Sicher und selbstbestimmt: Ausbau der Versorgungslage für Schwangerschaftsabbrüche

Antragsteller*in: Juso-Kreisverband Ostalb (Juso Landesverband Baden-Württemberg)

Die Versammlung möge beschließen:
Zur Weiterleitung an: Juso Bundeskongress, SPD Landesparteitag, SPD Landtagsfraktion,
SPD Bundestagsfraktion


Wer in Deutschland einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen lassen möchte, steht oft
vor vielen Problemen. Neben der persönlichen Belastung durch die ungewollte
Schwangerschaft, der Stigmatisierung von Schwangerschaftsabbrüchen und den
rechtlichen Voraussetzungen (§§218 ff StGB), die Frauen den Weg zu einem
selbstbestimmten Schwangerschaftsabbruch erschweren, stellt  auch die Suche nach
einer geeigneten Einrichtung zur Durchführung des Eingriffs häufig eine große Hürde
dar.


Schlechte Versorgungslage
In Deutschland gibt es 310 Kliniken in öffentlicher Trägerschaft mit gynäkologischer
Abteilung, von denen 57%  Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Davon führen 19%
Abbrüche nur aus medizinischen und kriminologischen Gründen durch, also z.B. bei
Gefährdung des Lebens der Schwangeren oder nach einer Vergewaltigung. Demgegenüber
führen nur 38% Schwangerschaftsabbrüche nach der Beratungsregel durch. Zudem gibt es
immer weniger Praxen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Zwischen 2003 und
2020 ist hier  ein Rückgang von 46% zu verzeichnen, da u.a. viele Ärzt*innen, die den
Eingriff vornehmen, in den Ruhestand gehen. Diese prekäre Versorgungslage erschwert
es den Frauen, innerhalb der 12-Wochen-Frist der Beratungsregelung eine geeignete
Einrichtung zu finden. Oft ist dies auch mit langen Anfahrtswegen verbunden. Vor
allem im Süden Deutschlands, in Baden-Württemberg und Bayern, ist die Versorgungslage
schlecht.
Nach §13 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes (SchKG) sind die Länder verpflichtet,
eine ausreichende Versorgung sicherzustellen. Allerdings fehlt es an einer genaueren
Definition, was „ausreichend“ bedeutet.
Verpflichtung aller öffentlichen Kliniken mit gynäkologischer Fachabteilung 
Daher fordern wir, dass alle öffentlichen Kliniken mit gynäkologischer Fachabteilung
dazu verpflichtet werden, Schwangerschaftsabbrüche nach medizinischer und
kriminologischer Indikation sowie nach der Beratungsregelung durchzuführen.
Dies soll die Versorgungslage und den Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen maßgeblich
verbessern, denn Schwangerschaftsabbrüche müssen Teil der medizinischen
Grundversorgung sein. Gleichzeitig soll diese Verpflichtung der Kliniken dazu führen,
dass die Gründe für einen Schwangerschaftsabbruch nicht mehr subjektiv bewertet,
sondern an gesetzlichen Grundlagen gemessen werden.

Kostenübernahme Bei einem straffreien, aber rechtswidrigen Eingriff entstehen Kosten von 350-800€,
die nur bei medizinischen und kriminologischen Indikationen sowie bei sozial
bedürftigen Schwangeren von den Krankenkassen übernommen werden.  Jedoch sind viele
Betroffene nicht unbedingt finanziellem, sondern auch familiärem Druck ausgesetzt und
müssen den Schwangerschaftsabbruch ohne Wissen der Familie vornehmen lassen. 
Wir fordern daher die vollständige Kostenübernahme aller Schwangerschaftsabbrüche
durch die Krankenkassen.
Bisher werden auch die Fahrtkosten für diesem Eingriff nicht übernommen. Betroffene
müssen vor dem Schwangerschaftsabbruch Vorbesprechungen und Beratungsgespräche führen
und auch bei einem operativen Schwangerschaftsabbruch unter Vollnarkose nach dem
Eingriff abgeholt werden. Insbesondere wenn die Einrichtung und die Beratungsstelle
einige Kilometer entfernt liegen, kann die Summe der Fahrtkosten eine finanzielle
Belastung darstellen. 
Daher fordern wir, dass die Kosten für Fahrten zu den Kliniken und Praxen sowie für
Fahrten zu Beratungsgesprächen und Vorbesprechungen von den Krankenkassen erstattet
werden.
Beratungspflicht
Bisher müssen Schwangere mindestens 3 Tage vor ihrem Abbruch ein Beratungsgespräch in
Anspruch nehmen. Diese Pflicht schränkt jedoch die Selbstbestimmung der Schwangeren
ein und verlängert die Wartezeit derjenigen, die zum Abbruch entschlossen sind. Die
Beratungspflicht soll daher abgeschafft und durch ein Angebot von freiwilliger
Beratung ersetzt werden, die Frauen auf ihren eigenen Wunsch in Anspruch nehmen
können.
Schwangerschaftsabbrüche im Strafgesetz 
Derzeit ist der Schwangerschaftsabbruch in §218 ff. StGB geregelt. Wir fordern, dass
Schwangerschaftsabbrüche stattdessen im Schwangerschaftskonfliktgesetz geregelt
werden. Auch die Fristenlösung ist dort großzügiger zu regeln, und Abtreibungen
sollen bis einschließlich der 22. Woche ohne Indikation möglich sein.
Lediglich der erzwungene Schwangerschaftsabbruch gegen den Willen der Schwangeren
soll unter Strafe gestellt werden. 
Vermittlung im Medizinstudium 
Außerdem fordern wir, dass Schwangerschaftsabbrüche im Medizinstudium intensiver
behandelt werden, um mehr angehende Ärztinnen dahingehend auszubilden. Derzeit
werden Schwangerschaftsabbrüche nur in den Fächern Medizinethik und Medizinrecht
behandelt. Die Methoden des Schwangerschaftsabbruchs und der wertfreie Umgang mit
ungewollt Schwangeren bleiben oft außenvor. Gerade diese Themen sind aber wichtig, um
im späteren Berufsleben Schwangerschaftsabbrüche durchführen zu können. Durch die
Behandlung des Schwangerschaftsabbruchs im Medizinstudium sollen Ärztinnen ermutigt
werden, den Eingriff durchzuführen, sei es in einer Klinik oder in einer privaten
Praxis.


Begründung
Erfolgt mündlich