Änderung der Satzung für Arbeitskreise

Das Organisationsstatut soll folgendermaßen geändert werden:

 § 5 Landesdelegiertenkonferenz

 ändere:

 (6) Das Antragsrecht für die LDK steht den AGen, den KVen und dem Lavo zu. […]

 zu:

 (6) Das Antragsrecht für die LDK steht den AKen, PGen, den AGen, den KVen und dem
 Lavo zu. […]

 füge hinzu:

 § 7a Arbeitskreise und Projektgruppen

 (1) Arbeitskreise (AK) können vom Landesvorstand für die Dauer ihrer Amtszeit (analog
 § 10 (4) SPD OrgStatut) oder bis zur Erledigung eines Ziels eingerichtet werden.

 (2) Projektgruppen (PG) können vom Landesvorstand dauerhaft, bis zum Beschluss einer
 Aufösung, zur Vertretung einer oder mehrere Personengruppen oder Betreuung einer
 Aufgabe eingerichtet werden.

 (3) Arbeitskreise und Projektgruppen können ihre Organisation im Rahmen der Vorgaben
 der Grundsätze und Richtlinie für die Tätigkeiten der Arbeitsgemeinschaften der
 Jungsozialisten und Jungsozialistinnen (Jusos) in der SPD und dieses
 Organisationsstatuts selbst regeln.

 (4) Die Hochschulgruppen (HSG) und Schüli- und Azubi-Gruppe (JSAG) sind dauerhaft
 bestehende Projektgruppen. […] Antragsrecht haben die Arbeitsgemeinschaften, die
 Kreisverbände und deren LA- VertreterInnen sowie der Landesvorstand.

  § 8 Landesausschuss

 ergänze:

 (2) Dem Landesausschuss gehören an:

 b. Mit beratender Stimme

 […]

 v. die Vorsitzenden der Arbeitskreise und Projektgruppen

 ändere:

 […] Antragsrecht haben die Arbeitskreise, die Projektgruppen, die
 Arbeitsgemeinschaften, die Kreisverbände und deren LA-Vertreter*innen, sowie der
 Landesvorstand.
 zu:

 […] Antragsrecht haben die Arbeitskreise, die Projektgruppen, die
 Arbeitsgemeinschaften, die Kreisverbände und deren LA-Vertreter*innen, sowie der
 Landesvorstand.

Begründung

Erfolgt mündlich