Investitionsstau sichtbar machen – Einführung einer fiskalischen Gesamtbilanz für Bund und Länder

Zur Weiterleitung an: SPD-Landesparteitag, SPD-Bundesparteitag, Juso-Bundeskongress

  Während die schwarze Null in den letzten Jahren zum obersten Ziel solider
  Haushaltsführung erklärt wurde, ist die Infrastruktur in Deutschland verkommen. Laut
  Berechnungen des Deutschen Instituts für Urbanistik aus dem Jahr 2023 müssen bis
 2030
  allein 372 Mrd. Euro investiert werden, um unsere Straßen, Schienen und Brücken zu
  erhalten. Auch die neue Bundesregierung hat die Herausforderung mittlerweile erkannt
  und versucht mit dem Sondervermögen für Infrastruktur und der geplanten Reform der
  Schuldenbremse entgegenzusteuern. Dieser gewaltige Investitionsstau ist in den
  Regierungsjahren Merkels von der Öffentlichkeit fast unbemerkt herangewachsen. In
  der
  Zukunft darf sich so etwas nicht wiederholen!

  Während der Investitionsstau der Kommunen mit 186 Mrd. Euro durch den Deutschen
  Städte- und Gemeindebund recht klar bemessen ist, ist das für den Bund und die
Länder
  nicht so einfach möglich, da nicht systematisch erfasst wird, welchen Wert deren
  Besitztümer (z.B. Straßen und Grundstücke) haben und wie viel sie jährlich an Wert
  verlieren. Auch wenn eine Erfassung natürlich nur näherungsweise mögliche wäre,
  würden die Werte Hinweise darauf liefern, ob genügend finanzielle Mittel für den
  Erhalt bzw. den Ausbau der öffentlichen Infrastruktur zu Verfügung stehen. Das wäre
  nicht nur für die öffentliche Diskussion wertvoll, sondern ermöglicht auch eine
  dynamischere Schuldenbremse: Unabhängig von der wirtschaftlichen Lage muss
  Deutschland immer in der Lage sein, genügend Geld zu investieren, um den Wert der
  Infrastruktur mindestens zu erhalten.

  Wir fordern, dass der Bund und die Länder all ihre Vermögenswerte und Abschreibungen
  erfassen, wie es dem Beispiel bilanzierter Unternehmen folgend mittlerweile auch bei
  Kommunen üblich ist (sogenannte Doppik). Die sich daraus ergebene Gesamtbilanz soll
  bei der Reform der Schuldenbremse berücksichtigt werden, um einem Wertverfall
  unserer
  Infrastruktur entgegenzuwirken.