Wir Jusos Baden-Württemberg tolerieren keinen Sexismus, Rassismus, Antisemitismus,
Klassismus, keine Queer- und Transfeindlichkeit oder andere Diskriminierungs- und
Gewaltformen. Gleichwohl erkennen wir an, dass uns unser progressiver Anspruch als
politischer Verband nicht von in der Gesellschaft vorherrschenden Machstrukturen und
Denkmustern befreit. Diese strukturelle Diskriminierung und Gewalt bekämpfen wir in
unserem Verband präventiv mithilfe von ausgebauten Awarenessstrukturen. Diese haben
zum Ziel, durch Sichtbarkeit und dauerhafte Erreichbarkeit auf Landesveranstaltungen
Sicherheit zu bieten, aber auch im Allgemeinen diskriminierungssensible Räume zu
schaffen. Dabei bleiben Sensibilisierung und Reflexion Aufgaben für den gesamten
Verband und seine Mitglieder.
Um der besonderen Verantwortung der Jusos Baden-Württemberg als Jugendverband gerecht
zu werden, soll das Awareness-Team in Kooperation mit dem Landesvorstand und
geeigneten Fachstellen ein Schutzkonzept zur Prävention vor sexualisierter Gewalt und
Übergriffen erarbeiten.
Awareness bedeutet Achtsamkeit, Verantwortungsübernahme und ein aktives Bewusstsein
für gesellschaftliche Machtverhältnisse und Diskriminierungsstrukturen. Sie
beschreibt keine einzelne Maßnahme, sondern eine grundlegende Haltung im Umgang
miteinander. Awarenessarbeit setzt dort an, wo Diskriminierung, Grenzüberschreitungen
und Gewalt nicht als Einzelfälle verstanden werden, sondern als Ausdruck
struktureller Ungleichheiten, die auch innerhalb unseres Verbandes wirken. Awareness
ist damit kein Zusatz, sondern grundlegender Bestandteil unseres politischen und
organisatorischen Selbstverständnisses.
Für uns ist klar: Kein Raum ist automatisch diskriminierungsfrei. Deshalb ist es
unser gemeinsamer Anspruch, Räume zu schaffen, in denen sich alle Menschen –
unabhängig von Geschlecht, soziale und ethnische Herkunft, sexueller Orientierung,
Religion, Behinderung oder anderen Merkmalen – sicher, respektiert und wohl fühlen
können. Awareness bedeutet dabei insbesondere, Betroffene ernst zu nehmen, ihre
Perspektiven in den Mittelpunkt zu stellen und ihnen Handlungsmacht zuzugestehen.
Das Awareness-Team übernimmt in diesem Kontext eine besondere Verantwortung. Es
stellt eine niedrigschwellige, verlässliche und geschützte Anlaufstelle dar, ist
präsent und ansprechbar und unterstützt Betroffene von Diskriminierung,
Grenzüberschreitungen und Gewalt. Dabei orientiert sich seine Arbeit konsequent an
den Bedürfnissen und Wünschen der Betroffenen sowie am Prinzip der Definitionsmacht.
Konkret heißt das: Jede Person setzt ihre eigenen Grenzen und definiert für sich
individuell, wo in welcher Situation die eigenen Grenzen liegen und wann diese
überschritten wurden. Was Diskriminierung und Gewalt ist, kann nur die betroffene
Person unabhängig von der Wahrnehmung anderer definieren. Für uns gilt nicht nur der
Grundsatz „Nein heißt nein“, sondern „Nur ja heißt ja“.
Gleichzeitig versteht sich das Awareness-Team nicht als isolierte Struktur, sondern
als Teil eines umfassenden Prozesses hin zu einem diskriminierungssensiblen Verband.
Awarenessarbeit ist nicht allein Aufgabe des Awareness-Teams. Sie ist eine gemeinsame
Verantwortung aller Mitglieder. Jede*r Einzelne ist dazu aufgefordert, das eigene
Verhalten zu reflektieren, Grenzen zu respektieren, auf diskriminierende Situationen
zu reagieren und zu einem solidarischen und respektvollen Miteinander beizutragen.
Dazu gehört auch, eigene Privilegien zu hinterfragen und aktiv gegen Diskriminierung
einzutreten.
Als Verband setzen wir uns das Ziel, nicht nur auf Vorfälle zu reagieren, sondern
präventiv zu wirken. Dazu gehören Sensibilisierung, politische Bildung sowie die
kontinuierliche Weiterentwicklung unserer Strukturen und Veranstaltungsformate. Unser
Anspruch ist es, eine Kultur zu schaffen, in der Grenzverletzungen ernst genommen
werden, Betroffene Unterstützung erfahren und diskriminierendes Verhalten klare
Konsequenzen hat.
Grundsätze der Awareness
Leitlinien der Awareness Arbeit
- Definitionsmacht
Die Einschätzung einer betroffenen Person hinsichtlich ihrer eigenen Grenzen,
Erfahrungen und Wahrnehmungen wird ernst genommen und bildet die Grundlage für das
Handeln des Awareness-Teams. Die betroffene Person setzt Grenzen und definiert, was
für sie übergriffig war oder sich unangenehm angefühlt hat.
- Parteilichkeit
Das Awareness-Team unterstützt betroffene Personen und orientiert sein Handeln
vorrangig an deren Schutz, Bedürfnissen und Wohlergehen.
- Konsens-Prinzip
Individuelle Grenzen müssen respektiert werden. Es gilt “Ja heißt ja”.
- Keine Täter-Opfer-Umkehr
Verantwortung für übergriffiges, diskriminierendes oder gewaltvolles Verhalten liegt
bei der handelnden Person und darf nicht auf die betroffene Person verlagert werden.
- Vertraulichkeit
Informationen, die dem Awareness-Team anvertraut werden, werden vertraulich behandelt
und nur mit ausdrücklicher Zustimmung der betroffenen Person oder bei zwingenden
Gründen weitergegeben.
- Freiwilligkeit
Die Inanspruchnahme von Awareness-Angeboten erfolgt grundsätzlich freiwillig.
