Arbeit. Demokratisch. Denken.

Mit Weiterleitung an: SPD-Landesparteitag, SPD-Landtagsfraktion, SPD-Bundesparteitag,
 SPD-Bundestagsfraktion, Juso-Bundeskongress.

 Wie sind wir Jusos eigentlich entstanden? 

 Triggerwarnung für den ersten Abschnitt: Suizid

 Wir schreiben das Jahr 1904. Der 15-jährige Paul Nehring (auch: Nähring) machte in
 Berlin eine Schlosserlehre. Wie viele Lehrlinge zu dieser Zeit, arbeitete er hart und
 unter menschenunwürdigen Bedingungen. Er war täglich Gewalt und Demütigungen durch
 seinen Meister ausgesetzt und hatte kaum Möglichkeiten, sich dagegen zur Wehr zu
 setzen. Gequält und gedemütigt, ertrug Paul die Qualen eines Tages nicht mehr und
 nahm sich das Leben. Das löste eine große Empörungswelle aus, die zur Gründung von
 Lehrlingsvereinen führte. Seitdem ist die Frage, wie wir Arbeit gerechter und fairer
 gestalten können, Grundpfeiler unseres Engagements. Die Arbeitswelt verändert sich
 stetig. Von großen Fabriken, über Großraumbüros bis hin zu Home-Office. Dabei haben
 die Gewerkschaften mit der Sozialdemokratie große Veränderungen bewirkt, um die
 Arbeit menschenwürdiger und gerechter zu machen. 

 Heutzutage stehen Gewerkschaften und  Sozialdemokratie zunehmend unter Druck, von
 Innen und von Außen. Sie schaffen es immer weniger, glaubhaft für die Interessen der
 Arbeitnehmer*innen einzustehen und verlieren zunehmend an Rückhalt in der
 Bevölkerung. Zusätzlich führen Internationalisierung, Automatisierung,
 Digitalisierung und KI zu immer stärkerer Fragmentierung von Arbeitsprozessen. Arbeit
 ist stetig im Wandel, wodurch Arbeitskämpfe immer schwieriger und härter werden. 

 Arbeit ist Teil der Gesellschaft. Niemand darf durch Arbeit krank werden oder in
 Unsicherheit leben. Arbeit ist mehr als nur Einkommen: Sie bedeutet Teilhabe,
 Sicherheit, Selbstbestimmung und gesellschaftliche Anerkennung. Damit das gelingt,
 muss Arbeit demokratisch organisiert werden. Der folgende Antrag beinhaltet unsere im
 Verband erarbeitete Beschlusslage zum Arbeitsjahr der Jusos BW 2025/26.

 Wer zahlt die Krise?

 Die Wirtschaft und damit auch der Arbeitsmarkt stecken in den letzten Jahren zwischen
 Krisen, Kriegen und Transformation in einem tiefgreifenden Wandel und in vielen
 Branchen auch in echten Problemlagen. Beschäftigte tragen die Konsequenzen für
 Managementfehler und fehlende Investitionen, mit verschlechterten Arbeitsbedingungen
 oder dem Verlust ihres Arbeitsplatzes. Kapitalgeber hingegen profitieren selbst noch
 vom wirtschaftlichen Abstieg.

 Gleichzeitig verschiebt sich die öffentliche Debatte zunehmend zulasten der
 Beschäftigten. Wenn die Bundesregierung, Neoliberale und Rechte von einem angeblichen
 „Teilzeit-Lifestyle“ sprechen, der 8-Stunden-Tag infrage gestellt oder Beschäftigten
 pauschal zu geringe Leistungsbereitschaft unterstellt wird, wird Verantwortung
 systematisch umgekehrt. Arbeit soll mehr, länger und flexibler werden, während die
 strukturellen Bedingungen dahinter kaum thematisiert werden. 

 Während Produktivität und Vermögen wachsen, kommt dieser Zuwachs längst nicht bei
 allen Beschäftigten an. Im Gegenteil: Die Einkommensungleichheit hat in Deutschland
 in den vergangenen Jahren weiter zugenommen. 2023 verfügte die ärmere Hälfte der
 Bevölkerung nach Steuern und Transfers über ein durchschnittliches Jahreseinkommen
 von rund 28.700 Euro, während die reichsten zehn Prozent durchschnittlich rund
 136.800 Euro zur Verfügung hatten. Das Verhältnis von 1 zu 4,8 macht deutlich, dass
 wirtschaftlicher Wohlstand zunehmend ungleich verteilt ist.

 Diese Entwicklung steht in engem Zusammenhang mit dem Rückgang kollektiver
 Lohnsetzung. Während Mitte der 1990er Jahre noch rund 80 Prozent der Beschäftigten
 tarifgebunden arbeiteten, sind es heute nur noch etwa 50 Prozent. Mit dem Rückgang
 der Tarifbindung verliert ein zentrales Instrument an Reichweite, das über Jahrzehnte
 Einkommensunterschiede begrenzt und Standards gesichert hat. Wo Tarifbindung
 schwindet, werden Löhne zunehmend individuell verhandelt, allerdings nicht zwischen
 gleich starken Partnern, sondern in einem strukturell ungleichen Verhältnis zwischen
 Beschäftigten und Arbeitgeber*innen. Dass Einkommen heute immer stärker
 auseinandergehen, ist auch Ausdruck einer Verschiebung von Machtverhältnissen zu
 Lasten von Arbeitnehmer*innen.

 Erwerbsarbeit allein reicht immer häufiger nicht mehr aus, um finanzielle Stabilität
 zu sichern. In Baden-Württemberg haben 2025 rund 604.000 sozialversicherungspflichtig
 Beschäftigte zusätzlich einen Minijob, etwa jede achte beschäftigte Person. Vor
 zwanzig Jahren lag dieser Anteil noch deutlich niedriger bei jedem Dreizehnten. Dass
 Nebenarbeit deutlich zugenommen hat, ist Ausdruck einer Arbeitsrealität, in der
 Einkommen aus einer Beschäftigung häufig nicht mehr ausreicht, um steigende
 Lebenshaltungskosten zu tragen. Bereits 2023 galten in Deutschland 8,2 Prozent der
 Erwerbstätigen trotz Arbeit als armutsgefährdet. 

 Gleichzeitig steigt der Druck auf diejenigen, die ihre Arbeit verlieren oder von
 Arbeitslosigkeit bedroht sind. Die Arbeitslosigkeit in Baden-Württemberg ist zuletzt
 deutlich angestiegen. Im Januar 2026 erreichen die Arbeitslosenzahlen den höchsten
 Stand seit 2007. Besonders alarmierend ist dabei die Entwicklung der
 Langzeitarbeitslosigkeit. Mit knapp 90.000 Betroffenen wurde auch hier der höchste
 Stand seit 2007 erreicht. 

 Genau hier verfehlt der Staat zunehmend seine Aufgabe, Betroffene adäquat
 abzusichern. Stattdessen verschiebt sich auch hier der öffentliche Diskurs. Die
 Lebenssituation der Betroffenen wird diskreditiert, sie werden selbst dafür
 verantwortlich gemacht und damit Kürzungen und sozialpolitische Rückschritte
 begründet. 2024 bezogen ca. 5,5 Millionen Menschen in Deutschland Bürger*innengeld.
 Davon waren 1,5 Millionen nicht erwerbsfähig, diese waren zum Großteil Kinder und
 Jugendliche unter 15 Jahren. Von den verbleibenden 4 Millionen bezogen 2,2 Millionen
 das Bürgergeld, ohne arbeitslos zu sein – darunter vor allem Schüler*innen,
 Studierende und arbeitsunfähig Erkrankte. Über 800.000 weitere bezogen die
 Sozialleistung 2024 neben einer Erwerbstätigkeit, da ihr Einkommen nicht zur
 Sicherung ihres Existenzminimums ausreichte. Gerade diese Zahl sank eigentlich
 stetig, vor allem seit Einführung des gesetzlichen Mindestlohns 2015. In jüngster
 Zeit stieg die Zahl erstmals wieder an und gilt als weiterer Indikator für die
 Prekarisierung der unteren Einkommensschichten. 

 Gleichzeitig sinkt die Zahl der offenen Stellen. Im Januar 2026 waren in Baden-
 Württemberg noch 72.013 offene Stellen gemeldet, weniger als im Vorjahr. Der
 Arbeitsmarkt verliert dadurch zunehmend an Aufnahmefähigkeit. Für Beschäftigte
 bedeutet das nicht nur die Angst vor Arbeitsplatzverlust, sondern auch weniger
 Sicherheit, im Zweifel schnell neue Arbeit zu finden. Gerade in Zeiten
 wirtschaftlicher Transformation zeigt sich damit ein grundlegendes Problem: Während
 Unternehmen Risiken zunehmend auf Beschäftigte verlagern, fehlt es vielerorts an
 langfristigen Investitionen, Qualifizierung und verlässlichen Zukunftsperspektiven.

 Besonders hart trifft diese Entwicklung junge Menschen. In Baden-Württemberg ist die
 Jugendarbeitslosigkeit auf 27.553 Betroffene unter 25 Jahren gestiegen, den höchsten
 Stand seit 2010. Der Einstieg in stabile Beschäftigung ist keine
 Selbstverständlichkeit mehr, sondern wird zunehmend von Befristungen, Unsicherheit
 und wirtschaftlichen Krisen geprägt, deren Folgen junge Menschen besonders früh
 tragen. 

