Extremist*innen raus aus dem Beamtenstatus

Weiterleitung: SPD Landtagsfraktion, SPD-Landesparteitag

  Die Versammlung möge beschließen:


 Titel: Extremist*innen raus aus dem öffentlichen Dienst

  Antragstext:

  Die Alternative für Deutschland (AfD) existiert seit 2013 und versucht seitdem
 stetig
  die Grenzen des Sagbaren auszuweiten. Waren anfangs nur einzelne rechte Akteur:innen
  in der euroskeptischen Professor:innenpartei tätig, gelang es der rechtsextremen
  Strömung des “Flügels”, die Oberhand zu gewinnen. Auch nach der Auflösung des
  “Flügels” folgte keine Mäßigung der AfD.

  Zunächst stufte der Verfassungsschutz die AfD im Jahr 2019 als Prüffall ein, was ihn
  zur Verwertung von öffentlichen Aussagen, dem Parteiprogramm und Zeitungsartikeln
  befähigte. Im Jahr 2021 stufte der Verfassungsschutz die AfD dann als
  Beobachtungsfall ein, was zu einer Beobachtung durch den Verfassungsschutz führte.
  2024 wurde die AfD-Landesverbände in Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen als
  rechtsextrem eingestuft. Schließlich beschloss der Bundesverfassungsschutz am 2. Mai
  2025, die AfD als gesichert rechtsextrem einzuschätzen. Grundlage für diese
  Einschätzung ist ein über 1000 Seiten dickes Gutachten. Die Einstufung erfolgte
  „aufgrund der die Menschenwürde missachtenden, extremistischen Prägung der
  Gesamtpartei.“ Es herrsche zudem in der AfD ein ethnisch-abstammungsmäßiges
  Volksverständnis vor, welches nicht mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung
  vereinbar sei.

  Bedingt durch ein Urteil des Verwaltungsgerichts Köln setzte der Verfassungsschutz
  die Hochstufung der AfD vorläufig aus. Diese Entscheidung bedeutet jedoch nicht,
 dass
  die Entscheidung des Verfassungsschutzes als rechtswidrig angesehen wird, sondern
  dass der Verfassungsschutz lediglich darauf verzichtet, diese Einschätzung bis zur
  Klärung des Verfahrens öffentlich zu erheben.

 Wehrhafte Demokratie heißt handeln. Wie auf dem letzten SPD-Parteitag – mit
 Unterstützung der Jusos – beschlossen, setzen wir uns für die unverzügliche
 Einleitung eines AfD-Verbotsverfahrens ein. Das ist mehr als nur ein letzter Schritt.
 Angesichts der getätigten Aussagen der AfD, ist es für uns Sozialdemokrat:innen klar,
 dass wir nicht warten können, bis das Bundesverfassungsgericht die AfD verbietet. Wir
 müssen schon jetzt die AfD mit den Mitteln des Rechtsstaates bekämpfen, bevor es
 angesichts der AfD-Umfrageergebnisse und den Diskussionen über den Fortbestand der
 Brandmauer zu spät sein könnte, wenn man die Formel der wehrhaften Demokratie
 ernstnehmen möchte.

  Wir fordern daher:

  •  Die Verfassungsfeindlichkeit in Form der Mitgliedschaft einer extremistischen
     Partei wie der AfD soll zum Entlassungsgrund aus dem öffentlich Dienst (für
     Beamte und Angestellte)
    gemacht werden.
  •  Zudem gilt: Wer einer gesichert extremistischen Bewegung wie der AfD angehört,
     darf in Baden-Württemberg nicht verbeamtet oder im öffentlichen Dienst
     angestellt
    werden.

  Wir sind uns der Tragweite dieser Forderungen bewusst. Jedoch sind wir der Meinung,
  dass es unerlässlich ist, die Unzulässigkeit einer AfD-Mitgliedschaft mit der
  Verbeamtung zu verknüpfen, da unseren Beamt:innen eine zentrale Stellung bei der
  Verteidigung von Demokratie, Grundrechten, Minderheiten und rechtsstaatlichen
  Grundsätzen zukommt. Insbesondere Lehrer*innen nehmen durch ihre Tätigkeit eine
  besondere Rolle bei der Demokratiebildung ein und sollten daher im besonderen Maße
  der freiheitlich-demokratischen Grundordnung gegenüber loyal sein.

Begründung

erfolgt mündlich