Betroffene Personen entscheiden selbst, welche Unterstützung sie annehmen möchten und
welche Informationen sie teilen.
- Diskriminierungssensibilität
Das Awareness-Team berücksichtigt, dass Menschen aufgrund unterschiedlicher Merkmale
und Lebensrealitäten Diskriminierung erfahren können. Es handelt sensibel gegenüber
Machtverhältnissen und Mehrfachdiskriminierungen und setzt sich für eine respektvolle
und inklusive Atmosphäre ein.
- Selbstbestimmung
Betroffene Person entscheidet selbst über ihre Grenzen, Bedürfnisse und das weitere
Vorgehen. Das Awareness-Team unterstützt bei Entscheidungen, trifft diese jedoch
nicht an ihrer Stelle.
- Niederschwelligkeit
Awareness-Angebote sollen für alle Teilnehmenden leicht zugänglich sein. Das
Awareness-Team ist sichtbar, ansprechbar und ohne besondere Hürden, niederscgwellig
erreichbar.
Umgang im Awareness-Team
Die Zusammenarbeit im Awareness-Team basiert auf einem vertrauensvollen, offenen und
respektvollen Umgang. Alle Mitglieder arbeiten auf Augenhöhe und tragen gemeinsam
Verantwortung für die Awareness-Arbeit.
Ein regelmäßiger und verbindlicher Austausch ist zentral. Einschätzungen,
Beobachtungen und Erfahrungen werden offen geteilt, um gemeinsame und reflektierte
Entscheidungen zu treffen. Unterschiedliche Perspektiven, Hintergründe und Strömungen
innerhalb der Jusos werden dabei bewusst einbezogen und transparent gemacht, um die
eigene Arbeit kontinuierlich zu verbessern. Kritik wird ehrlich, konstruktiv und
lösungsorientiert geäußert. Fehler und Unsicherheiten sollen offen angesprochen
werden können. Nach Veranstaltungen oder konkreten Awarenessfällen finden bei Bedarf
gemeinsame Nachbesprechungen statt, um das Vorgehen zu reflektieren und Strukturen
weiterzuentwickeln. Zugleich wird auf eine faire Verteilung von Aufgaben geachtet.
Bei Überforderung oder Unsicherheiten wird frühzeitig Unterstützung im Team
eingeholt.
Handlungsmöglichkeiten und Interventionen
Unser Ziel ist es, Diskriminierung, Übergriffe und Gewalt vorzubeugen. Wann immer es
jedoch trotzdem zu diesen kommt, bieten unsere Strukturen Unterstützung an und sind
in der Lage, Handlungsmöglichkeiten aufzuzeigen und Interventionen umzusetzen.
Grundsätzlich wird das Awareness-Team in konkreten Awareness-Fällen nur reaktiv
tätig. Das heißt, eine Intervention erfolgt nur durch eine Meldung. Diese kann
entweder durch die betroffene Person selbst oder durch eine Person erfolgen, die die
Involvierung des Awareness-Teams als sinnvoll erachtet. Auch Mitglieder des
Awareness-Teams selbst können eine Situation melden. Im Sinne der
Betroffenengerechtigkeit werden keine Handlungen ohne die Kenntnis und explizite
Zustimmung der betroffenen Person unternommen. Das Wohl der betroffenen Person steht
bei der Awareness-Arbeit an erster Stelle.
Beschwerden und Feedback von Mitgliedern kann jederzeit über die E-Mail-Adressen auf
der Website oder andere Gesprächskanäle geäußert werden und wird immer ernst,
selbstkritisch und offen aufgenommen. Das Awareness-Team ist grundsätzlich erster
Ansprechpartner. Wenn aber der Wunsch besteht, (anonyme) Meldungen oder Feedback zu
übersenden, kann dies über eigene Vertrauenspersonen im Kreisverband im
Landesvorstand oder über die Landesgeschäftsstelle geschehen, die die Nachrichten
dann an das Awareness-Team weiterleiten. Jede Beschwerde wird vom Awareness-Team
aufgenommen und geprüft. Danach werden passende Schritte eingeleitet.
Das Awareness-Team und seine Arbeit unterliegen vollständiger Vertraulichkeit. Das
Awareness-Team ist dazu angehalten, Awareness-Gespräche gegebenenfalls zu
protokollieren und die Dokumentation vertraulich und datenschutzgerecht
aufzubewahren. So können vergangene Erfahrungen für zukünftige Fälle nutzbar gemacht
werden.
Handlungsmöglichkeiten des Awareness-Teams sind dabei sehr individuell vom Fall und
den Bedürfnissen der betroffenen Person abhängig.
Zunächst kann das Awareness-Team unterstützende Maßnahmen gegenüber der betroffenen
Person leisten. Konkret heißt das, Gespräche zu führen, Schutzräume und Rückzugsorte
anzubieten, die Person auf Veranstaltungen zu begleiten oder die Vermittlung an
geeignete Stellen zu übernehmen. Letztere können z. B. Beratungsstellen,
therapeutische Angebote oder auch Bundes-Awareness-Strukturen umfassen, die
gegebenenfalls besser geeignet sind, um Unterstützung zu leisten. Zudem steht das
Awareness-Team der betroffenen Person beratend zur Seite, ohne eine
Entscheidungsfindung vorwegzunehmen. Grundsätzlich sind die Mitglieder des Awareness-
Teams in vorliegenden Fällen zur Koordination untereinander angehalten, allerdings
erfolgt auch dies unter Absprache mit der betroffenen Person.
Darüber hinaus kann das Awareness-Team, sofern dies gewünscht ist, eine vermittelnde
Rolle einnehmen. In diesem Rahmen können Gespräche mit Personen geführt werden, deren
Verhalten als grenzüberschreitend, übergriffig, gewaltausübend oder diskriminierend
wahrgenommen wurde. Ziel ist es, dieses Verhalten anzusprechen, Grenzen klar zu
benennen, Reflexion anzuregen und auf eine unmittelbare Beendigung diskriminierender
Situationen hinzuwirken. Im Mittelpunkt steht dabei nicht die nachträgliche
Aufklärung eines genauen Hergangs, sondern die Sensibilisierung für problematische
Verhaltensweisen sowie die aktive Gestaltung eines diskriminierungsärmeren Raumes.