 Gerade bei studentischer Beschäftigung zeigen sich die verschobenen
 Arbeitsmarktstrukturen sehr deutlich. Bei studentischen Hilfskräften in Baden-
 Württemberg werden vereinbarte Mindestvertragslaufzeiten bundesweit am schlechtesten
 umgesetzt. Nur 30,9 Prozent der Verträge laufen zwölf Monate oder länger, fast 70
 Prozent unterschreiten die Mindestlaufzeit. Besonders problematisch ist der hohe
 Anteil sehr kurzer Verträge, teilweise unter sechs Monaten. Für viele Studierende
 bedeutet das: Keine verlässliche Planung, kein stabiler Übergang und Arbeit unter
 permanent befristeten Bedingungen. Damit wird die studentische Beschäftigung
 zunehmend zu einem festen Bestandteil prekärer Arbeitsverhältnisse. Werkstudierende
 und Hilfskräfte übernehmen in vielen Bereichen Tätigkeiten, die faktisch reguläre
 Arbeit ersetzen, aber nicht entsprechend abgesichert sind. 

 Die Folgen wirtschaftlicher Krisen und verpasster Transformation werden dabei nicht
 gleich verteilt. Während tarifgebundene Beschäftigung zumindest teilweise Schutz
 durch Betriebsräte, Tarifverträge und Mitbestimmung bietet, arbeiten andere unter
 Bedingungen, in denen Unsicherheit längst zum Alltag geworden ist. Teilzeit,
 Leiharbeit, Befristung oder geringfügige Beschäftigung bedeuten für viele
 Beschäftigte nicht von der Union angepriesene Flexibilität, sondern geringere
 Einkommen, weniger Planbarkeit und schwächere Absicherung.

 Diese konstante Unsicherheit und der Druck, der aus dem Anspruch ständiger
 Erreichbarkeit, Zukunftsängsten und Überbelastung unter anderem durch Personalmangel
 hervorgeht, führen dazu, dass psychische Erkrankungen eine der häufigsten Ursachen
 für Arbeitsunfähigkeit geworden sind. Besonders betroffen sind junge Menschen,
 Menschen ohne berufliche Qualifikation, ältere Beschäftigte über 65 Jahre, Frauen und
 migrantische Arbeitnehmer*innen. Gerade dort, wo Beschäftigung ohnehin weniger
 abgesichert ist, wirken wirtschaftliche Unsicherheiten zuerst und am stärksten durch.
 Im Niedriglohnsektor zeigt sich diese Ungleichverteilung besonders deutlich. Der
 Anteil ausländischer Beschäftigter im unteren Entgeltbereich ist seit 2011 stark
 gestiegen und liegt inzwischen bei 33,58 Prozent. Besonders hoch ist ihr Anteil in
 Bereichen wie Gastronomie, Gebäudebetreuung, Garten- und Landschaftsbau oder
 Beherbergung, also dort, wo Arbeit häufig körperlich belastend ist, Arbeitszeiten
 unregelmäßig sind und Einkommen niedrig bleibt. 

 Vermögen und wirtschaftliche Macht kombiniert mit politischem Einfluss konzentrieren
 sich immer mehr auf einzelne Akteure während Arm und Reich immer weiter
 auseinanderdriften. Auch in unseren europäischen Nachbarstaaten wachsen soziale
 Ungleichheiten, rechte Kräfte gewinnen an Einfluss und der Druck auf Beschäftigte
 vergrößert sich. 

 Wer zahlt die Ausbildung?

 Das duale Ausbildungssystem gilt in Deutschland als Erfolgsmodell. Baden-Württemberg
 hat eine hohe Ausbildungsquote, besonders im Handwerk, und das duale System bietet
 vielen jungen Menschen einen strukturierten Berufseinstieg. Doch dieses Bild trägt
 nicht weit. Wer genauer hinschaut, stößt auf ein System unter erheblichem Druck, bei
 dem die Kosten vor allem die Auszubildenden selbst tragen.

 Der Ausbildungsmarkt in BW ist von wachsenden Widersprüchen geprägt. Unternehmen
 beklagen Fachkräftemangel und unbesetzte Ausbildungsplätze. Gleichzeitig finden viele
 junge Menschen trotzdem keinen Platz, weil Angebot und Nachfrage regional, beruflich
 und nach Qualifikation auseinanderfallen. Dieses sogenannte „Matching-Problem“ ist
 kein Naturgesetz. Es ist das Ergebnis eines Ausbildungsmarkts, der von
 Unternehmensinteressen dominiert wird, während junge Menschen mit Zugangshürden,
 Bestenauslese und fehlenden Unterstützungsstrukturen allein gelassen werden.

 Fast ein Drittel der befragten Auszubildenden in BW hat keinen betrieblichen
 Ausbildungsplan erhalten, obwohl dieser gesetzlich vorgeschrieben ist. Wer keinen
 Ausbildungsplan hat, kann nicht überprüfen, ob alle nötigen Inhalte vermittelt
 werden. Gleichzeitig zeigt der DGB-Ausbildungsreport 2025, dass Qualität stark von
 der Betriebsgröße abhängt: Azubis in Großbetrieben bewerten ihre Ausbildung deutlich
 häufiger als „sehr gut“ als jene in kleinen oder mittleren Betrieben. 

 „Lehrjahre sind keine Herrenjahre“ hat in der betrieblichen Realität noch immer
 erschreckende Gültigkeit. Laut DGB-Ausbildungsreport 2025 leistet fast ein Drittel
 (32,3%) der Auszubildenden in BW regelmäßig Überstunden, im Durchschnitt 3,3 Stunden
 pro Woche. 7,5 Prozent der Betroffenen erhalten dafür weder Geld noch
 Freizeitausgleich. Das ist ein klarer Verstoß gegen das Berufsbildungsgesetz. Die
 Folgen sind messbar: Mehr als jede*r Vierte (29,2%) hat immer oder häufig Probleme,
 sich nach der Ausbildung in der Freizeit zu erholen. Dieser Wert ist gegenüber dem
 Vorjahr erneut gestiegen.

 Eine Mehrheit der Auszubildenden in BW, 61 Prozent, gibt an, von der
 Ausbildungsvergütung nicht selbstständig leben zu können. Im Durchschnitt erhalten
 befragte Azubis 1.026 Euro brutto im Monat, deutlich unter dem tariflichen
 Durchschnitt von 1.133 Euro. Die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung liegt 2025
 bei 682 Euro im ersten Lehrjahr. Nur knapp ein Drittel der Azubis (29,2%) kommt ohne
 weitere Einkünfte aus. Ein Drittel ist auf finanzielle Unterstützung aus dem
 Elternhaus angewiesen, etwa jede*r Achte auf einen Nebenjob. Wer keine Familie im
 Rücken hat, die diese Lücke schließt, steht vor der Wahl: verschulden, aufgeben oder
 verzichten. Eine Ausbildung darf kein Privileg für jene sein, die sich schlechte
 Bezahlung leisten können.

 Nach der Ausbildung beginnt für viele die nächste Unsicherheit. Über die Hälfte der
 befragten Azubis in BW wusste zum Zeitpunkt der Befragung nicht, ob sie übernommen
 werden. Von denjenigen mit Übernahmezusage werden in BW 34 Prozent nur befristet
 eingestellt, zumeist für höchstens ein Jahr. Bundesweit hatten von den Azubis im
 dritten Ausbildungsjahr, die bereits wussten, dass sie nicht übernommen werden, nur
 18,2 Prozent eine Zusage für eine Weiterbeschäftigung anderswo. Dieselben Unternehmen
 klagen über Fachkräftemangel. Betriebe nutzen Azubis als günstige Arbeitskräfte auf
 Zeit, ohne langfristige Verantwortung zu übernehmen.

 Auszubildende mit einer betrieblichen Interessenvertretung sind deutlich zufriedener
 mit ihrer Ausbildung. Wo zusätzlich eine Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV)
 existiert, ist die Zufriedenheit nochmals höher. Trotzdem ist die JAV in vielen
 Betrieben Fehlanzeige. Gründungsversuche scheitern an fehlender Information, Angst
 vor Konsequenzen und an Betrieben, die kein Interesse an demokratischer Kontrolle
 ihrer Ausbildungspraxis haben. Ausbildung kann nur dann ein Versprechen auf Zukunft
 sein, wenn es auch eingehalten wird. 

