontaktaufnahmen über diesen Rahmen hinaus sollen reflektiert erfolgen.
 Insbesondere, wenn keine persönliche Vertrauensbasis besteht, ist Zurückhaltung
 geboten. Im Umgang zwischen volljährigen Personen und Minderjährigen ist besondere
 Sensibilität erforderlich; Kontakte sollen sich auf einen klaren sachlichen oder
 organisatorischen Rahmen beschränken.

 Für digitale Räume gelten folgende Moderationsgrundsätze:

  •  Die Kommunikation dient in erster Linie dem politischen Austausch.
  •  Respektloses, diskriminierendes oder übergriffiges Verhalten wird unterbunden.
  •  Moderierende Personen greifen bei Regelverstößen frühzeitig ein und sorgen für
     einen konstruktiven Umgang.
  •  Bei wiederholten oder schweren Verstößen können Personen aus digitalen Räumen
     ausgeschlossen werden. Die Zuständigkeiten für die Moderation sind im Vorfeld
     transparent festzulegen.

 Datenschutz und Umgang mit Informationen

 Personenbezogene Daten (z. B. Telefonnummern oder Social-Media-Profile) dürfen nicht
 ohne Zustimmung der betroffenen Person weitergegeben werden. Niemand darf ohne
 Einwilligung zu Gruppen (z. B. Messenger-Diensten) hinzugefügt werden. Die Nutzung
 von Kontaktdaten ist auf den jeweiligen Zweck zu beschränken.

 Screenshots aus Chats, Gruppen oder digitalen Veranstaltungen dürfen nicht ohne
 Zustimmung der betroffenen Personen erstellt, gespeichert oder weiterverbreitet
 werden.

 Beteiligung an digitalen Räumen

 Die Beteiligung an verbandsrelevanten Gruppenchats soll kein Privileg für wenige
 sein. Ein Ausschluss aus digitalen Räumen kann zugleich einen Ausschluss von
 politischer Debatte bedeuten und ist daher sensibel zu handhaben.

 Je nach Zweck und Ausrichtung einer Gruppe muss nicht jede Person des Verbandes Teil
 jeder Gruppe sein. Gleichzeitig gilt: Alle Personen, die entsprechend der jeweiligen
 Gruppenbezeichnung dazugehören, sollen grundsätzlich die Möglichkeit haben, an diesen
 digitalen Räumen teilzunehmen.

 Unpolitische Gruppen, die auf privaten oder freundschaftlichen Beziehungen basieren,
 können unabhängig davon bestehen. In solchen Gruppen sollen jedoch keine für den
 Verband oder einzelne Gliederungen relevanten Themen besprochen oder Entscheidungen
 vorbereitet werden, um Transparenz und Beteiligung nicht zu unterlaufen.

 Social Media & Öffentlichkeitsarbeit

 Die Teilnahme an Social-Media-Formaten, Aktionen oder Kampagnen ist freiwillig. Vorab
 wird transparent kommuniziert, wofür Inhalte verwendet werden und in welchem Rahmen
 sie veröffentlicht werden. Eine Teilnahme darf weder erwartet noch eingefordert
 werden.

 Fotos, Videos oder Inhalte aus Veranstaltungen oder digitalen Räumen dürfen nur mit
 Zustimmung der betroffenen Personen veröffentlicht oder weitergegeben werden. Bei
 Minderjährigen ist besondere Vorsicht geboten.

 Teilnehmende haben jederzeit das Recht, ihre Zustimmung im Nachhinein zurückzuziehen.
 In diesem Fall wird – soweit möglich – eine Entfernung oder Nichtweiterverwendung der
 Inhalte veranlasst.

 Aus Gründen des Kinderschutzes sollen Aufnahmen von Kindern (bis 14 Jahren)
 grundsätzlich nicht veröffentlicht werden. Ist eine Veröffentlichung im Ausnahmefall
 vorgesehen, sind die betroffenen Kinder nach Möglichkeit unkenntlich zu machen und
 die erforderlichen Einwilligungen einzuholen. 

 Kreis-Awareness

 Als Awareness-Team der Jusos Baden-Württemberg begrüßen wir ausdrücklich die Vorhaben
 vieler Kreisverbände, eigene Awareness-Personen und -Teams aufzustellen. Das
 Awareness-Konzept und §9 (regelt das Awareness-Team auf Landesebene) des
 Organisationsstatuts der Jusos Baden-Württemberg empfehlen wir hierzu als Grundlage.
 Ein Kreis-Awareness-Team kann aber gerne Erweiterungen und Veränderungen vornehmen,
 die auf die Bedürfnisse eines einzelnen Kreisverbands zugeschnitten sind.

 Bei Fragen, Anregungen, Koordination und Hilfesuche übernimmt das Landes- Awareness-
 Team ausdrücklich die Funktion eines beratenden und helfenden „Dachverbands“. Die
 Kompetenzen des Kreis-Awareness-Team liegen, sofern nicht im Einzelfall anders
 geregelt, in den Grenzen des Kreisverbands. Das schafft nicht nur eine klare
 Aufgabenverteilung zwischen verschiedenen Teams, sondern schützt lokale Awareness-
 Personen auch vor einer Überforderung durch z. B. wachsende Einzugsgebiete. Bei
 weitreichenderen Fällen soll das Landes-Awareness-Team als per Satzung und
 Landesausschuss legitimiertes Gremium mindestens eingeweiht werden und gegebenenfalls
 Übernehmen.

Begründung

Erfolgt mündlich.