Darüber hinaus kann das Awareness-Team, sofern dies gewünscht ist, eine vermittelnde
Rolle einnehmen. In diesem Rahmen können Gespräche mit Personen geführt werden, deren
Verhalten als gewaltausübend oder diskriminierend wahrgenommen wurde. Ziel ist es,
dieses Verhalten anzusprechen, Grenzen klar zu benennen, Reflexion anzuregen und auf
eine unmittelbare Beendigung grenzüberschreitender, übergriffiger, gewaltausübender
oder diskriminierender Situationen hinzuwirken. Im Mittelpunkt steht dabei nicht die
nachträgliche Aufklärung eines genauen Hergangs, sondern die Sensibilisierung für
problematische Verhaltensweisen sowie die aktive Gestaltung eines
diskriminierungsärmeren Raumes.
Wir gehen nicht grundsätzlich von bewusster oder absichtlicher Grenzüberschreitung
aus. Vielmehr erkennen wir an, dass diskriminierende Denkmuster – etwa patriarchale,
weiße sowie hetero- und cisnormative Prägungen – gesellschaftlich verankert sind und
unser Handeln beeinflussen können. Umso wichtiger sind kontinuierliche
Selbstreflexion und das respektvolle Setzen und Wahren von Grenzen.
Diese wohlwollende Haltung findet jedoch dort ihre Grenze, wo es um eindeutig
gewaltvolles, bewusst diskriminierendes oder verletzendes Verhalten geht.
In akuten Situationen kann das Awareness-Team kurzfristige Schutzmaßnahmen ergreifen.
Dazu zählen unter anderem die räumliche Trennung von beteiligten Personen, die
Aufforderung zur Unterlassung bestimmter Verhaltensweisen, sowie
Handlungsempfehlungen an die Veranstaltungsleitung. Das Awareness-Team kann keine
formellen Sanktionen aussprechen, jedoch kann das Landesbüro auf dessen Empfehlung
Personen von der Veranstaltung ausschließen, Teilnehmende für künftige
Veranstaltungen sperren oder z. B. ein Alkoholverbot für eine Veranstaltung
aussprechen.
Bei dem Verdacht auf akute psychische oder medizinische Notfall- bzw.
Ausnahmesituationen ist das Awareness-Team dazu angehalten professionelle Hilfe
hinzuzuziehen, indem es z.B. Notfallnummern bereitstellt bzw. konsultiert (etwa die
TelefonSeelsorge, das Hilfstelefon „Gewalt gegen Frauen“ o.ä.) oder z.B. einen
Krankenwagen ruft.
Das Awareness-Team stellt auf Nachfrage eine Übersicht über relevante und
niedrigschwellige Notfallnummern und Hilfsangebote bereit, die stetig aktualisiert
und erweitert wird.
Unabhängig von konkret vorliegenden Fällen gehört es zu den Handlungsmöglichkeiten
des Awareness-Teams, strukturelle Veränderungen anzustoßen. Dazu zählen Hinweise auf
diskriminierende Rahmenbedingungen (z. B. Veranstaltungsformate, Inhalte oder
organisatorische Abläufe) sowie die Entwicklung von Vorschlägen zur Prävention
zukünftiger Vorfälle. Das Awareness-Team trägt damit aktiv zur Weiterentwicklung
eines diskriminierungssensiblen Verbands bei.
Bei allen Handlungsmöglichkeiten des Awareness-Teams hat auch die Awareness-Arbeit
ihre Grenzen. Awareness-Strukturen sind nicht in der Lage, eine strafrechtliche
Verfolgung einzuleiten und können keine therapeutische Arbeit leisten. Auch kann das
Awareness-Team keine Personen aus der Partei oder aus dem Verband ausschließen. Das
Awareness-Team ist kein Ermittlungs- und Sanktionsorgan.
Kurzübersicht Verfahrensleitfaden
- Kontaktaufnahme / Meldung eines Falls durch die betroffene Person oder andere,
sofern Involvierung des Awareness-Teams als sinnvoll erachtet wird - Auf Wunsch der betroffenen Person Rückzug an einen ruhigen Ort unter Wahrung der
Sicherheit und des Wohlbefindens - Sofern betroffene Person einwilligt, Koordination mit anderen Awareness-Personen
- Gespräch mit der betroffenen Person (Je nach Einwilligung mit einer oder
mehreren Awareness-Personen) - Absprache des Vorgehens, Aufklärung über Handlungsmöglichkeiten und Abfrage über
Erwartungen der betroffenen Person - Nach Einwilligung: Gespräch mit der Person, die sich fehlverhalten hat (mit oder
ohne betroffene Person, je nach Wunsch) - Gemeinsame Einschätzung des Awareness-Teams über die Maßnahmen nach dem Gespräch
- Rückkopplung mit betroffener Person zu den vorgeschlagenen Maßnahmen
- Mitteilung der Konsequenzen an die Person , die sich fehlverhalten hat (siehe
oben: Handlungsmöglichkeiten und Interventionen) - Gegebenenfalls Feedback-Gespräch mit betroffener Person
Sensibilisierung als Grundsatz der Awareness-Arbeit
Mitglieder des Landes-Awareness-Teams müssen vielseitig sensibilisiert sein, um eine
angemessene Awareness-Arbeit im Verband leisten zu können. Es bildet sich immer
weiter, ob durch verpflichtende Schulungen oder durch konstante Selbst- und
Außenreflektion. Die Themen sind anpassbar, aber grundsätzlich sind Wareness-Personen
für ethnische und geschlechtsbezogene Diskriminierung und Gewalt (d.h. Rassismus und
Sexismus, sexualisierte Gewalt), Queerfeindlichkeit, Ableismus und Klassismus, sowie
Diskriminierung jeder Art sensibilisiert. Awareness-Schulungen werden grundsätzlich
vom Bundesverband angeboten. Andernfalls soll sich das Landes-Awareness-Team um die
eigene Schulung bei externen Anbietern kümmern.