 Daher fordern wir für Auszubildende:

  •  Höhere Ausbildungsvergütungen und eine Reform der Berufsausbildungsbeihilfe
     (BAB), damit Azubis von ihrer Ausbildung leben können.
  •  Mehr Azubi-Wohnheime, die bezahlbares Wohnen während der Ausbildung möglich
     machen. Außerdem befürworten wir die bundesweite Einführung von Azubiwerken nach
     dem Vorbild Schleswig-Holsteins.
  •  Wir fordern die Verschärfung des Betriebsbildungsgesetzes, um die Mindestandards
     für berufliche Ausbildungen zu erhöhen.
  •  Eine umlagefinanzierte Ausbildungsgarantie, bei der alle Betriebe solidarisch
     zur Finanzierung beitragen, egal ob sie selbst ausbilden oder nicht.
  •  Bundesweite Einführung eines Ausbildungsunterstützungsfonds nach dem Vorbild
     Bremens.
  •  Jugend- und Auszubildendenvertretungen müssen gleiche Freistellungs- und
     Schulungsansprüche, sowie gleiche Beteiligungsrechte bei Ausbildungsqualität,
     Übernahme, Arbeitszeiten und Beurteilung, ausbildungsbezogenen Themen, wie
     Betriebsräte erhalten.
  •  In den Berufsschulen müssen verpflichtende, praxisnahe Kurse zum Arbeits- und
     Tarifrecht unter Einbindung der DGB-Gewerkschaftsjugenden fest im Lehrplan
     verankert werden.
  •  Der gesetzliche Schutz für Auszubildende, die für die Jugend- und
     Auszubildendenvertretung oder den Betriebsrat kandidieren oder diese gründen
     wollen, muss drastisch verschärft werden, um Repressalien durch Arbeitgeber zu
     verhindern.
  •  Betriebe müssen gesetzlich dazu verpflichtet werden, eigenständige Azubi-
     Projekte (z. B. Nachhaltigkeitsprojekte, soziale Initiativen im Betrieb) sowohl
     zeitlich als auch finanziell zu fördern.
  •  Eine gesetzliche Verpflichtung zur Übernahme von Auszubildenden in ein
     unbefristetes Vollzeitbeschäftigungsverhältnis nach erfolgreichem Bestehen der
     Abschlussprüfung, sofern keine betriebsbedingten Gründe entgegenstehen.
  •  Betriebe müssen verpflichtet werden, Azubis aktiv bei Weiterbildungsmaßnahmen
     oder dem Übergang in ein Duales Studium finanziell und durch Freistellungen zu
     unterstützen.
  •  Eine pauschale Fahrtkostenvergütung durch die Betriebe oder ein kostenloses
     Azubi-Ticket sowie die kostenfreie Bereitstellung von Parkflächen am
     Betriebsgelände.
  •  Mehrarbeit muss die absolute Ausnahme sein. Wenn sie anfällt, muss sie mit einem
     spürbaren Aufschlag von mindestens 150 % vergütet oder in Freizeit ausgeglichen
     werden. Auszubildende müssen zudem vollständig in das Jugendarbeitsschutzgesetz
     integriert werden. 
  •  Die Freibeträge für Ausbildungsvergütungen müssen angehoben werden, damit Azubis
     netto deutlich mehr von ihrem selbst verdienten Geld übrig bleibt.
  •  Betriebe müssen verpflichtet werden, ihren Auszubildenden entweder eine
     kostenlose beziehungsweise stark vergünstigte Kantinenverpflegung anzubieten
     oder eine tägliche Pauschale für das Mittagessen zu zahlen.
  •  Wir fordern den Ausbau der kostenlosen Rechtsberatung von Auszubildenden.

 Demokratie endet nicht am Werkstor

 Für uns Jusos gilt: Demokratie darf nicht am Werkstor enden! Ein großer Teil unseres
 Lebens findet bei der Arbeit statt. Trotzdem erleben viele Beschäftigte, dass über
 ihre Arbeitszeit, ihre Belastung, ihre Zukunft im Betrieb und manchmal über ganze
 Standorte entschieden wird, ohne dass sie wirklich mitbestimmen können. Wer abhängig
 arbeitet, darf wirtschaftlichen Entscheidungen nicht einfach ausgeliefert sein. 

 Wirtschaftliche Mitbestimmung meint die Beteiligung von Betriebsräten bei
 unternehmerischen Entscheidungen, etwa zu Standortfragen, Investitionen, Outsourcing,
 Personalabbau, Betriebsschließungen oder Produktionsumstellungen. Sie ist bisher die
 schwächste Säule der betrieblichen Mitbestimmung. Bei sozialen Fragen können
 Betriebsräte häufig verbindlich mitbestimmen. Bei wirtschaftlichen
 Grundsatzentscheidungen werden sie dagegen oft nur informiert, beraten oder in die
 Abfederung von Folgen einbezogen. Das ist der Kern des Problems. Beschäftigte tragen
 die Folgen, dürfen aber bei Entscheidungen selbst kaum mitreden. Gerade
 wirtschaftliche Entscheidungen prägen die Zukunft der Beschäftigten jedoch besonders
 stark. Sie entscheiden über Arbeitsplätze, Standorte, Qualifizierung,
 Arbeitsverdichtung, Einkommen und langfristige Perspektiven. Beschäftigte verfügen
 über praktisches Wissen über Arbeitsabläufe, Produktionsmöglichkeiten, Probleme und
 Potenziale ihres Betriebs, welche aktuell kaum auf Managementebene einbezogen werden.

 Betriebsräte, Personalräte und Jugend- und Auszubildendenvertretungen (JVAen) sind
 zentrale demokratische Interessenvertretungen im Betrieb. Wo entsprechende Strukturen
 im öffentlichen Dienst, bei freien Trägern oder in kirchlichen Einrichtungen
 bestehen, müssen auch Personalräte und Mitarbeitervertretungen entsprechend gestärkt
 werden. Mitarbeiter*innenvertretungen sind die Interessenvertretungen der
 Beschäftigten etwa in kirchlichen Einrichtungen. Mitbestimmung darf nicht davon
 abhängen, in welcher Rechtsform oder Branche Menschen arbeiten.

 Für viele Beschäftigte beginnt das Problem schon früher. In ihrem Betrieb gibt es gar
 keinen Betriebsrat. Damit bleibt Mitbestimmung oft Theorie. Gerade in kleineren
 Betrieben, in prekären Beschäftigungsbereichen und in Unternehmen mit schwacher
 gewerkschaftlicher Organisierung scheitern Betriebsratsgründungen häufig an fehlender
 Information, Angst oder direktem Arbeitgeberdruck. Viele Beschäftigte wissen zu wenig
 darüber, welche Rechte sie haben und wie eine Betriebsratswahl eingeleitet werden
 kann. Zugleich tragen diejenigen, die eine Betriebsratswahl anstoßen, oft ein
 persönliches Risiko. Wer befürchten muss, versetzt, gekündigt, isoliert oder nicht
 weiterbeschäftigt zu werden, wird demokratische Rechte im Betrieb seltener nutzen.

 Hinzu kommt, dass Betriebe heute oft nicht mehr über einen gemeinsamen Arbeitsort
 funktionieren. Filialstrukturen, Homeoffice, mobile Arbeit und dezentrale
 Arbeitsorganisation erschweren es, Beschäftigte zu erreichen. Wer
 Betriebsratsgründungen erleichtern will, muss deshalb auch sicherstellen, dass
 Gewerkschaften Beschäftigte tatsächlich informieren und unterstützen können, analog
 und digital.

 Betriebsratsbehinderung ist ein Angriff auf demokratische Rechte von Beschäftigten.
 Union Busting beginnt häufig lange vor der ersten Wahl: Wer eine Betriebsratsgründung
 vorbereitet, als Kandidat*in sichtbar wird oder andere Beschäftigte informiert,
 riskiert Kündigung, Versetzung oder Isolation. Wird Betriebsratsgründung so faktisch
 verhindert, bevor sie überhaupt beginnt, entscheidet am Ende wieder allein die
 Unternehmensseite. Die Verfolgung solcher Verstöße darf nicht länger allein auf den
 Schultern der Betroffenen liegen, die selbst unter massivem Druck stehen. 

 Arbeitsmodelle sind keine individuellen Benefits. Sie sind kollektive
 Regelungsfragen. Sie bestimmen, wie Menschen arbeiten und leben, wann sie erreichbar
 sind, wie stark sie belastet werden, ob sie Familie, Pflege oder Pendeln mit dem
 Beruf vereinbaren können und ob Flexibilität tatsächlich Entlastung bringt oder nur
 Verantwortung auf Beschäftigte verlagert. Homeoffice und flexible Arbeitszeiten
 können entlasten. Ohne klare Regeln können sie aber genauso gut bedeuten, immer
 erreichbar zu sein, mehr Arbeit in weniger Zeit zu schaffen und weniger echte
 Erholung zu haben. Neue Arbeitsmodelle dürfen deshalb nicht einseitig vom Arbeitgeber
 eingeführt oder verändert werden. Besonders wichtig ist dabei die Personalbemessung.
 Damit ist die Frage gemeint, wie viel Personal für die anfallende Arbeit eingeplant
 wird. Wenn zu wenig Personal eingeplant wird, hilft kein gutes Arbeitsmodell. Dann
 steigen Belastung, Mehrarbeit und Stress trotzdem. Mitbestimmung darf deshalb nicht
 erst bei der Verteilung von Überstunden beginnen. Sie muss schon bei der Frage
 ansetzen, ob Arbeit realistisch und gesund organisiert ist. Auch bei Übernahme und
 Beurteilung braucht es mehr Transparenz und Mitbestimmung. Wer Angst hat, nicht
 übernommen oder schlecht bewertet zu werden, wird Missstände seltener ansprechen und
 sich seltener in der Interessenvertretung engagieren. 

