Das Organisationsstatut soll folgendermaßen geändert werden:
§ 5 Landesdelegiertenkonferenz
ändere:
(6) Das Antragsrecht für die LDK steht den AGen, den KVen und dem Lavo zu. […]
zu:
(6) Das Antragsrecht für die LDK steht den AKen, PGen, den AGen, den KVen und dem
Lavo zu. […]
füge hinzu:
§ 7a Arbeitskreise und Projektgruppen
(1) Arbeitskreise (AK) können vom Landesvorstand für die Dauer ihrer Amtszeit (analog
§ 10 (4) SPD OrgStatut) oder bis zur Erledigung eines Ziels eingerichtet werden.
(2) Projektgruppen (PG) können vom Landesvorstand dauerhaft, bis zum Beschluss einer
Aufösung, zur Vertretung einer oder mehrere Personengruppen oder Betreuung einer
Aufgabe eingerichtet werden.
(3) Arbeitskreise und Projektgruppen können ihre Organisation im Rahmen der Vorgaben
der Grundsätze und Richtlinie für die Tätigkeiten der Arbeitsgemeinschaften der
Jungsozialisten und Jungsozialistinnen (Jusos) in der SPD und dieses
Organisationsstatuts selbst regeln.
(4) Die Hochschulgruppen (HSG) und Schüli- und Azubi-Gruppe (JSAG) sind dauerhaft
bestehende Projektgruppen. […] Antragsrecht haben die Arbeitsgemeinschaften, die
Kreisverbände und deren LA- VertreterInnen sowie der Landesvorstand.
§ 8 Landesausschuss
ergänze:
(2) Dem Landesausschuss gehören an:
b. Mit beratender Stimme
[…]
v. die Vorsitzenden der Arbeitskreise und Projektgruppen
ändere:
[…] Antragsrecht haben die Arbeitskreise, die Projektgruppen, die
Arbeitsgemeinschaften, die Kreisverbände und deren LA-Vertreter*innen, sowie der
Landesvorstand.
zu:
[…] Antragsrecht haben die Arbeitskreise, die Projektgruppen, die
Arbeitsgemeinschaften, die Kreisverbände und deren LA-Vertreter*innen, sowie der
Landesvorstand.
Begründung
Erfolgt mündlich