Vor einer Veranstaltung, die vom Landesverband ausgeht, soll das Awareness-Team für
alle Teilnehmenden eine Ansprache halten. Neben den individuellen
Veranstaltungshinweisen soll auch dort kurz für die oben genannten Themen
sensibilisiert werden.
In der Antragsarbeit und im Landesvorstand kann das Awareness-Team als unabhängiges
Beratungsgremium für die Weiterentwicklung der Awareness-Arbeit, Antidiskriminierung,
Antisexismus und gegebenenfalls auch Antirassismus agieren und eigene Ideen und
Vorschläge einbringen. Critical Whiteness, FINTA*-Plena und kritische
Männlichkeitsplena werden vom Awareness-Team ausdrücklich begrüßt und auf
Landesveranstaltungen fest verankert.
Umgang mit minderjährigen Mitgliedern im Verband
Minderjährige Mitglieder nehmen eigenständig und gleichberechtigt am politischen
Leben teil. Gleichzeitig besteht für den Verband eine besondere Verantwortung,
Rahmenbedingungen zu schaffen, die sowohl Schutz als auch echte Beteiligung
gewährleisten. Ziel dieses Kapitels ist es, Minderjährige nicht als schutzbedürftige
Randgruppe zu behandeln, sondern als gleichberechtigte Mitglieder mit besonderen
Unterstützungsbedarfen, deren politische Beteiligung aktiv ermöglicht, geschützt und
ernst genommen wird.
Entscheidungen, die minderjährige Mitglieder betreffen, sollen altersgerecht erklärt
und nachvollziehbar gestaltet werden, sodass politische Prozesse für sie verständlich
und zugänglich bleiben. Dabei ist sicherzustellen, dass Beteiligung nicht nur formal
besteht, sondern praktisch ermöglicht wird. Zudem wird empfohlen, bei der Einbindung
minderjähriger Mitglieder besonders auf Zugänglichkeit politischer Inhalte zu achten.
Dazu gehören eine verständliche Sprache, klare Strukturen sowie die Vermeidung
unnötig exklusiver oder voraussetzungsreicher Kommunikationsformen.
Besondere Aufmerksamkeit gilt dem Schutz vor Machtungleichgewichten innerhalb
politischer Strukturen. Hierzu gehört ein sensibler Umgang mit Rollen, Hierarchien
und informellen Abhängigkeiten. Minderjährige dürfen in ihren Entscheidungen weder
unter Druck gesetzt noch in ihrer politischen Mitwirkung eingeschränkt werden.
Bei allen Aktivitäten ist die Einhaltung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen
sicherzustellen. Dies umfasst insbesondere die Vorgaben des Jugendschutzgesetzes
(JuSchG), die Wahrnehmung und Einhaltung der Aufsichtspflichten bei Veranstaltungen
sowie die Beachtung der rechtlichen Regelungen zu Alkohol, Nikotin, Cannabis und
anderen Substanzen. Weitere Regelungen hierzu sind im Veranstaltungskapitel
konkretisiert.
Weitere Kapitel mit Relevanz für Minderjährige: Umgang mit minderjährigen
Teilnehmern, Mehrtägige Veranstaltungen (Zimmeraufteilung), Datenschutz (besondere
Vorsicht)
Umgang mit neurodivergenten Mitgliedern im Verband
Wir verstehen uns als ein Verband für alle Menschen. Menschen mit einer geistigen
Behinderung oder Neurodivergenz sehen wir deshalb als Gruppen mit besonderem
Schutzbedarf. Wir erkennen an, dass jeder Mensch individuelle Bedürfnisse und
Voraussetzungen hat, auf die wir Rücksicht nehmen. Falls erforderlich oder gewünscht
kann dem Awareness-Team vor oder (zur Not) auf einer Veranstaltung mitgeteilt werden,
ob (neurodivergente) Teilnehmende anwesend sind und/oder individuelle Bedürfnisse
haben, die nicht im Veranstaltungskonzept berücksichtigt wurden. Das Awareness-Team
kann dann entsprechend handeln, um diesen Personen die Teilnahme zu ermöglichen.
Diese Absprache erfolgt ausdrücklich nach Rücksprache oder auf Wunsch der
betreffenden Person.
Grundsätzlich sind auf jeder Veranstaltung Ruheräume auszuweisen, die von den
Anwesenden genutzt werden können. Des Weiteren soll in Debatten, Aussprachen,
Anträgen und Sonstigem möglichst auf eine inklusive Sprache aller geachtet werden.
Das Awareness-Team leistet einen beratenden Beitrag und handelt in Notfällen wie
bereits beschrieben. Es kann keine rund-um-die-Uhr Betreuung leisten. Diese Aufgabe
liegt, falls benötigt, beim Landesverband, Delegationsleitungen und den
Kreisverbänden.
Veranstaltungen & Awareness-Arbeit
Planung der Veranstaltungen
Veranstaltungen werden vom Organisationsteam vorausschauend geplant, sodass die
Programme altersgerecht gestaltet sind und ausreichend Pausen sowie
Rückzugsmöglichkeiten enthalten. Bestehen Unsicherheiten oder Bedenken seitens des
Organisationsteams, kann und soll das Awareness-Team jederzeit hinzugezogen werden.
Das Awareness-Team ist zusätzlich dazu angehalten, Tagesordnungen sowie die
Rahmenbedingungen der Veranstaltungen kritisch zu prüfen und mögliche Risiken oder
Bedenken frühzeitig zu benennen.
Die Räumlichkeiten der Veranstaltung werden im Vorhinein gemeinsam mit dem
Organisationsteam geprüft, wobei mindestens ein Raum als Rückzugs- bzw. Schutzraum
für das Awareness-Team verbindlich festgelegt und zur Verfügung gestellt wird.