 Daher fordern wir für demokratisch organisierte Mitbestimmung in Betrieben:

  •  In betriebsratslosen Betrieben muss mindestens einmal jährlich eine
     verpflichtende Informationsversammlung über betriebliche Mitbestimmung
     stattfinden, zu der Gewerkschaften eingeladen werden und bei der Beschäftigte
     ohne Beisein des Arbeitgebers einen Wahlvorstand wählen können.
  •  Die Bestellung des Wahlvorstands muss vereinfacht werden. Gewerkschaften sollen
     einen Wahlvorstand leichter einsetzen oder gerichtlich bestellen lassen können.
  •  Senkung der Wahlhürden in Betrieben mit mehr als 100 Arbeitnehmer*innen von
     einem Zwanzigstel auf ein Dreiunddreißigstel der wahlberechtigten Arbeitnehmer.
     In jedem Fall genügt die Unterzeichnung von 35 statt bislang 50 wahlberechtigten
     Arbeitnehmern.
  •  Die Behinderung von Betriebsratswahlen und Betriebsratsarbeit muss als
     Offizialdelikt ausgestaltet werden, damit Staatsanwaltschaften von Amts wegen
     ermitteln.
  •  Union Busting muss wirksam sanktioniert und strafrechtlich verfolgt werden durch
     abschreckende Bußgelder, spezialisierte Staatsanwaltschaften und bessere
     Ausstattung der zuständigen Behörden.
  •  Der Kündigungsschutz und Benachteiligungsschutz für Wahlinitiator*innen,
     Wahlvorstände, Kandidierende und Unterstützer*innen muss deutlich ausgeweitet
     werden und auch über ihre Amtszeit hinaus gestärkt werden.
  •  Betriebsräte müssen bei Einführung, Änderung und Begrenzung neuer Arbeitsmodelle
     verbindlich mitbestimmen können, wenn diese Arbeitszeit, Arbeitsort,
     Erreichbarkeit, Belastung, Personalbemessung oder Vereinbarkeit betreffen.
  •  Beim Arbeitsort braucht es verbindliche Betriebsvereinbarungen zu mobiler
     Arbeit, Homeoffice und hybrider Arbeit. 
  •  Eine Ausweitung der Mitbestimmungskompetenzen von Betriebsräten bei der
     Personalbemessung, Arbeitsverdichtung, Überlastung oder wenn dauerhafte
     Mehrarbeit droht.
  •  Betriebsräte brauchen ein Initiativrecht für eine gesundheitsgerechte
     Arbeitsorganisation.
  •  Betriebsräte und Beschäftigtenvertretungen müssen bei grundlegenden
     wirtschaftlichen Entscheidungen wie Standortschließungen, Verlagerungen,
     Massenentlassungen, Ausgliederungen und größeren Investitionsentscheidungen
     verbindliche Mitentscheidungsrechte erhalten.
  •  Personalräte und Mitarbeitervertretungen in kirchlichen Einrichtungen und bei
     freien Trägern müssen entsprechend gestärkt werden.

 Gewerkschaften als Gegenmacht zum Kapital

 Wir Jusos kämpfen für eine aktive Arbeitspolitik, welche stets den Menschen im
 Mittelpunkt sieht. Dafür ist eine Stärkung der Gewerkschaften zwingend erforderlich,
 da sie eine kollektive Interessenvertretung in der Fläche und gegen die Machtausübung
 des Kapitals möglich machen.

 Gewerkschaften sind das entscheidende Instrument, um den Rückgang der Tarifbindung
 umzukehren. Wer den Niedriglohnsektor beenden und dafür sorgen will, dass steigende
 Produktivität tatsächlich bei den Beschäftigten ankommt, muss zuerst die kollektive
 Lohnsetzung stärken. Für mehr kollektive Mitbestimmung müssen auch gesetzlich
 wichtige Voraussetzungen geändert werden. Historisch zeigt das sogenannte “Montan-
 Modell” (MontanMitbestG) von 1951, wie mehr Mitbestimmung in Aufsichtsräten und
 Konzernen der Bergbau- und Stahlindustrie bis heute funktioniert. Im Montan Modell
 teilen sich die Arbeitnehmer*innen und Arbeitgeber*innen hälftig die Plätze im
 Aufsichtsrat (mit einem zusätzlichen neutralen Vorsitz). Zusätzlich kommt der*die
 “Arbeitsdirektor*in” als für Personal- und Sozialwesen zuständiges Vorstandsmitglied
 von der Arbeitnehmer*innenseite.

 Daher fordern wir für stärkere Gewerkschaften:

  •  Mehr Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen.
  •  Das Vetorecht der Arbeitgeber*innen bei der Allgemeinverbindlicherklärung von
     Tarifverträgen muss abgeschafft werden.
  •  Die Grundlagen des Montan-Modells müssen bundesweit gesetzlich zur Vorgabe für
     Unternehmen mit Aufsichtsräten gemacht werden.
  •  Der Arbeitsdirektor*in muss vom Vertrauen der Arbeitnehmer*innenseite abhängig
     sein und gleichberechtigt im Vorstand mitwirken.
  •  Staatliche Förderungen beim Bau von Produktionsstandorten dürfen nur gekoppelt
     an eine Tarifbindung erfolgen.
  •  Wenn nach einer Förderung der Tarifvertrag in einem Unternehmen aufgekündigt
     wird oder ausläuft, müssen alle Förderungen zurückgezahlt werden.
  •  Die Schaffung und rechtliche Absicherung umfassender digitaler Zugangsrechte für
     Gewerkschaften.
  •  Die positive Koalitionsfreiheit muss auch im digitalen Zeitalter gefestigt und
     gestärkt werden.

 Wer kontrolliert die Algorithmen?

 Investitionen in Künstliche Intelligenz und Maschinelles Lernen sind Mitte der 2020er
 Jahre in einer in vielen anderen Bereichen stagnierenden Wirtschaft zu den
 Haupttreibern von Investitionen und Wachstum geworden. 2025 flossen mehr als 60% der
 weltweiten Risikokapital-Investitionen in KI-Projekte und die rasant steigenden Werte
 der großen KI Unternehmen machen inzwischen einen Großteil der globalen Börsenwerte
 aus. Forscher schätzen, dass bis 2030 weitere 5,2 Billionen Dollar in Rechenzentren
 investiert werden müssen, um mit der Nachfrage nach KI-Rechenkapazität Schritt zu
 halten. Die Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt sind insbesondere in der IT-Branche und
 bei Freiberufler*innen, z. B. in den Bereichen Übersetzung und Grafikdesign, spürbar.

 Künstliche Intelligenz verändert Arbeit nicht erst dort, wo sie sichtbar wird. Die
 wichtigste Auseinandersetzung über ein KI-System findet statt, bevor es im Betrieb
 läuft. Welche Daten erfasst werden, welche Entscheidungen das System trifft und wer
 es kontrollieren kann, wird in Auswahlprozessen und Verträgen festgelegt, an denen
 Beschäftigte heute oft nicht beteiligt sind. Algorithmen sind keine neutralen
 Werkzeuge. Sie bilden die Interessen derjenigen ab, die sie einkaufen und
 konfigurieren. Wo es keinen Tarifvertrag und keine Betriebsvereinbarung gibt, setzen
 sich diese Interessen ohne Gegengewicht durch.

 Für Beschäftigte heißt das konkret dreierlei. Erstens verändert sich die Tätigkeit
 selbst: Routineaufgaben fallen weg, gleichzeitig entstehen neue Aufgaben rund um die
 Bedienung, Kontrolle und Korrektur von KI-Systemen. Zweitens verschieben sich
 Führungs- und Entscheidungsstrukturen. KI-Systeme treffen zunehmend Entscheidungen,
 die früher Vorgesetzten vorbehalten waren, von der Schichtplanung über
 Leistungsbewertungen bis zur Risikoeinschätzung. Drittens entsteht eine neue Qualität
 der Überwachung. Was der frühe Taylorismus an einzelnen Handgriffen gemessen hat,
 kann KI heute am ganzen Menschen messen, in Echtzeit und ohne erkennbare Grenze.

 Wer die Algorithmen kontrolliert, ist eine Machtfrage. Aktuell liegt die Kontrolle
 bei den Unternehmen, die Systeme einkaufen, und bei den meist außereuropäischen
 Anbietern, die sie entwickeln. Bestehende Mitbestimmungsrechte der Betriebsräte bei
 der Einführung technischer Systeme, insbesondere § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG, greifen
 formal auch bei KI. In der Praxis sind sie aber vielen Beschäftigten und auch vielen
 Betriebsräten nicht ausreichend bekannt, sie werden nicht konsequent angewendet und
 sie wurden für eine Welt geschrieben, in der Software statisch war. KI-Systeme lernen
 jedoch weiter, nachdem sie eingeführt wurden. Eine einmalige Vereinbarung bei
 Einführung reicht damit nicht aus. Eine Erhebung der IG Metall zeigt zudem, wie groß
 die Lücke ist: KI wird zwar in rund vier von zehn Betrieben in relevantem Umfang
 eingesetzt, aber nur in etwa drei von zehn Betrieben ist die Nutzung in einer
 Betriebsvereinbarung geregelt.

 Die Veränderung des Arbeitsmarkts ist absehbar, ihr Tempo und ihre Verteilung sind es
 nicht. Genau das macht eine staatliche Absicherung unverzichtbar. Die Beschlusslage
 der Jusos zur vollständigen Absicherung im Arbeitsmarkt ist hier die Grundlage. Wer
 Beschäftigten zumutet, sich auf einen volatilen technologischen Umbruch einzustellen,
 muss ihnen die materielle Sicherheit geben, das auch zu können. Anpassungsfähigkeit
 ist eine Frage der Ressourcen, die Beschäftigten zur Verfügung stehen.

