Staatsbürgerschaftsbesteuerung – das Wegzugsgespenst eliminieren

Zur Weiterleitung an: SPD-Bundestagsfraktion

  Die SPD-Bundestagsfraktion möge sich für die Einführung einer Gesetzgebung zur
  Einkommensbesteuerung und Kapitalertragsbesteuerung auf Basis der Deutschen
  Staatsbürgerschaft einsetzen. Dafür sollte das Steuerrecht so geändert werden, dass
  die deutsche Staatsbürgerschaft künftig für eine Steuerpflicht hinsichtlich
  Einkommenssteuer- und Kapitalertragssteuerpflicht im Ausland maßgebend ist. Um eine
  Doppelbesteuerung zu vermeiden, können im Ausland bezahlte Steuern gegengerechnet
  werden. Wenn im Ausland weniger Steuerzahlungen geleistet wurden, als in Deutschland
  fällig wären, muss der Differenzbetrag in Deutschland bezahlt werden. Eine
  Rückzahlung höherer Einkommenssteuern im Ausland ist ausgeschlossen. Die
  Steuererklärung sollte in einfacher verkürzter Form und digital ermöglicht werden.

 Eine Belastung für mittlere Einkommen ist über einen Freibetrag von 150.000€ im Jahr
 auszuschließen. In der praktischen Umsetzung kann sich an den Praktiken der USA
 orientiert werden. Sofern die Vermögenssteuer in Deutschland nicht mehr ausgesetzt
 ist (was unbedingt erstrebenswert ist), sind diese Regelung gleichermaßen
 darauf anzuwenden. Des Weiteren sind etwaige Lücken bei den
 Doppelbesteuerungsabkommen mit anderen Ländern zu schließen.

  Die Einführung einer nationalitätsbasierten Steuerpflicht ist ein weiterer Baustein,
  um Steuerflucht zu bekämpfen. Sobald in Deutschland über stärkere Belastung von sehr
  hohen Einkommen oder Vermögen gesprochen wird, werden oft Ängste vor Abwanderung der
  „Leistungsträger*Innen“ geschürt – das Wegzugsgespenst geht um! Dieser Argumentation
  und auch der Praxis, aus steuerlichen Gründen den Wohnsitz ins Ausland zu verlegen,
  gilt es das Wasser abzulassen. Dies gelingt durch die Einführung einer
  staatsbürgerschaftsbezogenen Besteuerung für Einkommens- und Kapitalertragssteuer.

  Die große Mehrheit der im Ausland lebenden Deutschen tut dies nicht aus aufgrund von
  Steuervermeidung, die wenigen „schwarzen Schafe“ sind durch gezielte
 gesetzgeberische
  Maßnahmen und Personalaufbau in den Steuerbehörden zu identifizieren.

  Der Vorschlag orientiert sich dabei an einer im bekanntermaßen sozialistischen
  Paradies USA bereits lang praktizierte steuerliche Gesetzgebung. In der praktischen
  Umsetzung ruft ein wirtschaftlicher Anknüpfungspunkt im Inland überhaupt erst die
  Aufmerksamkeit der Steuerbehörden und damit den Verdacht einer steuerlich
 motivierten
  Wohnsitzänderung hervor. Dadurch würde ebenfalls die Betroffenheit von Deutschen,
 die
  kaum oder nie in Deutschland gelebt haben faktisch ausgeschlossen.

  Die hohen Freibeträge erspart den allermeisten im Ausland lebenden Deutschen den
  bürokratischen Aufwand einer zweiten Steuererklärung.

  Nur das Auswandern aus Steuergründen, welches erst ab einem sehr hohen Einkommen
  lohnenswert und wahrscheinlich ist, wird bekämpft. Insgesamt wäre nur eine kleine
  Minderheit der Auslandsdeutschen mit sehr hohen Einkommen betroffen.

  Es ist richtig, dass im Ausland lebende Deutsche durch ihre Steuern an ihrem Wohnort
  zum dortigen Gemeinwesen, von dem sie profitieren, beitragen. Genauso wie in
  Deutschland lebende Ausländer:Innen hier Steuern und Abgaben zahlen. Ziel ist es
  ausschließlich die Wohnsitzänderung sehr wohlhabender Menschen zum primären Zwecke
  der Steuerreduzierung in Niedrigsteuerländer zu verhindern. Deshalb werden im
 Ausland
  geleistete Steuerabgaben vollständig gegengerechnet.

  Eine finanzielle Schlechterstellung von Auslandsdeutschen gegenüber Inlandsdeutschen
  ist somit ausgeschlossen. Es wird auch ausdrücklich nicht das Freizügigkeitsrecht
  innerhalb der EU eingeschränkt, da nicht der eigentliche Wegzug besteuert wird und
  die Anrechnungsmöglichkeiten bestehen.

Begründung

Erfolgt mündlich