Für jede Veranstaltung sollte nach Möglichkeit mindestens eine Person aus dem
Awareness-Team anwesend sein. Ziel ist es, dass mehrere oder im besten Fall alle
Mitglieder des Awareness-Teams vor Ort sind.
Falls absehbar ist, dass nicht ausreichend Awareness-Personen – insbesondere keine
FINTA*-Personen – anwesend sein können, wird im Vorfeld mindestens eine geeignete
Person vom Awareness-Team als Helfer*in benannt, die die Awareness-Arbeit unterstützt
oder im Bedarfsfall übernimmt. Diese wird entsprechend vorbereitet und eingebunden.
Für die Helfer*innen sind nach Möglichkeit Qualifikationen/Ausbildungen
wünschenswert, die eine Grundkompetenz in Awareness-Arbeit nachweisen können. Dazu
gehören: Jugendleiter*innen-Card (JuLeiCa), Ausbildung/Studium in Sozialer Arbeit
oder Pädagogischen Berufen, Teilnahme an externen (oder internen) Awareness-
Schulungen. Es reicht aber auch ein grundsätzliches Vertrauen des Landesverbands in
die jeweilige Person. Ob dies der Fall ist, wird zu Beginn jeder betreffenden
Veranstaltung abgefragt. Im Vorfeld einer Veranstaltung können bei Bedarf mit einer
Umfrage geeignete Personen abgefragt werden. Kreis-Awareness-Personen sollen
bevorzugt für diese Rolle infrage kommen.
Bei größeren Veranstaltungen (z. B. Landesdelegiertenkonferenzen) wird die Teilnahme
aller Mitglieder des Awareness-Teams angestrebt und ausdrücklich erwünscht.
Zusätzlich werden weitere Helfer*innen eingeplant, die das Awareness-Team während der
Veranstaltung bei Bedarf unterstützen können. Die Helfer*innen übernehmen
ausschließlich Aufgaben während der Veranstaltung und sind danach nicht Teil der
Awareness-Strukturen.
Veranstaltungsdurchführung und Nachbereitung
Während der Veranstaltung übernimmt mindestens eine Awareness-Person aktiv eine
Schicht und ist primär zuständig. Gleichzeitig sind alle anwesenden Awareness-
Personen jederzeit ansprechbar und können bei Bedarf hinzugezogen werden, wenn dies
für die betroffene Person angenehmer ist. Die Erreichbarkeit des Awareness-Teams wird
durchgehend über eine zentrale Kontaktmöglichkeit (z. B. Telefonnummer)
sichergestellt. Die entsprechenden Kontaktdaten sind an zentralen Stellen der
Veranstaltung sowie in relevanten Veranstaltungsunterlagen gut sichtbar zu
platzieren, sodass sie für alle Teilnehmenden jederzeit leicht auffindbar sind.
Zu Beginn der Veranstaltung stellt sich das Awareness-Team verpflichtend vor und
informiert über Erreichbarkeit, Schichten und Aufgabenverteilung. Zusätzlich wird auf
das vorliegende Awareness-Konzept hingewiesen. Hilfsangebote (z. B. Notfallnummern)
sollen von Awareness-Team bei Bedarf bereitgestellt werden.
Insbesondere im Abendprogramm wird darauf geachtet, Angebote zu schaffen, die nicht
auf Konsum ausgerichtet sind. Aktivitäten wie Spieleabende oder offene
Austauschformate sind ausdrücklich erwünscht. Ziel ist es, Räume zu schaffen, an
denen alle teilnehmen können, unabhängig davon, ob sie konsumieren möchten oder
nicht. Niemand soll durch konsumorientierte Angebote ausgeschlossen oder unter Druck
gesetzt werden.
Das Awareness-Team bleibt auch nach der Veranstaltung ansprechbar, insbesondere für
Vorfälle oder Gesprächsbedarf, die erst im Nachgang entstehen, sowie für
konstruktives Feedback zur eigenen Arbeit.
Umgang mit minderjährigen Teilnehmern
Für minderjährige Teilnehmende wird im Vorhinein von Landesveranstaltungen eine
verantwortliche Bezugsperson festgelegt, die während der gesamten Veranstaltung –
einschließlich des Abendprogramms – als feste Ansprech- und Unterstützungsperson zur
Verfügung steht. Diese Person begleitet die minderjährige Person unterstützend durch
die Veranstaltung und ist jederzeit ansprechbar.
Grundsätzlich wird für jede minderjährige Person eine Bezugsperson benannt. Die
Zuordnung erfolgt in Abstimmung mit der minderjährigen Person und setzt deren
Einverständnis voraus. Sie gilt zunächst für die jeweilige Veranstaltung, kann aber
bei wiederholter Teilnahme auch längerfristig fortgeführt werden, sofern dies
gewünscht ist.
Die Bezugsperson unterstützt bei Fragen, Unsicherheiten oder organisatorischen
Anliegen und hilft dabei, dass individuelle Bedürfnisse berücksichtigt werden. Dazu
gehört auch die Unterstützung bei einem sicheren Heimweg nach Abendveranstaltungen,
etwa durch Begleitung oder die Organisation einer sicheren Abholung. Gemeinsame,
situationsangemessene Lösungen mit der betreffenden Person sind dabei ausdrücklich
möglich.
Die rechtliche Verantwortung für minderjährige Teilnehmende liegt weiterhin bei der
Landesgeschäftsführung. Die Bezugspersonen übernehmen eine unterstützende und
entlastende Funktion, ohne diese Verantwortung zu ersetzen. Bei Unsicherheiten,
Überforderung oder schwierigen Situationen kann jederzeit Rücksprache mit dem
Awareness-Team gehalten werden, das auch die Bezugspersonen beratend und
unterstützend begleitet.
Ziel dieser Struktur ist es, minderjährigen und gegebenenfalls weiteren
unterstützungsbedürftigen Teilnehmenden eine verlässliche Ansprechperson zu geben,
die Orientierung bietet und gleichzeitig sicherstellt, dass Verantwortung nicht
überlastet oder einseitig getragen wird.