 Besonders sichtbar wird das beim Berufseinstieg. Aufgaben, die früher Junior-
 Positionen ausfüllten, etwa standardisierte Analysen, einfache Recherche, Routinen in
 Recht, Verwaltung und Software-Entwicklung, lassen sich heute teilweise an KI-Systeme
 delegieren. Wenn Unternehmen darauf mit weniger Einstiegsstellen reagieren, entsteht
 eine Lücke zwischen Ausbildung und Übernahme, die langfristig auch den Unternehmen
 schadet, weil die nächste Generation erfahrener Fachkräfte fehlt. Deutschland hat
 hier strukturelle Vorteile, die genutzt werden müssen. Als koordinierte
 Marktwirtschaft (im Sinne des Varieties-of-Capitalism-Ansatzes von Hall und Soskice)
 setzt das deutsche Modell auf spezifische, betrieblich verankerte Qualifikationen.
 Das duale System adressiert das im gewerblichen Bereich gut. Für den akademischen
 Berufseinstieg fehlt eine vergleichbare Struktur. Gleichzeitig stellt sich die Frage,
 wer die Kosten der Anpassung trägt: die Unternehmen, die kurzfristig Personal
 abbauen, oder die Beschäftigten und die öffentliche Hand, die langfristig die Folgen
 schultern.

 Beim Schutz vor Überwachung setzt der EU AI Act erste Grundpfeiler, vor allem mit der
 Klassifizierung von KI-Systemen am Arbeitsplatz als Hochrisikoanwendungen. In den
 kommenden Monaten und Jahren entscheidet sich, ob diese Regeln in der betrieblichen
 Realität ankommen. Lücken zeichnen sich bereits ab, insbesondere beim
 Beschäftigtendatenschutz, bei der Frage emotionaler und biometrischer Auswertung im
 Arbeitsverhältnis und bei der Durchsetzung gegenüber außereuropäischen Anbietern. Das
 in Deutschland seit Jahren angekündigte Beschäftigtendatenschutzgesetz steht
 weiterhin aus.

 Souveränität ist die zweite große Baustelle. Die europäische Abhängigkeit von
 außereuropäischen Anbietern reicht von Halbleitern über Rechenzentren bis zu den
 großen KI-Modellen. Diese Abhängigkeit ist nicht nur ein industriepolitisches,
 sondern ein demokratisches Problem: Wenn die zentrale Infrastruktur unserer
 Arbeitswelt in den Händen weniger Konzerne außerhalb Europas liegt, lässt sie sich
 kaum noch nach europäischen Maßstäben regulieren. Wir brauchen daher europäische
 Modelle und europäische Lieferketten, gezielte Industriepolitik und öffentliche
 Investitionen entlang der gesamten Kette. Dass dies parallel mit einer aktiven
 Arbeitsmarktpolitik geschehen muss, ist keine Bedingung, sondern eine doppelte
 Aufgabe: Technologische Souveränität und soziale Absicherung müssen Hand in Hand
 gehen.

 Daher fordern wir für demokratisch organisierte KI am Arbeitsplatz:

  •  Die Mitbestimmungsrechte nach § 87 BetrVG müssen ausdrücklich auf lernende,
     adaptive und selbständig aktualisierte KI-Systeme erweitert werden.
  •  Es braucht eine zwingende Mitbestimmung bei Einführung, Training, Nachsteuerung
     und Kontrolle von KI-Systemen im Betrieb.
  •  Wenn KI-Systeme Leistungsbewertungen, Personalentscheidungen, Schichtplanung
     oder vergleichbare Maßnahmen beeinflussen, müssen Betriebsräte ein echtes
     Vetorecht erhalten.
  •  Vor dem Einsatz von KI-Systemen im Betrieb braucht es verpflichtende KI-
     Folgenabschätzungen und strenge Datenschutzrichtlinien, die es nicht erlaubt,
     diese Daten an Dritte weiterleiten, oder für ihre eigenen Zwecke (z. B. Training
     für die KI) zu nutzen.
  •  Unternehmen müssen offenlegen, welche Daten verarbeitet werden, wie Systeme
     trainiert wurden, welche Ziele sie verfolgen und welche Risiken für Beschäftigte
     bestehen.
  •  Ein eigenständiges Beschäftigtendatenschutzgesetz muss endlich verabschiedet
     werden.
  •  Emotionale Auswertung, biometrische Überwachung und andere besonders
     eingriffsintensive Formen algorithmischer Kontrolle am Arbeitsplatz müssen
     verboten beziehungsweise massiv eingeschränkt werden.
  •  Für den Berufseinstieg braucht es staatliche Absicherung und gezielte Programme,
     damit KI nicht zu einer strukturellen Einstiegsbarriere wird. Wir fordern zudem,
     dass der Umgang mit Künstlicher Intelligenz verpflichtend in Ausbildungsplänen
     verankert wird.
  •  Öffentliche Investitionen in KI und digitale Infrastruktur müssen an gute
     Arbeit, Tarifbindung, Mitbestimmung und Qualifizierung geknüpft werden.
  •  Europa braucht eigene Modelle, eigene Infrastruktur und eigene Lieferketten, um
     technologische Souveränität demokratisch abzusichern.
  •  Transparenz bei Trainingsdaten und Entscheidungslogiken, damit Diskriminierung
     nachvollzogen und bekämpft werden kann.
  •  Prekäre Click-Work- und Plattformarbeit im KI-Bereich muss verhindert und
     reguliert werden.
  •  Wir fordern eine gleichmäßige Geschlechterverteilung in den Teams, die KI
     entwickeln, trainieren und implementieren.
  •  Algorithmen müssen diskriminierungsfrei ausgestaltet und regelmäßig auf
     geschlechtsspezifische Verzerrungen überprüft werden.
  •  Es braucht gezielte Bildungs- und Förderprogramme für FINTA*-Personen in
     technischen und digitalen Berufen.
  •  Unternehmen müssen Transparenzberichte über die geschlechtsspezifischen
     Auswirkungen von KI-Systemen vorlegen.
  •  Sensibilisierungsschulungen zu Bias, Diskriminierung und Machtstrukturen müssen
     verpflichtender Bestandteil betrieblicher Digitalisierungsprozesse werden.

 Unser Arbeitskampf ist feministisch!

 Feministische Arbeitspolitik ist intersektional und setzt sich mit der Frage
 auseinander, wie kapitalistische Produktionsverhältnisse mit patriarchalen,
 rassistischen und anderen diskriminierenden Herrschaftsstrukturen zusammenwirken.
 Ziel ist dabei die grundlegende Neuorganisation von Arbeit, Sorgeverhältnissen und
 gesellschaftlicher Macht. Geschlechterungleichheit erfüllt wie andere
 Diskriminierungsformen im Kapitalismus eine herrschaftsstabilisierende Funktion: Sie
 trägt dazu bei, Ausbeutungsverhältnisse aufrechtzuerhalten und soziale Ungleichheiten
 zu reproduzieren. Es gilt, besonders die Realität migrantischer, rassifizierter und
 ökonomisch benachteiligter FINTA*-Personen mitzubedenken, deren Arbeit systematisch
 schlechter bezahlt oder unsichtbar gemacht wird.

 Im Kapitalismus wird zwischen Produktion und Reproduktion unterschieden. Während
 produktive Erwerbsarbeit überwiegend in der öffentlichen, historisch männlich
 dominierten Sphäre stattfindet und gesellschaftlich anerkannt sowie bezahlt wird,
 wird Reproduktionsarbeit meist in den privaten Bereich ausgelagert. Tätigkeiten wie
 Kindererziehung, Kochen, Putzen oder Pflege gelten traditionell als „weiblich“
 konnotiert und werden häufig unbezahlt verrichtet, obwohl es sich dabei um
 gesellschaftlich unverzichtbare Arbeit handelt: Ohne Sorgearbeit könnte keine
 Lohnarbeit stattfinden, da die Reproduktion von Arbeitskraft eine Grundvoraussetzung
 kapitalistischer Produktion ist.

 Trotz ihrer gesellschaftlichen Bedeutung bleibt Care-Arbeit familisiert,
 privatisiert, individualisiert und weitgehend unsichtbar. Sie wird oft als
 persönlicher Liebesdienst verklärt, anstatt als gesellschaftliche Leistung anerkannt
 zu werden. Historisch wurden Frauen und TINA*-Personen durch bürgerlich-patriarchale
 Naturalisierungsideologien bestimmte „natürliche“ Fähigkeiten für Sorgearbeit
 zugeschrieben. Gleichzeitig sind „männlich“ und „weiblich“ keine biologisch
 festgelegten Kategorien, sondern sozial konstruierte Rollenbilder, die
 gesellschaftlich hergestellt und reproduziert werden.

 Die hegemoniale Stellung der bürgerlichen Kleinfamilie spielt dabei eine zentrale
 Rolle. Sie gilt weiterhin als dominante Organisationsform von Sorgebeziehungen und
 wird gegenüber anderen Lebensformen gesellschaftlich aufgewertet. Dadurch wird die
 Verantwortung für Reproduktionsarbeit in den Einzelhaushalt verlagert. Selbst wenn
 FINTA*-Personen erwerbstätig sind, tragen sie häufig zusätzlich die
 Hauptverantwortung für unbezahlte Sorgearbeit. Dies führt zu einer doppelten
 Belastung und hat direkte Auswirkungen auf Erwerbsbiografien: reduzierte
 Arbeitszeiten, Teilzeitfalle, Minijobs, schlechtere Karrierechancen und geringere
 Einkommen. In der Folge sind Frauen und TINA*-Personen stärker von Armut betroffen
 als Männer, besonders im Alter.

