Zur Weiterleitung an: Juso-Bundeskongress, SPD-Bundestagsfraktion
Die Jusos setzen sich auf Bundesebene für die Entschärfung des § 188 StGB („Gegen
Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung, üble Nachrede und
Verleumdung“) ein. Fortan soll er nur noch für Kommunalpolitiker gelten. Außerdem
sind bei der Geeignetheit der Tat, das öffentliche Wirken der Kommunalpolitiker zu
beeinträchtigen, sämtliche Begleitumstände der Tat einzubeziehen.
Dabei fordern wir insbesondere:
1. Kein besonderer strafrechtlicher Schutz für andere Politiker als
Kommunalpolitiker.
2. Eine Stärkung der Meinungsfreiheit und des Rechts auf zugespitzte politische
Kritik.
3. Den Schutz demokratischer Debattenräume vor Einschüchterung und Selbstzensur.
4. Wir fordern, dass der §188 StGB in abgeänderter Form ein Antragsdelikt ist und
nicht wie bisher ein Offizialdelikt.
Als Jusos stehen wir für eine lebendige Demokratie, in der politische Macht
kritisiert, hinterfragt und auch zugespitzt angegriffen werden darf. Gerade
Politiker*innen müssen mehr Kritik aushalten als andere – nicht weniger.
§ 188 StGB schafft jedoch ein Sonderstrafrecht für alle Personen des politischen
Lebens. Das sendet das falsche Signal: § 188 StGB soll nur die Politiker als solche
schützen, indem diese nicht durch die Beleidigungen, üblen Nachreden oder
Verleumdungen daran gehindert werden sollen, ihr Amt auszuüben. Eines solchen
Schutzes bedürfen nur Kommunalpolitiker und keine sonstigen Politiker.
Natürlich haben Bedrohungen, Hasskampagnen und Einschüchterung keinen Platz in einer
Demokratie. Dafür existieren jedoch bereits ausreichende Straftatbestände. Ein
zusätzlicher Ehrschutzparagraph für Politiker*innen ist restriktiv zu verfassen, um
nur die notwendigsten Fälle zu erfassen. Aus dem Grund sind nicht nur die Äußerung,
sondern alle Begleitumstände der Tat zu erfassen, um zu verhindern, dass einfache
Ehrverletzungen in kleinerem Ausmaß nach § 188 StGB bestraft werden.
Im Übrigen wirkt § 188 StGB abschreckend auf politische Beteiligung und kritische
Debatten. Wer Angst haben muss, wegen überspitzter Kritik strafrechtlich verfolgt zu
werden, äußert sich im Zweifel nicht mehr frei.
Eine demokratische Gesellschaft braucht keine Sonderrechte für politische Macht,
sondern starke Meinungsfreiheit für alle.
Begründung
Begründung erfolgt mündlich