Umgang mit neurodivergenten Teilnehmenden
Für neurodivergente Teilnehmende können bei Bedarf ergänzende unterstützende
Maßnahmen zur besseren Teilnahme an Veranstaltungen getroffen werden. Grundlage ist
dabei stets eine bedarfsorientierte und freiwillige Abstimmung mit der betroffenen
Person. Dazu gehört insbesondere die Möglichkeit, Abläufe, Strukturen und
Programmpunkte bei Bedarf klarer zu erläutern sowie individuelle Bedürfnisse in der
Teilnahme zu berücksichtigen. Rückzugs- und Ruhebereiche, die ohnehin Teil der
Veranstaltungsstruktur sind, sollen dabei auch für diese Zwecke nutzbar sein.
Soziale Teilhabe bleibt grundsätzlich freiwillig; es soll kein Druck zur Teilnahme an
Programmpunkten oder Gruppenaktivitäten entstehen. Unterschiedliche Formen der
Beteiligung sind ausdrücklich möglich und gleichwertig.
Auf Wunsch kann zusätzlich eine feste Ansprech- bzw. Bezugsperson nach dem Prinzip
der minderjährigen Begleitstruktur benannt werden. Diese unterstützt bei
Orientierung, Kommunikation und individuellen Bedürfnissen während der Veranstaltung
und steht als konstante Ansprechperson zur Verfügung. Die Benennung erfolgt nur mit
Einverständnis der betroffenen Person und ist auf die jeweilige Veranstaltung
bezogen.
Bei Bedarf kann diese Bezugsperson jederzeit das Awareness-Team hinzuziehen,
insbesondere bei Unsicherheiten oder Überforderung. Ziel ist eine unterstützende
Struktur, die Teilhabe erleichtert, ohne zusätzliche Kontrolle oder Belastung zu
erzeugen.
Umgang mit Teilnehmenden mit geistiger Behinderung
Für Teilnehmende mit einer geistigen Behinderung können bei Bedarf ergänzende
unterstützende Maßnahmen getroffen werden, um eine gleichberechtigte Teilnahme an
Veranstaltungen zu ermöglichen. Grundlage ist dabei stets eine bedarfsorientierte und
freiwillige Abstimmung mit der betroffenen Person oder, sofern gewünscht, einer
begleitenden Vertrauensperson. Dazu gehören insbesondere eine verständliche und klare
Kommunikation, nachvollziehbare Erläuterungen von Abläufen und Programmpunkten sowie
ausreichend Zeit für Fragen und Entscheidungsprozesse. Individuelle
Unterstützungsbedarfe werden nach Möglichkeit bereits im Vorfeld berücksichtigt.
Auf Wunsch kann zusätzlich eine feste Ansprech- bzw. Bezugsperson nach dem Prinzip
der minderjährigen Begleitstruktur benannt werden. Diese unterstützt bei
Orientierung, Kommunikation und organisatorischen Fragen während der Veranstaltung
und steht als konstante Ansprechperson zur Verfügung. Die Benennung erfolgt
ausschließlich mit Einverständnis der betroffenen Person und dient dem Ziel, eine
selbstbestimmte und gleichberechtigte Teilhabe zu ermöglichen.
Umgang mit Teilnehmenden mit körperlicher Behinderung
Für Teilnehmende mit einer körperlichen Behinderung sollen Veranstaltungen möglichst
barrierefrei gestaltet werden. Bereits bei der Planung ist darauf zu achten, dass
Veranstaltungsorte, Tagungsräume, Bühnen und Sanitäranlagen möglichst ohne Barrieren
zugänglich sind. Sofern erforderlich, werden individuelle Unterstützungsbedarfe
frühzeitig berücksichtigt, um eine gleichberechtigte Teilnahme an allen
Programmpunkten zu ermöglichen.
Dazu können je nach Bedarf beispielsweise barrierefreie Wege und Sitzplätze,
ausreichend Platz für Mobilitätshilfen, Gebärdensprachdolmetscher*innen, Untertitel
oder andere geeignete Kommunikationshilfen gehören. Unterstützungsmaßnahmen erfolgen
stets in Abstimmung mit der betroffenen Person und nur in dem Umfang, in dem sie
gewünscht werden. Ziel ist es, eine selbstbestimmte Teilnahme zu ermöglichen und
bestehende Barrieren so weit wie möglich abzubauen.
Mehrtägige Veranstaltungen
Die Zimmereinteilung erfolgt insgesamt sensibel und unter Berücksichtigung der
Bedürfnisse der Teilnehmenden. Minderjährige und Volljährige werden nach Möglichkeit
getrennt untergebracht. Sollte es nicht anders möglich sein, muss eine gegenseitige
Vertrauensbasis zwischen den Betroffenen bestehen und die minderjährige Person der
Raumaufteilung aktiv zustimmen. Bei der Zimmereinteilung ist zudem auf bestehende
Macht- und Abhängigkeitsverhältnisse , sowohl zwischen Minderjährigen und
Volljährigen als auch unter Minderjährigen, besonders zu achten. Die
Organisator*innen und das Awareness-Team sind für mögliche Machtgefälle zu
sensibilisieren und berücksichtigen diese bei der Zimmerverteilung. Nach Möglichkeit
werden Personen gemeinsam untergebracht, die sich bereits kennen (z. B. aus dem
gleichen Kreisverband). Bei neuen oder bislang unbekannten Teilnehmenden wird, wenn
möglich, aktiv nachgefragt, ob sie Wünsche haben oder mit ihrer Zimmereinteilung
einverstanden sind.
Wenn Teilnehmende Bedenken, Unsicherheiten oder besondere Bedürfnisse äußern, werden
Anpassungen der Raumaufteilung ermöglicht (z. B. durch Umverteilungen oder
zusätzliche Räume). In diesem Fall kann das Awareness-Team hinzugezogen werden und
gemeinsam mit der Organisation und den betroffenen Personen nach einer geeigneten
Lösung suchen.
Außerhalb der aktiven Programmpunkte ist zwischen den Tagesprogrammen mindestens eine
Awareness-Person durchgehend erreichbar und in der Nacht primär verantwortlich. Alle
anwesenden Awareness-Personen bleiben jedoch auch außerhalb ihrer Schichten jederzeit
ansprechbar und einsatzbereit.