 Auch politische Beteiligung wird durch diese Verhältnisse erschwert. Viele Frauen und
 TINA*-Personen haben neben Erwerbs- und Care-Arbeit kaum Zeit für politisches
 Engagement oder gewerkschaftliche Organisierung. Dies zeigt sich unter anderem daran,
 dass der Anteil von Frauen in den DGB-Gewerkschaften 2024 lediglich bei etwa 34
 Prozent lag. Die ungleiche Verteilung von Sorgearbeit wirkt sich somit direkt auf
 politische Teilhabe aus. Für uns Jusos heißt es deshalb: Arbeit ist erst
 demokratisch, wenn Sorgearbeit berücksichtigt wird.

 Seit den 1990er Jahren lässt sich zudem ein Wandel innerhalb feministischer
 Bewegungen beobachten. Feministische Forderungen verschoben sich teilweise von Fragen
 der materiellen Umverteilung hin zu kultureller Anerkennung und Repräsentation. Diese
 Entwicklung ging parallel mit dem Erstarken neoliberaler Politik einher. Dadurch
 entstand ein „Mainstream-Feminismus“, den Unternehmen zunehmend für Marketingzwecke
 nutzen. Ein Beispiel dafür sind Modekonzerne wie H&M, die feministische Slogans wie
 „Power to the Girls“ vermarkten, ohne die Arbeitsbedingungen der meist weiblichen
 Näherinnen in südasiatischen Fabriken kritisch zu hinterfragen.

 Dass feministische Themen gesellschaftlich sichtbarer geworden sind, ist
 grundsätzlich positiv. Gleichzeitig besteht die Gefahr, dass sich Unternehmen
 feministisches Vokabular aneignen, ohne tatsächliche Verbesserungen für die
 Lebensrealität von Frauen und TINA*-Personen zu schaffen. Feministische Politik muss
 die Lebens- und Arbeitsrealitäten aller Finta*-Personen mitdenken. Daraus ergibt sich
 ein Anspruch an feministische Arbeitspolitik, internationalistisch und
 antifaschistisch zu sein. Globale Produktionsketten, Migration und rassistische
 Ausbeutungsverhältnisse zeigen, dass feministische Kämpfe nicht national begrenzt
 gedacht werden können. Gleichzeitig richtet sich feministischer Widerstand gegen
 autoritäre und antifeministische Ideologien, die traditionelle Geschlechterrollen und
 soziale Ungleichheiten weiter verfestigen.

 Daher fordern wir für einen feministischen Arbeitsplatz:

  •  Einen ganzheitlichen Arbeitsbegriff, der unbezahlte Sorgearbeit in der
     volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung erfasst und sichtbar macht sowie die
     Verteidigung des Rechts auf Teilzeit und des Rentenanspruchs von pflegenden
     Angehörigen.
  •  Feministische Wirtschaftskompetenz und Genderforschung müssen in
     wirtschaftspolitische Beratungsgremien des Bundes und in relevante
     Hochschulfachbereiche strukturell eingebettet werden.
  •  Einen erweiterten Investitionsbegriff, der Ausgaben für Gleichstellung,
     frühkindliche Bildung und Betreuung einschließt und Sparpolitik, die FINTA*-
     Personen überproportional trifft, verhindert.
  •  Haushaltsnahe Dienstleistungen als Teil öffentlicher Infrastruktur anerkennen:
     Förderung durch Gutscheine, Ausbau von Beratungsangeboten und eine NACE-
     Klassifikation auf EU-Ebene, um informelle Sorgearbeit in
     sozialversicherungspflichtige und tarifgebundene Beschäftigung zu überführen.
  •  Öffentliche Investitionen und Förderprogramme nur noch vergeben, wenn
     Gleichstellung im Unternehmen nachweislich gefördert wird; Weiterentwicklung der
     EU-Taxonomie für nachhaltiges Wirtschaften um Gleichstellungskriterien.
  •  Einen bundesweiten Indikator zur eigenständigen Existenzsicherung von FINTA*im
     Lebensverlauf, der dauerhafter Bestandteil wirtschafts- und
     arbeitsmarktpolitischer Berichte wird.
  •  Das Recht auf Arbeitszeitaufstockung sowie geschlechtergerechten Zugang zu
     Qualifizierung und Weiterbildung, auch in Teilzeitmodellen.

 Unser Arbeitskampf ist antirassistisch!

 Rassismus wirkt auf dem deutschen Arbeitsmarkt heute oft nicht mehr  ausschließlich
 offen und direkt, sondern vor allem als struktureller, institutioneller und kolonial
 geprägter Machtmechanismus. Der deutsche Arbeitsmarkt ist historisch von weißen
 Normen und Vorstellungen geprägt, die bis heute bestimmen, wer als „kompetent“,
 „professionell“ oder „integriert“ gilt. Menschen, die aufgrund ihres Namens, ihrer
 Hautfarbe, ihrer Religion oder ihrer Herkunft  rassifiziert werden, haben häufig
 schlechtere Chancen auf dem Arbeitsmarkt, selbst dann, wenn sie die gleichen
 Qualifikationen wie andere Bewerber*innen besitzen. Studien zeigen, dass Bewerbungen
 mit ausländisch klingenden Namen und religiöse Symbole wie das Kopftuch seltener zu
 Vorstellungsgesprächen führen und dass insbesondere BIPoC (Black, Indigenous and
 People of Color) häufiger Diskriminierung erleben. Diese Benachteiligung wird selten
 offen ausgesprochen. Stattdessen fallen Formulierungen wie „nicht passend zur
 Unternehmenskultur“ oder „fehlender Teamfit“, wodurch rassistische Ausschlüsse schwer
 nachweisbar bleiben.

 Doch Rassismus endet nicht nach der Einstellung. BIPoCs stoßen auf schlechtere
 Aufstiegschancen, geringere Anerkennung ihrer Leistungen und weniger Zugang zu
 beruflichen Netzwerken. Und wer dauerhaft weniger Zugang zu Netzwerken und Sicherheit
 hat, wird auch langfristig von gesellschaftlicher Teilhabe und Einfluss
 ausgeschlossen. Dabei handelt es sich um Ausdruck struktureller Ungleichheit
 innerhalb kapitalistischer und rassifizierter Arbeitsverhältnisse. Migrantische
 Menschen, BIPoC, Women of Color und geflüchtete Personen  arbeiten
 überdurchschnittlich häufig in prekären Beschäftigungen oder unter ihrer eigentlichen
 Qualifikation, während Führungspositionen weiterhin überwiegend von weißen Personen
 besetzt sind. Weiße Menschen profitieren dabei oft von unsichtbaren Privilegien und
 Netzwerken, die ihnen gesellschaftlichen Zugang erleichtern. Dadurch entstehen
 Machtstrukturen, in denen bestimmte Gruppen weniger Einfluss und Sichtbarkeit haben.

 Hinzu kommen alltägliche Abwertungen, sog. Mikroaggressionen, im Arbeitsumfeld.
 Fragen wie „Wo kommst du wirklich her?“, Witze über Sprache oder Religion oder
 ständige Zweifel an der Kompetenz wirken belastend und können langfristige psychische
 Folgen haben. Diese Erfahrungen führen häufig zu Anpassungsdruck, Selbstzensur und
 emotionaler Erschöpfung. Besonders wichtig ist dabei die Erkenntnis, dass Rassismus
 nicht nur aus einzelnen Vorurteilen besteht, sondern tief in gesellschaftlichen und
 institutionellen Strukturen verankert ist. Diskriminierung entsteht oft durch
 Routinen, unausgesprochene Erwartungen oder patriarchale und rassistische 
 Machtverhältnisse innerhalb von Unternehmen. Postkoloniale Perspektiven machen dabei
 sichtbar, dass viele dieser Vorstellungen historisch aus kolonialen Hierarchien
 hervorgegangen sind, in denen weiße europäische Lebensweisen als überlegen
 konstruiert wurden.

 Insbesondere Women of Color erleben am Arbeitsplatz eine Mehrfachdiskriminierung, bei
 der rassistische, sexistische und soziale Ungleichheiten ineinander übergreifen.
 Gerade in schlecht bezahlten Care-Berufen wie Pflege, Reinigung oder Betreuung
 leisten migrantische Frauen oft zentrale gesellschaftliche Arbeit. Für diese erfahren
 sie jedoch wenig Schutz, Anerkennung oder faire Bezahlung. Dass ausgerechnet diese
 Arbeit das gesellschaftliche Leben trägt, während die Menschen dahinter systematisch
 unsichtbar gemacht werden, ist Ausdruck struktureller Ungleichheit.

 Auch migrantische TINA*-Personen sind häufig mehrfach von Ausgrenzung betroffen.
 Neben rassistischen Diskriminierungen erleben sie oft Trans- und Queerfeindlichkeit,
 unsichere Aufenthaltsbedingungen sowie erschwerten Zugang zu regulärer Arbeit.
 Dadurch sind viele überdurchschnittlich häufig in prekären Beschäftigungen oder
 informellen Arbeitsverhältnissen tätig, darunter auch im Prostitutionsbereich.
 Migrantische TINA-Personen werden nicht nur gesellschaftlich marginalisiert, sondern
 sind zugleich besonderen Formen von Gewalt, Stigmatisierung und ökonomischer
 Unsicherheit ausgesetzt.

