Erste Schritte zur Demokratisierung von Unternehmen – Schritt für Schritt zum Demokratischen Sozialismus

Zur Weiterleitung an: Juso-Bundeskongress, SPD-Bundesparteitag

  Die Versammlung möge beschließen:

  Wir fordern die Einführung einer 50+1-Regelung für alle Arbeitnehmer*innen ohne
  Personalverantwortung für Aktiengesellschaften, die als große Kapitalgesellschaften
  im Sinne von § 267 Abs. 3 Satz 1 HGB gelten.

  Arbeitnehmer*innen und ihre Interessenvertretungen haben aktuell zu wenig
  Mitbestimmung in unternehmerischen Entscheidungen. Das führt immer wieder dazu, dass
  Vorstände und Kapitalvertretungen Entscheidungen treffen, die sich negativ auf
  Beschäftigte und Unternehmen auswirken. Beschäftigungssicherheit, faire Löhne und
  nachhaltige Unternehmensstrategien bleiben dabei oft auf der Strecke.

  Dieses strukturelle Problem ist branchenübergreifend: Unternehmensleitungen richten
  ihre Entscheidungen einseitig an kurzfristigen Renditezielen aus und die
  Beschäftigten, die das operative Geschäft tragen, haben kaum Einfluss darauf –
 obwohl
  es ihre Lebensgrundlage direkt betrifft. Betriebsräte geraten unter Druck und
  Gewerkschaften haben oft nur noch die Möglichkeit reaktiv gegenzusteuern, statt
  gestaltend einzugreifen.

  Wir erkennen: Die gegenwärtige Eigentums- und Entscheidungsstruktur großer
  Kapitalgesellschaften, insbesondere Aktiengesellschaften, verhindert eine echte
  Mitbestimmung. Entscheidungen werden viel zu häufig von Aktionär*innen über die
 Köpfe
  der Belegschaft hinweg getroffen. In einer Demokratie sollte die Beteiligung von
  Leistungsträger*innen innerhalb ihres Unternehmens jedoch eigentlich
  selbstverständlich sein. Der systematische Ausschluss der Arbeitnehmer*innen von
  strategischen Entscheidungen ist nicht nur ungerecht – er schwächt auch langfristig
  die wirtschaftliche Stabilität und Innovationskraft der Unternehmen.

 
  Demokratischer Sozialismus bedeutet für uns die Demokratisierung der Wirtschaft.
  Unternehmen müssen dem Gemeinwohl und nicht der Kapitalverwertung dienen.

  Ein erster konkreter Schritt: Die 50+1-Regelung für Arbeitnehmer*innenbeteiligung
  Das bedeutet: Arbeitnehmer*innen ohne Personalverantwortung sollen die Mehrheit der
  Unternehmensanteile halten. Konkret sollen Aktiengesellschaften, die als große
  Kapitalgesellschaften gelten, verpflichtet werden, 50 % plus eine Stimme der
  Unternehmensanteile dauerhaft an diese Beschäftigtengruppe zu übertragen.

  Diese Maßnahme würde das Mitspracherecht der Belegschaften in unternehmerischen
  Fragen grundlegend stärken, die Position von Betriebsräten und Gewerkschaften im
  Unternehmen absichern, soziale, ökologische und langfristige Unternehmensziele
 besser
  durchsetzbar machen.

 
  Die Demokratisierung von Unternehmen ist also ein erster, aber entscheidender
 Schritt
  hin zu einer sozial gerechten und nachhaltigen Wirtschaftsordnung. Mit der 50+1-
  Regelung setzen wir ein starkes Signal für mehr Mitbestimmung und eine sozialere
  Wirtschaftsdemokratie