Hütten
Bei mehrtägigen Veranstaltungen auf engerem Raum oder an einem abgelegenerem Ort,
meist auf Hütten, wird eine gesonderte Aufmerksamkeit für Awareness-Themen erwartet.
Besonders kritisch wird das Machtverhältnis zwischen älteren und jüngeren sowie neuen
und langjährigen Mitgliedern gesehen. Auch Mitglieder mit höheren Parteiämtern müssen
sich ihrer Vorbildfunktion bewusst sein. Überforderungen oder Gruppenzwänge gegenüber
neueren und jüngeren Mitgliedern sind immer zu verhindern. Da es auf engeren Räumen
meist wenig Rückzugsmöglichkeiten oder Ruheräume gibt wird von allen Teilnehmenden
eine besondere Rücksicht aufeinander eingefordert.
Weitere Kapitel mit hoher Relevanz für mehrtägige Veranstaltungen, speziell auf
Hütten: Umgang mit minderjährigen Teilnehmenden, Umgang mit neurodivergenten
Teilnehmenden, Datenschutz
Demonstrationsawareness
Awareness-Arbeit auf Demonstrationen ist für uns genau so selbstverständlich wie die
Awareness-Arbeit auf Landesveranstaltungen. Das Awareness-Team kann aber diese Arbeit
selbst nicht garantiert leisten. Nach Möglichkeit findet sich vor der Demonstration
ein zuständiges Awareness-Team. Dieses ist gut erkennbar und verteilt auf der Demo.
Beim Awareness-Team finden Anwesende einen Ort der Rückzugsmöglichkeit, offene Ohren,
nach Möglichkeit aber auch Snacks, Wasser, Sonnencreme, Tampons, Slipeinlagen,
Tempos, Traubenzucker etc.
Das Awareness-Team befindet sich während einer Demonstration in intensiven Kontakt
miteinander und steht unter konstanter Belastung. Selbstfürsorge ist daher von großer
Bedeutung. Es wird empfohlen, auf sich selbst zu achten, wenn nötig zusätzliche
Pausen zu machen und sich gegebenenfalls in die bereitgestellten Bereiche
zurückzuziehen, um dort Ruhe zu finden. Um Teilnehmende auf Demonstrationen
vorzubereiten und Handlungssicherheit zu schaffen, sollen die Kreisverbände nach
Möglichkeit Workshops oder Informationsveranstaltungen zum Verhalten auf
Demonstrationen anbieten. Dabei können insbesondere Rechte und Pflichten von
Demonstrationsteilnehmenden, Deeskalation, der Umgang mit Konflikt- und
Gefahrensituationen sowie Awareness-Grundsätze vermittelt werden. Ziel ist es, allen
Teilnehmenden eine möglichst sichere, informierte und selbstbestimmte Teilnahme an
Demonstrationen zu ermöglichen. Ein sehr gut ausgearbeitetes Awareness-Konzept für
Demonstrationen stellt „Fridays for Future Berlin“ zur Verfügung, aus dem die uns
wichtigsten Themen zum Teil übernommen sind.
Umgang mit Rauschmittelkonsum
Der Konsum von Alkohol, Nikotin und Cannabis ist auf Veranstaltungen der Jusos Baden-
Württemberg nicht grundsätzlich ausgeschlossen, darf jedoch niemals zu einer
Gefährdung anderer oder zu einer Einschränkung von deren Sicherheit und Wohlbefinden
führen. Insbesondere darf Konsum nicht als Rechtfertigung für grenzüberschreitendes,
diskriminierendes oder übergriffiges Verhalten dienen.
Das Awareness-Team ist dafür sensibilisiert, dass Alkohol- und Cannabiskonsum
Hemmschwellen senken und Wahrnehmung sowie Verhalten beeinflussen können. In
Situationen, in denen Konsum eine Rolle spielt, wird dies in der Einschätzung von
Gefährdungslagen berücksichtigt, ohne dabei die Verantwortung für übergriffiges
Verhalten zu relativieren. Die Verantwortung für eigenes Handeln liegt stets bei der
handelnden Person.
Darüber hinaus wirkt der gesamte Verband darauf hin, dass sozialer Druck zum Konsum
minimiert wird und auch alkoholfreie bzw. konsumfreie Teilnahme selbstverständlich
möglich ist. Dies trägt hinsichtlich aller nicht-konsumierenden Mitglieder,
insbesondere aber hinsichtlich minderjähriger Mitglieder, Geltung. Zu vermeiden ist
dabei sowohl eine „Stammtisch-Atmosphäre“ als auch der Druck, der potenziell durch
große Raucherrunden entstehen kann, die den sozialen Schwerpunkt einer Veranstaltung
nach draußen verlagern können. Insbesondere beim Rauchen von Tabak oder Cannabis ist
auf räumlichen Abstand zu anderen Teilnehmenden zu achten.
Beim Konsum tragen insbesondere die Mitglieder des Landesvorstands ebenso wie das
Awareness-Team eine Vorbildfunktion. Sie tragen Verantwortung und sind mehr als
andere dazu angehalten, über Verhaltensweisen im Kontext des Konsums zu reflektieren.
Das Awareness-Team bleibt nicht nur aufgrund der Vorbildfunktion, sondern auch
aufgrund der erforderlichen Einsatzbereitschaft auf Landesveranstaltungen
grundsätzlich nüchtern. Dies stellt sicher, dass die Awareness-Personen stets in der
Lage sind, Unterstützung zu leisten und Hilfe anzubieten.
Weitere Kapitel mit Relevanz für Alkoholkonsum: Umgang mit minderjährigen Mitgliedern
im Verband, Handlungsmöglichkeiten und Interventionen, Veranstaltungsdurchführung und
Nachbereitung
Datenschutz & Digitale Kommunikation
Grundsätze des Umgangs
Der Umgang miteinander in digitalen Räumen unterliegt den gleichen Grundsätzen wie
auf Veranstaltungen: Respekt, Achtsamkeit und gegenseitige Rücksichtnahme sind
verbindlich. Diskriminierendes Verhalten, Belästigung oder Mobbing werden nicht
toleriert.
