Befreiung der Genossenschaften von der Grunderwerbssteuer

Zur Weiterleitung an: SPD-Landesparteitag, Jusos-Bundeskongress

 
  Wir fordern, dass Bau-/ Wohn-Genossenschaften von der Grunderwerbssteuer befreit
  werden sollen.

 Genossenschaften leisten einen wichtigen Beitrag zu einer solidarischen,
 demokratischen und gemeinwohlorientierten Wirtschaft. Gerade im Bereich Wohnen
 tragen
 sie maßgeblich dazu bei, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen und langfristig zu
 sichern.
 Anders als profitorientierte Investoren verfolgen Genossenschaften keine
 Spekulationsziele, sondern stellen die Bedürfnisse ihrer Mitglieder in den
 Mittelpunkt.
 Leider stehen Baugenossenschaften aktuell vor dem Problem, dass die hohen
 Grundstückspreise den Bau von Um- und Neubauten mit bezahlbaren Mieten nahezu
 unmöglich
 machen.
 Gleichzeitig schwächelt der Bausektor insgesamt – es werden viel zu wenige neue
 Wohnungen errichtet. Durch eine Befreiung von der Grunderwerbssteuer in allen
 Bundesländern erhoffen wir uns, dass mehr genossenschaftliche Bauprojekte realisiert
 und damit dringend benötigter bezahlbarer Wohnraum geschaffen wird.

 Genossenschaften leisten einen wichtigen Beitrag zu einer solidarischen,
 demokratischen und gemeinwohlorientierten Wirtschaft. Gerade im Bereich Wohnen
 tragen
 sie maßgeblich dazu bei, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen und langfristig zu
 sichern.
 Anders als profitorientierte Investoren verfolgen Genossenschaften keine
 Spekulationsziele, sondern stellen die Bedürfnisse ihrer Mitglieder in den
 Mittelpunkt.
 Leider stehen Baugenossenschaften aktuell vor dem Problem, dass die hohen
 Grundstückspreise den Bau von Neubauten mit bezahlbaren Mieten nahezu unmöglich
 machen.
 Gleichzeitig schwächelt der Bausektor insgesamt – es werden viel zu wenige neue
 Wohnungen errichtet. Durch eine Befreiung von der Grunderwerbssteuer in allen
 Bundesländern erhoffen wir uns, dass mehr genossenschaftliche Bauprojekte realisiert
 und damit dringend benötigter bezahlbarer Wohnraum geschaffen wird.

 Die Steuerbefreiung soll ausdrücklich nur für gemeinwohlorientierte, öffentliche Bau-
 und Wohnungsgenossenschaften gelten, die satzungsgemäß bezahlbaren Wohnraum schaffen,
 demokratisch organisiert sind und ihre Erträge nicht zur privaten Vermögensmehrung
 einzelner Mitglieder verwenden. Keine Berücksichtigung sollen Konstruktionen finden,
 bei denen sich wenige Wohlhabende zusammenschließen, um sich steuerlich zu
 begünstigen oder hochwertigen Wohnraum exklusiv für den eigenen Bedarf zu schaffen.