Zur Weiterleitung an: Juso-Bundeskongress, SPD-Bundesparteitag
Die Versammlung möge beschließen:
Wir fordern die Einführung einer 50+1-Regelung für alle Arbeitnehmer*innen ohne
Personalverantwortung für Aktiengesellschaften, die als große Kapitalgesellschaften
im Sinne von § 267 Abs. 3 Satz 1 HGB gelten.
Arbeitnehmer*innen und ihre Interessenvertretungen haben aktuell zu wenig
Mitbestimmung in unternehmerischen Entscheidungen. Das führt immer wieder dazu, dass
Vorstände und Kapitalvertretungen Entscheidungen treffen, die sich negativ auf
Beschäftigte und Unternehmen auswirken. Beschäftigungssicherheit, faire Löhne und
nachhaltige Unternehmensstrategien bleiben dabei oft auf der Strecke.
Dieses strukturelle Problem ist branchenübergreifend: Unternehmensleitungen richten
ihre Entscheidungen einseitig an kurzfristigen Renditezielen aus und die
Beschäftigten, die das operative Geschäft tragen, haben kaum Einfluss darauf –
obwohl
es ihre Lebensgrundlage direkt betrifft. Betriebsräte geraten unter Druck und
Gewerkschaften haben oft nur noch die Möglichkeit reaktiv gegenzusteuern, statt
gestaltend einzugreifen.
Wir erkennen: Die gegenwärtige Eigentums- und Entscheidungsstruktur großer
Kapitalgesellschaften, insbesondere Aktiengesellschaften, verhindert eine echte
Mitbestimmung. Entscheidungen werden viel zu häufig von Aktionär*innen über die
Köpfe
der Belegschaft hinweg getroffen. In einer Demokratie sollte die Beteiligung von
Leistungsträger*innen innerhalb ihres Unternehmens jedoch eigentlich
selbstverständlich sein. Der systematische Ausschluss der Arbeitnehmer*innen von
strategischen Entscheidungen ist nicht nur ungerecht – er schwächt auch langfristig
die wirtschaftliche Stabilität und Innovationskraft der Unternehmen.
Demokratischer Sozialismus bedeutet für uns die Demokratisierung der Wirtschaft.
Unternehmen müssen dem Gemeinwohl und nicht der Kapitalverwertung dienen.
Ein erster konkreter Schritt: Die 50+1-Regelung für Arbeitnehmer*innenbeteiligung
Das bedeutet: Arbeitnehmer*innen ohne Personalverantwortung sollen die Mehrheit der
Unternehmensanteile halten. Konkret sollen Aktiengesellschaften, die als große
Kapitalgesellschaften gelten, verpflichtet werden, 50 % plus eine Stimme der
Unternehmensanteile dauerhaft an diese Beschäftigtengruppe zu übertragen.
Diese Maßnahme würde das Mitspracherecht der Belegschaften in unternehmerischen
Fragen grundlegend stärken, die Position von Betriebsräten und Gewerkschaften im
Unternehmen absichern, soziale, ökologische und langfristige Unternehmensziele
besser
durchsetzbar machen.
Die Demokratisierung von Unternehmen ist also ein erster, aber entscheidender
Schritt
hin zu einer sozial gerechten und nachhaltigen Wirtschaftsordnung. Mit der 50+1-
Regelung setzen wir ein starkes Signal für mehr Mitbestimmung und eine sozialere
Wirtschaftsdemokratie