 Zudem ist der Einstieg für  Migrant*innen und Geflüchtete  in den deutschen
 Arbeitsmarkt häufig besonders schwierig. Sie treffen oft auf bürokratische Hürden,
 Unsicherheit beim Aufenthaltsstatus sowie sprachliche und soziale Barrieren.
 Berufsabschlüsse aus dem Ausland werden nicht immer anerkannt, wodurch viele Menschen
 unter ihrer eigentlichen Qualifikation arbeiten müssen. Gleichzeitig erleben viele
 Vorurteile und landen häufiger in schlecht bezahlten oder unsicheren
 Arbeitsverhältnissen, etwa in der Logistik, Gastronomie oder Leiharbeit. Gerade diese
 Branchen stützen jedoch zentrale Teile der deutschen Wirtschaft, was zeigt, wie sehr
 das System von migrantischer Arbeit abhängig ist, während diese gleichzeitig
 gesellschaftlich abgewertet wird. Viele stehen zudem unter starkem Anpassungsdruck
 und haben das Gefühl, sich ständig beweisen zu müssen.

 Trotzdem verändert sich der Arbeitsmarkt langsam. Durch den Fachkräftemangel erkennen
 viele Unternehmen zunehmend, dass Deutschland auf Migration angewiesen ist, wobei
 kritisiert werden muss, dass Geflüchtete niemals als wirtschaftliches Objekt gesehen
 werden dürfen. Wenn Menschen vor Krieg, Folter, Unterdrückung oder Ausbeutung
 fliehen, sollten wirtschaftliche Logiken eine untergeordnete Rolle spielen. Programme
 für Vielfalt und Richtlinien gegen Diskriminierung nehmen zu. Ein wirklich
 antirassistischer Arbeitsplatz geht jedoch über bloße Vielfalt hinaus. Er schafft
 faire Einstellungsverfahren, klare Beschwerdestrukturen und tatsächlich gerechte
 Chancen und Teilhabe für alle Beschäftigten. Marginalisierte Perspektiven und
 Erfahrungen  werden dabei nicht als Problem gesehen, sondern als Bereicherung. Es
 muss allerdings kritisch bewertet werden, dass viele Diversity-Strategien oft
 oberflächlich bleiben und rassistische Machtverhältnisse nicht grundsätzlich
 verändern. Häufig beschränken sich Unternehmen auf symbolische Maßnahmen wie
 Imagekampagnen, einzelne Workshops oder vielfältige Außendarstellungen, ohne ihre
 eigenen Hierarchien, Einstellungsverfahren oder Ausschlussmechanismen kritisch zu
 hinterfragen. Dadurch wird Diversität zwar sichtbar gemacht, strukturelle
 Ungleichheit und weiße Dominanz innerhalb von Institutionen bleiben jedoch fast immer
 bestehen. Aus antirassistischer und postkolonialer Perspektive reicht Repräsentation
 allein deshalb nicht aus, solange marginalisierte Gruppen weiterhin weniger Macht,
 Einfluss und Entscheidungsspielräume besitzen.

 Daher fordern wir für einen antirassistischen Arbeitsplatz:

  •  Anonymisierte Bewerbungsverfahren in Unternehmen und bei staatlichen
     Arbeitgebern, damit Menschen nicht aus rassistischen Gründen benachteiligt
     werden.
  •  Verpflichtende Antidiskriminierungs- und Sensibilisierungsschulungen für
     Führungskräfte und Personalverantwortliche sowie freiwillige Angebote für alle
     Beschäftigten.
  •  Unabhängige Beschwerdestellen, an die sich Betroffene von Diskriminierung wenden
     können, ohne berufliche Konsequenzen befürchten zu müssen.
  •  Schnellere, einfachere und gerechtere Anerkennung von Berufs- und
     Schulabschlüssen aus dem Ausland, damit Menschen nicht dauerhaft unter ihrer
     eigentlichen Qualifikation arbeiten müssen.
  •  Gezielte Förder- und Empowermentprogramme, um mehr BIPoC Zugang zu
     Führungspositionen zu ermöglichen.
  •  Besserer Schutz für Geflüchtete und Menschen mit unsicherem Aufenthaltsstatus
     vor Ausbeutung und unfairen Arbeitsbedingungen, darunter verbesserter Zugang zu
     Sprachkursen, Ausbildung und Arbeit.
  •  Konsequente Sanktionierung von Arbeitgebern, die migrantische Beschäftigte
     ausbeuten oder rassistisch benachteiligen. Dazu gehört auch die Abschaffung von
     Mindestlohnausnahmen für ausländische Saisonarbeitende, vor allem im Bereich der
     Landwirtschaft.
  •  Eine umfassende Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes mit längeren
     Fristen für Beschwerden und Klagen, niedrigeren Hürden beim Nachweis von
     Diskriminierung und höheren Entschädigungen für Betroffene.
  •  Verpflichtung von Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen und
     berufsständischen Organisationen, unabhängige Beschwerdestellen einzurichten und
     Maßnahmen gegen Rassismus regelmäßig zu überprüfen.
  •  Regelmäßige staatliche Berichte und wissenschaftliche Studien zu rassistischer
     Benachteiligung bei Bewerbung, Ausbildung, Lohn und Beförderung, damit
     Diskriminierung sichtbar gemacht und wirksam bekämpft werden kann.

 Die Frage der Wirtschaftsordnung

 Die vorangegangenen Kapitel dieses Antrages haben sich mit den konkreten Bedingungen
 von Arbeit in der Gegenwart beschäftigt: mit der Lage von Auszubildenden, mit
 Digitalisierung und Automatisierung, mit feministischen und antirassistischen
 Perspektiven auf Arbeit. Die Forderungen nach starken Betriebsräten, Mitbestimmung
 und Tarifbindung verbessern die Verhältnisse innerhalb der bestehenden Ordnung.
 Erkämpfte Reformen sind kein Verrat am demokratischen Sozialismus. Sie sind
 notwendig, um die Lage derjenigen zu verbessern, die wir vertreten.

 Als Jusos gehen wir einen Schritt weiter. Wir streben nicht nur an, innerhalb der
 bestehenden Wirtschaftsordnung das Beste herauszuholen, sondern halten an unserem
 Ziel fest, diese Ordnung schrittweise zu überwinden. Unser Weg zum demokratischen
 Sozialismus ist reformsozialistisch: Durch eine Reihe von  Strukturreformen streben
 wir an, die gegenwärtigen Machtverhältnisse zu brechen, Eigentum zu demokratisieren
 und damit den Weg zu einer Wirtschaft freizumachen, in der Arbeitnehmer*innen nicht
 nur Objekte wirtschaftlicher Entscheidungen, sondern deren Subjekte sind.

 Der grundlegende Widerspruch kapitalistischer Gesellschaften liegt zwischen Kapital
 und Arbeit. Gleichzeitig lehnen wir ein Denken in Haupt- und Nebenwidersprüchen ab,
 das feministische, antirassistische und queerpolitische Kämpfe als zweitrangig
 behandelt. Ausbeutung und Unterdrückung greifen ineinander, ein demokratischer
 Sozialismus kann nur gelingen, wenn es das anerkennt.

 Soziale Marktwirtschaft: Ein Misserfolgsmodell?

 Die soziale Marktwirtschaft ist eine Form des Kapitalismus, die soziale Absicherung
 bietet, aber den grundlegenden Konflikt zwischen den Menschen, die arbeiten und
 denen, die von dieser Arbeit profitieren, nicht auflöst, sondern nur abschwächt. Seit
 den Achtzigerjahren wächst die Vermögensungleichheit weltweit immer schneller. Eine
 kleine Gruppe von Milliardär*innen besitzt sogar mehr als die ärmsten sechzig Prozent
 der Weltbevölkerung zusammen. Das Versprechen, dass sich Leistung auszahlt und jede
 Person durch eigene Anstrengung aufsteigen kann, löst sich selbst in Industriestaaten
 mit funktionierendem Sozialstaat für die große Mehrheit nicht ein. 

 Was genau meinen wir also, wenn wir vom Widerspruch zwischen Arbeit und Kapital
 sprechen? Die meisten Menschen besitzen keine Fabrik, kein Bürogebäude, keine
 Maschinen. Sie besitzen ihre eigene Arbeitskraft und verkaufen sie an diejenigen, die
 solche Mittel besitzen. Die Besitzenden zahlen einen Lohn, der geringer ist als das,
 was die Arbeit tatsächlich einbringt. Der Unterschied geht als Gewinn an die
 Besitzenden zurück. Wer die Mittel (Kapital) besitzt, mit denen gearbeitet wird, hat
 die Macht zu bestimmen, zu welchen Bedingungen gearbeitet wird. Die Sozialdemokratie
 hat historisch versucht, den Widerspruch zwischen Arbeit und Kapital durch
 Regulierung, Umverteilung und Mitbestimmung abzumildern. Das war wichtig und hat das
 Leben von Millionen Menschen besser gemacht. Aber Abmilderung ist nicht Auflösung. Es
 ist unsere Aufgabe als Jusos und als Teil der sozialdemokratischen Bewegung, diesen
 Widerspruch zu überwinden. 

