Zur Weiterleitung an: SPD-Bundestagsfraktion
Die SPD-Bundestagsfraktion möge sich für die Einführung einer Gesetzgebung zur
Einkommensbesteuerung und Kapitalertragsbesteuerung auf Basis der Deutschen
Staatsbürgerschaft einsetzen. Dafür sollte das Steuerrecht so geändert werden, dass
die deutsche Staatsbürgerschaft künftig für eine Steuerpflicht hinsichtlich
Einkommenssteuer- und Kapitalertragssteuerpflicht im Ausland maßgebend ist. Um eine
Doppelbesteuerung zu vermeiden, können im Ausland bezahlte Steuern gegengerechnet
werden. Wenn im Ausland weniger Steuerzahlungen geleistet wurden, als in Deutschland
fällig wären, muss der Differenzbetrag in Deutschland bezahlt werden. Eine
Rückzahlung höherer Einkommenssteuern im Ausland ist ausgeschlossen. Die
Steuererklärung sollte in einfacher verkürzter Form und digital ermöglicht werden.
Eine Belastung für mittlere Einkommen ist über einen Freibetrag von 150.000€ im Jahr
auszuschließen. In der praktischen Umsetzung kann sich an den Praktiken der USA
orientiert werden. Sofern die Vermögenssteuer in Deutschland nicht mehr ausgesetzt
ist (was unbedingt erstrebenswert ist), sind diese Regelung gleichermaßen
darauf anzuwenden. Des Weiteren sind etwaige Lücken bei den
Doppelbesteuerungsabkommen mit anderen Ländern zu schließen.
Die Einführung einer nationalitätsbasierten Steuerpflicht ist ein weiterer Baustein,
um Steuerflucht zu bekämpfen. Sobald in Deutschland über stärkere Belastung von sehr
hohen Einkommen oder Vermögen gesprochen wird, werden oft Ängste vor Abwanderung der
„Leistungsträger*Innen“ geschürt – das Wegzugsgespenst geht um! Dieser Argumentation
und auch der Praxis, aus steuerlichen Gründen den Wohnsitz ins Ausland zu verlegen,
gilt es das Wasser abzulassen. Dies gelingt durch die Einführung einer
staatsbürgerschaftsbezogenen Besteuerung für Einkommens- und Kapitalertragssteuer.
Die große Mehrheit der im Ausland lebenden Deutschen tut dies nicht aus aufgrund von
Steuervermeidung, die wenigen „schwarzen Schafe“ sind durch gezielte
gesetzgeberische
Maßnahmen und Personalaufbau in den Steuerbehörden zu identifizieren.
Der Vorschlag orientiert sich dabei an einer im bekanntermaßen sozialistischen
Paradies USA bereits lang praktizierte steuerliche Gesetzgebung. In der praktischen
Umsetzung ruft ein wirtschaftlicher Anknüpfungspunkt im Inland überhaupt erst die
Aufmerksamkeit der Steuerbehörden und damit den Verdacht einer steuerlich
motivierten
Wohnsitzänderung hervor. Dadurch würde ebenfalls die Betroffenheit von Deutschen,
die
kaum oder nie in Deutschland gelebt haben faktisch ausgeschlossen.
Die hohen Freibeträge erspart den allermeisten im Ausland lebenden Deutschen den
bürokratischen Aufwand einer zweiten Steuererklärung.
Nur das Auswandern aus Steuergründen, welches erst ab einem sehr hohen Einkommen
lohnenswert und wahrscheinlich ist, wird bekämpft. Insgesamt wäre nur eine kleine
Minderheit der Auslandsdeutschen mit sehr hohen Einkommen betroffen.
Es ist richtig, dass im Ausland lebende Deutsche durch ihre Steuern an ihrem Wohnort
zum dortigen Gemeinwesen, von dem sie profitieren, beitragen. Genauso wie in
Deutschland lebende Ausländer:Innen hier Steuern und Abgaben zahlen. Ziel ist es
ausschließlich die Wohnsitzänderung sehr wohlhabender Menschen zum primären Zwecke
der Steuerreduzierung in Niedrigsteuerländer zu verhindern. Deshalb werden im
Ausland
geleistete Steuerabgaben vollständig gegengerechnet.
Eine finanzielle Schlechterstellung von Auslandsdeutschen gegenüber Inlandsdeutschen
ist somit ausgeschlossen. Es wird auch ausdrücklich nicht das Freizügigkeitsrecht
innerhalb der EU eingeschränkt, da nicht der eigentliche Wegzug besteuert wird und
die Anrechnungsmöglichkeiten bestehen.
Begründung
Erfolgt mündlich
