Zur Weiterleitung an die SPD-Landtagsfraktion und den SPD-Landesparteitag.
„Die Demokratie hat keine Ewigkeitsgarantie“: So beginnt der vom baden-
württembergischen Ministerium für Kultus, Jugend und Sport im Jahre 2019 entworfene
Demokratieleitfaden. Ein nett gemeinter Entwurf mit klugen Forderungen, dessen
Umsetzung noch immer weit von den gestellten Forderungen liegt.
Es reicht ein Blick in das Wahlverhalten junger Menschen zur letzten Landtagswahl, um
uns ein Gesamtbild der Demokratieförderung an baden-württembergischen Schulen machen
zu können: Schaut man sich die Stimmanteile der AfD zur letzten Landtagswahl in
Baden-Württemberg an, gingen 16 % der Stimmen aller Jugendlichen/jungen Erwachsenen
im Alter von 16-24 an die AfD. Das ist ein Zuwachs von 10 Prozentpunkten ggü. der
letzten Landtagswahl-Wahl 2021.
Ergebnis: Jugendliche zeigen sich besonders anfällig für rechtsextreme Ideologien.
Der neue grün-schwarze Koalitionsvertrag (S. 50) stellt klar, dass die Schule ein
„Lernort für Demokratie“ ist. Das hat sie richtig identifiziert, da die Schule Kinder
und Jugendliche zu einem Zeitpunkt in ihrem Leben erreicht, zu dem sich Einstellungen
und Orientierungen noch nicht gefestigt haben. Demokratische Werte und Grundhaltungen
können genau dann gefestigt, verstanden und eingeübt werden, denn Demokratie muss
gelernt werden.
Leider hadert die grün-schwarze Koalition an der konkreten Vorstellung, wie man
diesen Lernprozess fächer- und schulformübergreifend umsetzen möchte. Denn nur durch
die konkrete Förderung und Umsetzung demokratiefördernder Konzepte an Schulen können
wir eine Generation mündiger, demokratischer und verantwortungsbewusster Bürgerinnen
und Bürger heranbilden und stärken.
Der Freistaat Bayern hat deshalb ab dem Schuljahr 2024/25 die
Verfassungsviertelstunde als verbindliche Unterrichtseinheit eingeführt. Ziel ist
eine fächer- und schulartübergreifende, das jeweilige Schulfach ergänzende sowie
pädagogische und wissensvermittelnd ausgerichtete Unterrichtseinheit, die unter
Einbezug einer demokratischen Schulkultur die demokratische Grundhaltung der
Schülerinnen und Schüler fördert.
Die Erfahrung zeigt: Zwar liege der Erfolg noch stark in der Verantwortung der
Lehrkräfte, doch bleibe die Einführung der Verfassungsviertelstunde an bayerischen
Schulen ein bedeutender Schritt zur Stärkung der Demokratiebildung, so der
Politikwissenschaftler Peter Koch.
Deshalb fordern wir:
Wir fordern die neue baden-württembergische Landesregierung dazu auf, eine
entsprechende Verfassungsviertelstunde nach bayerischem Vorbild an allen
allgemeinbildenden baden-württembergischen Schulen zur Förderung einer demokratischen
(Schul-)Kultur umzusetzen.
Konkret bedeutet dies:
- Die Verfassungsviertelstunde findet innerhalb der regulären Unterrichtszeit
statt – eine Ausweitung der Stundentafel oder eine Verortung außerhalb der
Unterrichtszeit ist nicht vorgesehen. - Das Gesamtkonzept der Verfassungsviertelstunde soll fächer- und
schulartübergreifend die politische Bildung um ein neues Element, das sich den
zentralen Verfassungswerten des Grundgesetzes widmet, ergänzen. - Die Verfassungsviertelstunde hat nicht den Anspruch, den
Gemeinschaftskundeunterricht zu ersetzen, sondern vielmehr, die demokratische
Schulkultur fest in der Schule zu verankern. - Die Verfassungsviertelstunde findet regelmäßig im Sinne eines wöchentlichen
Formats im Umfang von 15 Minuten statt. - Die Verfassungsviertelstunde wird verpflichtend an folgenden Schulformen
verankert: Grundschulen, Werkreal- und Hauptschulen, Gemeinschaftsschulen,
Realschulen, Gymnasien und Berufsschulen. - Lehrkräfte sollen durch vom Kultusministerium bereitgestellte und ausgearbeitete
„Ideenblöcke“ mit Lehrmaterialien und Unterstützung versorgt werden. - Zudem sollen Lehrkräfte Weiterbildungsmöglichkeiten im Bereich der
Demokratiepädagogik und Demokratievermittlung erhalten können, denkbar wäre hier
eine Finanzierung durch das im grün-schwarzen Koalitionsvertrag genannte „
Demokratiebudget“ (Anwendbar auch auf andere Stichpunkte). - Ferner soll die Arbeit der Lehrkräfte durch eine/einen festangestellte
„Demokratiebeauftragte/n“ unterstützt und begleitet werden. Die/der Beauftragte
übernimmt die zentrale Koordination der Verfassungsviertelstunde aller
Schulklassen und berät Schülerinnen und Schüler wie auch die Lehrkräfte bei
demokratiepädagogischen und praktischen, unterrichtsbezogenen Fragen.
Begründung
Gefahr durch den Rechtsextremismus/Antidemokratismus:
Rechtsextreme und antidemokratische Parteien sind auf dem Vormarsch. Die Kaderschmieden der zukünftigen Parteiführungen der AfD und co. befinden sich schon seit langem an baden-württembergischen Schulhöfen. Jugendliche und junge Erwachsene sind aufgrund unzureichender Aufklärungsarbeit in Schulen anfälliger für Propaganda im Netz, Desinformation und antidemokratische Einstellungen. Hier kann die Verfassungsviertelstunde einen wichtigen Beitrag gegen rechts darstellen.
Nicht ausreichende Demokratiebildung:
Zu viele Jugendliche und junge Erwachsene verlassen die Schulen, ohne zu wissen, was „Demokratie“ und „Rechtsstaat“ überhaupt bedeuten. Wenn wir möchten, dass unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung erhalten bleibt, liegt es auch in unserer Verantwortung, freie, demokratische und selbstreflektierte Bürgerinnen und Bürger zu bilden und zu stärken. Diese Aufgabe hat bereits der Gemeinschaftskundeunterricht inne, doch die Demokratieförderung geht weit über Fächer- und Schulgrenzen hinaus. Die Verfassungsviertelstunde könnte hier deshalb als „Katalysator“ zur Bildung demokratischer Kompetenzen dienen.