Digitale Kommunikation dient in erster Linie dem politischen Austausch und der
organisatorischen Zusammenarbeit. Alle Teilnehmenden sind zu einem respektvollen und
bewussten Umgangston verpflichtet. Inhalte oder Verhaltensweisen, die gezielt das
Wohlbefinden anderer beeinträchtigen, sind zu unterlassen. Konflikte sollen
frühzeitig angesprochen und bei Bedarf unter Einbeziehung des Awareness-Teams geklärt
werden.
Private Kontaktaufnahmen über diesen Rahmen hinaus sollen reflektiert erfolgen.
Insbesondere, wenn keine persönliche Vertrauensbasis besteht, ist Zurückhaltung
geboten. Im Umgang zwischen volljährigen Personen und Minderjährigen ist besondere
Sensibilität erforderlich; Kontakte sollen sich auf einen klaren sachlichen oder
organisatorischen Rahmen beschränken.
Für digitale Räume gelten folgende Moderationsgrundsätze:
- Die Kommunikation dient in erster Linie dem politischen Austausch.
- Respektloses, diskriminierendes oder übergriffiges Verhalten wird unterbunden.
- Moderierende Personen greifen bei Regelverstößen frühzeitig ein und sorgen für
einen konstruktiven Umgang. - Bei wiederholten oder schweren Verstößen können Personen aus digitalen Räumen
ausgeschlossen werden. Die Zuständigkeiten für die Moderation sind im Vorfeld
transparent festzulegen.
Datenschutz und Umgang mit Informationen
Personenbezogene Daten (z. B. Telefonnummern oder Social-Media-Profile) dürfen nicht
ohne Zustimmung der betroffenen Person weitergegeben werden. Niemand darf ohne
Einwilligung zu Gruppen (z. B. Messenger-Diensten) hinzugefügt werden. Die Nutzung
von Kontaktdaten ist auf den jeweiligen Zweck zu beschränken.
Screenshots aus Chats, Gruppen oder digitalen Veranstaltungen dürfen nicht ohne
Zustimmung der betroffenen Personen erstellt, gespeichert oder weiterverbreitet
werden.
Beteiligung an digitalen Räumen
Die Beteiligung an verbandsrelevanten Gruppenchats soll kein Privileg für wenige
sein. Ein Ausschluss aus digitalen Räumen kann zugleich einen Ausschluss von
politischer Debatte bedeuten und ist daher sensibel zu handhaben.
Je nach Zweck und Ausrichtung einer Gruppe muss nicht jede Person des Verbandes Teil
jeder Gruppe sein. Gleichzeitig gilt: Alle Personen, die entsprechend der jeweiligen
Gruppenbezeichnung dazugehören, sollen grundsätzlich die Möglichkeit haben, an diesen
digitalen Räumen teilzunehmen.
Unpolitische Gruppen, die auf privaten oder freundschaftlichen Beziehungen basieren,
können unabhängig davon bestehen. In solchen Gruppen sollen jedoch keine für den
Verband oder einzelne Gliederungen relevanten Themen besprochen oder Entscheidungen
vorbereitet werden, um Transparenz und Beteiligung nicht zu unterlaufen.
Social Media & Öffentlichkeitsarbeit
Die Teilnahme an Social-Media-Formaten, Aktionen oder Kampagnen ist freiwillig. Vorab
wird transparent kommuniziert, wofür Inhalte verwendet werden und in welchem Rahmen
sie veröffentlicht werden. Eine Teilnahme darf weder erwartet noch eingefordert
werden.
Fotos, Videos oder Inhalte aus Veranstaltungen oder digitalen Räumen dürfen nur mit
Zustimmung der betroffenen Personen veröffentlicht oder weitergegeben werden. Bei
Minderjährigen ist besondere Vorsicht geboten.
Teilnehmende haben jederzeit das Recht, ihre Zustimmung im Nachhinein zurückzuziehen.
In diesem Fall wird – soweit möglich – eine Entfernung oder Nichtweiterverwendung der
Inhalte veranlasst.
Aus Gründen des Kinderschutzes sollen Aufnahmen von Kindern (bis 14 Jahren)
grundsätzlich nicht veröffentlicht werden. Ist eine Veröffentlichung im Ausnahmefall
vorgesehen, sind die betroffenen Kinder nach Möglichkeit unkenntlich zu machen und
die erforderlichen Einwilligungen einzuholen.
Kreis-Awareness
Als Awareness-Team der Jusos Baden-Württemberg begrüßen wir ausdrücklich die Vorhaben
vieler Kreisverbände, eigene Awareness-Personen und -Teams aufzustellen. Das
Awareness-Konzept und §9 (regelt das Awareness-Team auf Landesebene) des
Organisationsstatuts der Jusos Baden-Württemberg empfehlen wir hierzu als Grundlage.
Ein Kreis-Awareness-Team kann aber gerne Erweiterungen und Veränderungen vornehmen,
die auf die Bedürfnisse eines einzelnen Kreisverbands zugeschnitten sind.
Bei Fragen, Anregungen, Koordination und Hilfesuche übernimmt das Landes- Awareness-
Team ausdrücklich die Funktion eines beratenden und helfenden „Dachverbands“. Die
Kompetenzen des Kreis-Awareness-Team liegen, sofern nicht im Einzelfall anders
geregelt, in den Grenzen des Kreisverbands. Das schafft nicht nur eine klare
Aufgabenverteilung zwischen verschiedenen Teams, sondern schützt lokale Awareness-
Personen auch vor einer Überforderung durch z. B. wachsende Einzugsgebiete. Bei
weitreichenderen Fällen soll das Landes-Awareness-Team als per Satzung und
Landesausschuss legitimiertes Gremium mindestens eingeweiht werden und gegebenenfalls
Übernehmen.
Begründung
Erfolgt mündlich.