 Am deutlichsten zeigt sich das Marktversagen dort, wo es Menschen unmittelbar
 betrifft: bei öffentlichen Leistungen, auf die alle angewiesen sind. Seit den
 neunziger Jahren wurden viele dieser Bereiche privatisiert. Das Ergebnis ist bekannt:
 Die Deutsche Bahn zahlte steigende Dividenden ans Finanzministerium und strich
 gleichzeitig Strecken im ländlichen Raum. Der Breitbandausbau durch private
 Unternehmen ist krachend gescheitert. Auch im Gesundheitswesen lassen sich die
 negativen Folgen von Privatisierung und Ökonomisierung beobachten: Krankenhäuser
 müssen zunehmend wirtschaftlich arbeiten, wodurch Pflegepersonal überlastet,
 Stationen geschlossen und Behandlungen nach Profitabilität bewertet werden. Besonders
 im ländlichen Raum verschlechtert sich die medizinische Versorgung immer weiter,
 während private Gesundheitskonzerne hohe Gewinne erzielen.

 Auch Unternehmen wie Vonovia oder ENBW zeigen, wie aus öffentlicher Versorgung ein
 Geschäft auf Kosten der Allgemeinheit gemacht wird. Seit den Achtzigerjahren steigen
 die Gewinne für Konzerne durch höhere Produktivität stärker als die Löhne. Wir
 erwirtschaften gemeinsam mehr als je zuvor, aber dieser Zuwachs landet nicht bei den
 Arbeitnehmer*innen, sondern auf der Kapitalseite. Vollbeschäftigung ist seit dreißig
 Jahren kein staatliches Ziel mehr. Arbeitslosigkeit wird stattdessen als Problem
 fehlender individueller Motivation dargestellt, obwohl sie das Ergebnis politischer
 Richtungsentscheidungen ist. 

 Das Zurückdrängen des Staates aus diesen Bereichen war eine Fehlentscheidung mit
 weitreichenden ökonomischen Konsequenzen für unsere Gesellschaft. Wir Jusos wollen
 die sogenannte neoliberale Wende zurückdrehen, welche seit den 1980er Jahren
 wirtschaftspolitischen Einzug in den Mainstream, auch in die SPD gefunden hat. Wer
 die drängenden Konflikte unserer Zeit wirklich lösen will, muss die
 Eigentumsverhältnisse selbst in den Blick nehmen und ändern.

 Demokratischer Sozialismus als erreichbare Perspektive 

 Wir verstehen den demokratischen Sozialismus als politische Überzeugung, dass die
 gesellschaftlichen Verhältnisse nicht unveränderlich sind, dass Menschen sie
 gemeinsam hervorgebracht haben und deshalb auch gemeinsam verändern können. Das
 bedeutet, dass es keinen Entwurf gibt, der für immer gültig ist. Der Sozialismus muss
 an die wirtschaftlichen, politischen und gesellschaftlichen Verhältnisse der
 jeweiligen Zeit angepasst werden.

 Das ist keine Schwäche, sondern eine Stärke: Wir gehen von den tatsächlichen
 Verhältnissen aus, benennen ihre Widersprüche und leiten daraus konkrete Schritte ab,
 die Machtverhältnisse verändern. Was wir heute fordern, ist der nächste Schritt auf
 dem Weg zu einer Wirtschaft und einem Arbeitsplatz, in der Arbeit und Kapital nicht
 mehr im Widerspruch zueinander stehen.

 Demokratischer Sozialismus ist keine Wiederauflage autoritärer Sozialismusversuche
 des 20. Jahrhunderts. Die Staaten des Ostblocks haben gezeigt, was passiert, wenn
 persönliche Freiheit an Bedeutung verliert und dem kollektiven Ziel einer
 “klassenlosen Gesellschaft” unterordnet wird. Unterdrückung, Willkür und Stillstand
 waren die Folge. Wir vertreten in harter und klarer Abgrenzung dazu ein liberales
 Sozialismusverständnis: Die Überwindung kapitalistischer Verhältnisse darf nicht
 durch die Einschränkung persönlicher Freiheitsrechte erkauft werden. Wer Sozialismus
 gegen Freiheit ausspielt, hat das Problem nicht verstanden. Deshalb lehnen wir eine
 zentrale Planwirtschaft ab. Staatliche Vorgaben von oben dürfen die Eigeninitiative
 und Selbstorganisation der arbeitenden Menschen nicht ersetzen, denn damit würden wir
 genau das verhindern, was wir anstreben, dass Menschen selbstbestimmt und gemeinsam
 über die Bedingungen ihrer Arbeit entscheiden. Dafür braucht es, wie bereits
 erläutert, eine Veränderung der Eigentumsverhältnisse.

 Die Vergenossenschaftlichung von Unternehmen ist dabei ein zentraler Weg. Die Mittel,
 mit denen gearbeitet wird, gelangen in die Hand derjenigen, die die Arbeit leisten,
 nicht als Anteilseigner*innen im kapitalistischen Sinne, sondern als
 gleichberechtigte Mitglieder einer gemeinsam geführten Genossenschaft.

 Zu unserer Vorstellung von demokratischem Sozialismus gehört ein breites Verständnis
 davon, was der Staat sicherstellen muss. Unter Daseinsvorsorge versteht man alle
 Bereiche, auf die Menschen für ihr Leben angewiesen sind: Energie und Wasser,
 Nahverkehr und Bahn, Internet, Gesundheitsversorgung, Wohnen, Bildung und
 Abfallentsorgung. Auch Banken und Kreditvergabe zählen dazu. Und wir sehen große
 digitale Plattformen mit Monopolstellung als Teil der Daseinsvorsorge an: Menschen,
 die diese tagtäglich nutzen, sind Monopolisten wie Meta konkurrenzlos ausgeliefert. 

 Diese Bereiche dürfen nicht in den Händen Einzelner bleiben. Unternehmen, die einen
 Markt allein beherrschen, weil Konkurrenz dort schlicht nicht funktioniert, gehören
 vergesellschaftet. Die Daseinsvorsorge muss dezentral organisiert und in
 demokratische Strukturen eingebettet sein: auf der Ebene, die am besten passt, also
 Gemeinde, Kreis, Land, Bund oder europäisch.

 Daher fordern wir für einen demokratisch-sozialistischen Arbeitsplatz:

  •  Schaffung einer neuen demokratischen Unternehmensrechtsform durch den
     Gesetzgeber. Sie ermöglicht Betrieben, sich so zu organisieren, dass die gesamte
     Belegschaft den Betriebsrat wählt, die Unternehmensleitung aus diesem heraus
     gewählt wird und alle wesentlichen betrieblichen Entscheidungen gemeinsam
     getragen werden.
  •  Staatliche Subventionen, Förderprogramme und die Vergabe öffentlicher Aufträge
     sind so auszugestalten, dass demokratisch organisierte Unternehmen bevorzugt
     werden. Unternehmen mit hierarchisch-kapitalistischer Struktur dürfen gegenüber
     demokratisierten Betrieben keine strukturellen Vorteile haben. Wir fordern die
     steuerliche Begünstigung von „demokratischen Unternehmen“ gegenüber
     hierarchisch-kapitalistischen Unternehmen in Form einer niedrigeren
     Körperschaftssteuer.
  •  Im Erbfall von Unternehmen soll die Vergenossenschaftlichung durch gesetzliche
     und steuerliche Anreize attraktiver gemacht werden als die Weitergabe an eine
     Einzelperson oder der Verkauf an externe Investor*innen. Als Modell dient das
     EuroESOP-Modell, das in Ansätzen in Slowenien, Großbritannien und den USA
     erprobt wurde.
  •  Unternehmen, die mit Staatshilfe aus einer Krise gerettet werden, sind in
     demokratische Rechtsformen unter Führung der Mitarbeiter*innen umzuwandeln.
     Stille Beteiligungen ohne Eigentümer*innenrechte und ohne
     Demokratisierungspflicht lehnen wir ab.
  •  Industrieunternehmen mit hoher strukturpolitischer Bedeutung, deren
     Eigentümer*innen die notwendigen Investitionen für eine Transformation nicht
     erbringen können oder wollen, sollen durch staatliche Beteiligung gesichert
     werden, zeitlich befristet auf den Transformationszeitraum und mit
     anschließender Überführung in demokratische Unternehmensformen.
  •  (Re-)Verstaatlichung/Rekommunalisierung  der öffentlichen Daseinsvorsorge, die
     zuvor privatisiert oder profitorientiert organisiert wurde. Das betrifft
     insbesondere Energienetze, Bahn, Fernbusverkehr, Gesundheitsversorgung,
     Internetinfrastruktur, Wasser und die Wohnungswirtschaft.
  •  Natürliche Monopole wie verschiedene Netze, aber insbesondere auch
     Plattformunternehmen mit Monopolcharakter, sind zu vergesellschaften. Auf
     europäischer Ebene setzen wir uns für den Aufbau öffentlicher Alternativen zu
     privaten Cloud-Diensten ein, die auf den Grundsätzen Transparenz,
     Interoperabilität, Dezentralität und Datensouveränität beruhen.
  •  Kappung privater Anteile an großen Kapitalgesellschaften auf maximal 100
     Millionen Euro. Wer mehr als das hält, hält nicht nur Kapital, sondern Macht
     über Arbeitsplätze, Preise, Produktion und politische Entscheidungen.
  •  Vergesellschaftung von Boden: Wohnen ist ein Menschenrecht und keine Ware.
     Wohnraumspekulation treibt Mieten in die Höhe und erzeugt Abhängigkeiten, die
     besonders Menschen mit geringem Einkommen und prekären Lebenssituationen
     treffen.
  •  Wir Jusos sprechen uns für eine Obergrenze des Besitzes an Wohnungen durch eine
     natürliche oder juristische Person aus.

Begründung

Erfolgt mündlich.