Das Organisationsstatut soll von
§ 7 Landesvorstand
(1) Der Landesvorstand besteht aus
▪ […]
▪ acht stellvertretenden Landesvorsitzenden.
in
§ 7 Landesvorstand
(1) Der Landesvorstand besteht aus
▪ […]
▪ zehn stellvertretenden Landesvorsitzenden.
geändert werden.
Begründung
Wir Jusos verzeichnen seit einiger Zeit rückläufige Mitgliederzahlen, was sich zunehmend auch auf die Stabilität unserer Strukturen auswirkt. Gleichzeitig wächst der Aufgabenbereich auf Landesebene stetig: Die Betreuung verschiedener Social Media Kanäle, intensivere Bildungsarbeit, stärkere Mitarbeit auf Juso-Bundesebene sowie eine stärkere Zusammenarbeit mit Bündnispartner*innen erfordern immer mehr Kapazitäten.
Viele von uns übernehmen bereits Doppel oder sogar Dreifachfunktionen, sowohl innerhalb der Jusos als auch in der SPD. Diese Mehrfachbelastung spiegelt sich insbesondere in der hohen Beanspruchung der Landesvorstände wider. Dabei muss das oberste Ziel sein eine nachhaltige Entwicklung unserer Strukturen zufördern und ein Ausbrennen unseres Engagements zuverhindern.
Um diesem Anspruch gerecht zu werden, halten wir es für zentral, Verantwortung auf mehr Schultern zu verteilen und langfristig eine stabile und gesunde Personalentwicklung innerhalb der Jusos zu sichern.
