Antragsteller*innen: Kreisverband Heidelberg, Kreisverband Freiburg
Zur Weiterleitung an: Landesparteitag der SPD BW, SPD Landesvorstand Baden-
Württemberg, Bundesparteitag, SPD-Bundesvorstand, SPD-Bundestagsfraktion
Sexistische und geschlechtsstereotypische Werbung ist nach wie vor allgegenwärtig –
ob im öffentlichen Raum, im Fernsehen oder in sozialen Medien. Immer wieder begegnen
uns Bilder, die Menschen auf stereotype Rollen festlegen oder sie auf ihre
Sexualität
reduzieren. So endet etwa der Wunsch, eine Bohrmaschine zu kaufen, mit dem Anblick
eines halbnackten Frauenkörpers und auch bei der Suche nach Outdoor-Kleidung stößt
man auf Darstellungen von Frauen in Bikinis und High Heels, die lasziv auf Autos
posieren – ganz ohne Zusammenhang zum eigentlichen Produkt.
Solche Darstellungen dienen allein der Aufmerksamkeitserregung. Frauen werden als
bloße Blickfänge eingesetzt, auf sexuelle Verfügbarkeit reduziert oder gar als
käuflich inszeniert. Aber auch Männer sind betroffen: Sie werden in der Werbung
häufig als inkompetente, überforderte Väter oder als primitiv und triebgesteuert
dargestellt. Diese Bilder vermitteln überholte Geschlechterrollen und festigen ein
geschlechtsbezogenes Über- und Unterordnungsverhältnis.
Die Wirkung dieser Form von Werbung ist tiefgreifend. Sie beeinflusst nicht nur
gesellschaftliche Normen und Erwartungen, sondern auch das Selbstbild und die
Körperwahrnehmung vieler Menschen – insbesondere junger Menschen, die sich in der
Entwicklung ihrer Identität befinden. Werbung trägt so zur Objektifizierung und
Entfremdung bei, fördert das gesellschaftliche Schubladendenken und steht einer
gleichberechtigten Gesellschaft im Weg. Gerade in Zeiten des Internets ist ihr
Einfluss auf gesellschaftliche Vorstellungen von Geschlecht, Rollenbildern und
Körpernormen größer denn je.
Der Versuch, sexistische Werbung durch die freiwillige Selbstkontrolle des Deutschen
Werberats zu regulieren, hat sich als unzureichend erwiesen. Es fehlt an
Transparenz,
an nachvollziehbaren Konsequenzen und an effektiven Sanktionsmechanismen.
Beschwerden
werden nur selten ernsthaft verfolgt, und die Verfahren sind für viele Menschen kaum
zugänglich.
Wir brauchen klare und verbindliche Standards, die für alle Formen der Werbung
gelten
– analog wie digital, im öffentlichen Raum, in Printmedien, im Rundfunk und in
sozialen Netzwerken. Werbung darf nicht länger zur Verfestigung diskriminierender
Geschlechterbilder beitragen. Stattdessen muss sie Vielfalt abbilden und ein
respektvolles Miteinander fördern.
Wir fordern daher eine bundesweite gesetzliche Regelung, die sexistische und
sexualisierte Werbung untersagt, wenn sie Menschen in diskriminierender Weise
anspricht. Die Einführung verbindlicher, sanktionierbarer Branchenstandards gegen
sexistische Werbung unter Einbeziehung des Deutschen Werberats und der
Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Diskriminierend ist eine Werbung insbesondere
dann, wenn sie durch Bild oder Text geschlechtsbezogene Stereotype vermittelt, Frauen
auf sexuelle Anziehung als ihren zentralen Wert reduziert oder sie – etwa durch den
Einsatz weiblicher Körperteile ohne Produktbezug – als reine Objekte darstellt. Auch
die Darstellung von Männern in entwürdigenden Rollen muss kritisch hinterfragt und
unterbunden werden.
Ein besonderer Fokus muss auf der Begrenzung manipulativ veränderter
Körperdarstellungen liegen. Bildbearbeitungen oder KI-generierte Inhalte, die
unrealistische und gesundheitsschädliche Körperideale vermitteln, müssen gesetzlich
eingeschränkt werden. Darüber hinaus braucht es wirksame Sanktionsmechanismen.
Solange es keine bundesgesetzliche Regelung gibt, sollen Städte ermutigt werden,
eigenständig sexistische Werbung zu verbieten – so wie es beispielsweise bereits in
Stockholm, London und Leipzig geschehen ist.
Teil des Problems ist auch Gender-Marketing, also Marketing-Strategien, die auf die
Bedürfnisse von weiblichen oder männlichen Kund*innen abzielen. Dies geht davon aus,
dass Männer und Frauen unterschiedlich konsumieren und verstärkt dadurch nicht nur
Geschlechter-Klischees, sondern zementiert auch die überholte Vorstellung einer
Binarität der Geschlechter. Auch Gender-Marketing muss daher Teil des Verbots sein.
Unser Ziel ist eine geschlechtergerechte und respektvolle Werbelandschaft, die nicht
Teil des Problems, sondern Teil der Lösung ist. Werbung darf nicht länger ein Medium
der Diskriminierung sein – sie muss ein Spiegel gesellschaftlicher Vielfalt und
Gleichwertigkeit werden.
Begründung
erfolgt mündlich
