Zur Weiterleitung an: SPD Landesparteitag, SPD Landtagsfraktion, SPD Bundesparteitag,
SPD Bundestagsfraktion, Juso Bundeskongress
1. Strafrechtliche Lücke bei sexualisierten Deepfakes schließen
Wir fordern, dass ein eigener Straftatbestand für die Herstellung und Verbreitung
sexualisierter Deepfakes geschaffen wird.
2. Rechtsschutz für alle in Deutschland
Das Internet ist kein rechtsfreier Raum, weshalb die Anonymität im Netz weiter
eingeschränkt werden muss. Dafür soll ein eigenes Gesetz gegen digitale Gewalt
geschaffen werden, das Betroffenen ermöglicht, die Identität von Täter*innen
unkompliziert festzustellen, damit diese zur Anzeige gebracht werden können.
Insbesondere muss die gerichtliche Durchsetzung der Rechte der Betroffenen an deren
Wohnort, nicht am Sitz der Plattformen stattfinden.
3. Strukturelle Veränderung durch breitere Expertise
Hasskriminalität muss in der Aus- und Fortbildung bei der Kriminalpolizei sowie
Mitarbeiter*innen der Staatsanwaltschaften stärker thematisiert werden. Außerdem
sollen Schwerpunktstaatsanwaltschaften (Staatsanwaltschaften, die bei bestimmten
Delikten immer zuerst eingeschaltet werden und somit für dieses Thema besondere
Expertise haben) sowie spezialisierte Ermittlungseinheiten bei der Kriminalpolizei
geschaffen werden.
Zivilgesellschaftliche Beratungsstellen wie HateAid müssen stärker gefördert werden.
Dazu gehört, dass quantitativ mehr Mittel über längere Förderungsdauern zur
Verfügung
gestellt werden. Zudem müssten langfristige Entscheidungen über weitere Förderungen
getroffen werden.
4. Schaffen einer parteiinternen Anlaufstelle
Zuletzt soll eine parteiinterne hauptamtliche Anlaufstelle geschaffen werden. Diese
besteht aus einem mehrköpfigen, divers besetzen und besonders geschulten Team.
Aufgabe dieser Institution ist es, Betroffene von digitaler Gewalt zu unterstützen
und an die jeweiligen Strafverfolgungsbehörden zu vermitteln.
Begründung
1. Strafrechtliche Lücke bei sexualisierten Deepfakes schließen
Sexualisierte Deepfakes sind im Netz immer einfacher zu erstellen und wirken häufig traumatisch auf Betroffene. Diese können sich momentan noch nicht strafrechtlich gegen die Erstellung und Verbreitung solcher Bilder und Videos wehren. § 201a Strafgesetzbuch (Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen) greift in solchen Fällen selten. Die §§ 33, 22, 23 Kunsturhebergesetz bestrafen nur das Veröffentlichen von Bildnissen mit Freiheitsstrafe von einem Jahr oder Geldstrafe, nicht aber das Veröffentlichen von explizit sexualisierten Deepfakes. Im Moment werden also sexualisierte Deepfakes lediglich wie die Veröffentlichung von einem Bildnis ohne Einwilligung bestraft. Die Einführung eines neuen Straftatbestandes würde eine konsequentere Verfolgung ermöglichen.
2. Rechtsschutz für alle in Deutschland
Momentan ist es aufgrund undurchsichtiger Vorschriften, die unter dem Deckmantel des „Datenschutz“ stehen, extrem kompliziert, den Klarnamen eines Online-Users festzustellen. Dies führt dazu, dass der Bürokratiedschungel wie ein Schutzschild vor Täter*innen steht. Häufig führt dies dazu, dass Betroffene gegen Konzerne wie Meta klagen müssen, um die Identität einer*s Benutzer*in festzustellen. Dabei ist besonders problematisch, dass diese Verfahren momentan an dem Ort stattfinden, an dem der Konzern seinen Sitz hat. Betroffene müssten also beispielsweise einen Prozess gegen Meta in Irland führen. Dazu müssten sie ausländische Anwält*innen mit dem Fall betrauen, wobei wiederum Sprachbarrieren ein Problem darstellen. Zudem sind die Prozesskosten in Irland erheblich höher als in Deutschland. Dies führt häufig dazu, dass Betroffene von digitaler Gewalt davor zurückschrecken, diese konsequent zu verfolgen. Es bietet sich vielmehr an, dass die Prozesse am Wohnort der*des Betroffenen stattfinden zu lassen, um die Hürden für die Anzeige digitaler Gewalt möglichst gering zu halten.
3. Strukturelle Veränderung durch breitere Expertise
Das Internet ist für uns alle Neuland – das gleiche gilt für Hass im Netz. Ermittler*innen bei der Kriminalpolizei werden zu wenig darin geschult, Hasskriminalität zu verfolgen und Opfer zu beraten. Auch in Staatsanwaltschaften, also den Behörden, fehlt häufig die Expertise. Der Satz: „Andy Grote, du bist so 1 Pimmel“ ist noch recht leicht zu verstehen. Jedoch tritt Cyberkriminalität in verschiedenen Formen auf und ist häufig nicht direkt oder nur für die Betroffenen als solche zu erkennen.
Auch zivilgesellschaftliche Initiativen gegen Hass im Netz müssen stärker gefördert werden. Dazu zählt insbesondere auch, dass solche Initiativen langfristig gefördert werden müssen, damit sie Planungssicherheit für kommende Jahre haben.
4. Schaffen einer parteiinternen Anlaufstelle
Betroffene von digitaler Gewalt sind zunächst häufig ratlos: Ist das, was unter meinem Post kommentiert wurde, überhaupt strafbar? Wie finde ich heraus, welche Person sich hinter diesem Account verbirgt? Und an wen soll ich mich wenden? Hier kann eine SPD-interne Beratungsstelle weiterhelfen. Sie bietet schnell und niedrigschwellig Beratung an und leitet an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden weiter. Politiker*innen und ehrenamtlich politisch aktive Menschen sind besonders häufig von Hass im Netz betroffen. Eine parteiinterne Stelle kann sich um diese ähnlich gearteten Fälle besonders gut kümmern.
