„My Body – My Choice“ muss für alle möglich sein! Finanzielle Situation bei Schwangerschaftsabbrüchen verbessern

Zur Weiterleitung an: SPD-Bundestagsfraktion

  Wir stehen nach wie vor eindeutig für die vollständige und ersatzlose Abschaffung
  von
  Paragraph 218 und damit für ein längst überfälliges Ende der Kriminalisierung von
  Schwangerschaftsabbrüchen. Wir erkennen jedoch auch die politische Realität an, dass
  diese Abschaffungen mit den aktuellen Mehrheiten in den kommenden Jahren nicht
  realistisch erscheint. Um die Situation für Betroffene dennoch im Rahmen des aktuell
  Möglichen zu verbessern, sehen wir Handlungsbedarf:

  Schwangerschaftsabbrüche werden der aktuellen Rechtslage nach finanziell nur von den
  Krankenkassen übernommen, wenn eine sogenannte „medizinische oder kriminologische“
  Indikation besteht. Frauen, die sich nach der Beratungsregelung für einen
  Schwangerschaftsabbruch entscheiden, müssen die Kosten hierfür in der Regel selbst
  tragen. Schwangerschaftsabbrüche können für die Betroffenen daher schnell zu einer
  finanziellen Belastung werden. In Ausnahmefällen kann es sogar sein, dass ein
  eigentlich gewollter Schwangerschaftsabbruch aus finanziellen Gründen nicht
  durchgeführt wird. Dies stellt ein gewaltiges Problem dar. My Body – my Choice
  bedeutet nicht nur, die Wahl rechtlich zu ermöglichen, sondern sie auch finanziell
  so
  abzusichern, dass sich keine schwangere Person einen Schwangerschaftsabbruch „nicht
  leisten kann“.

 Bis zu einer gewissen Einkommensgrenze (aktuell 1383€ Monatseinkommen) übernimmt das
 jeweilige Bundesland die Kosten für einen Abbruch. Dazu
können
 Schwangere einen Antrag auf Kostenübernahme bei ihrer Krankenkasse stellen, auch
 wenn
 sie sich nach der Beratungsregelung für einen Schwangerschaftsabbruch entschieden
 haben. Das ist gut, reicht aber noch lange nicht aus! Wir möchten, dass jede
 schwangere Person einen solchen Antrag stellen kann. Jede schwangere Person soll so
 die Möglichkeit erhalten, eine Kostenübernahme bei ihrer Krankenkasse zu erhalten –
 unabhängig von ihrem Einkommen.

  Wir fordern zusätzlich, nach erfolgtem Schwangerschaftsabbruch eine Ausstellung
  einer
  Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in notwendiger und sinnvoller Länge, zu
  gewährleisten. Dies dient als Basis für eine Lohnfortzahlung der Krankenkassen (wie
  bei jeder medizinisch bedingten Krankschreibung). Aktuell werden die Kosten
  (Lohnausfall) einer eventuell folgenden Arbeitsunfähigkeit von den Krankenkassen
  nicht übernommen. Dies muss dringend geändert werden, damit für Schwangere der
  Schwangerschaftsabbruch keinen Lohnausfall bedeutet.

 Zusätzlich existiert ein Nothilfefonds, der das Ziel hat, Schwangeren, welche sich
 in finanziellen Notsituation befinden, zu helfen. Dieser zahlt zwar ggf. die
 direkten Kosten, jedoch sind durch diesen die indirekten Kosten nicht abgedeckt.
 Anreise, ggf. Übernachtungen und ein eventuell entstehender Lohnausfall können von
 dem Fonds nicht übernommen werden. Da Schwangerschaftsabbrüche formell leider immer
 noch eine Straftat sind, kann auch die Krankenkasse keine der genannten Kosten
 übernehmen. Insbesondere, da es immer weniger Praxen gibt, die entsprechende
 Eingriffe vornehmen, werden die Reisekosten und damit die indirekten Kosten eines
 Schwangerschaftsabbruchs immer höher und immer mehr zu einer Hürde für betroffene
 Personen. Wir fordern daher, dass der Nothilfefonds in Zukunft nicht mehr nur die
 direkten, sondern auch die indirekten Kosten eines Schwangerschaftsabbruchs
 übernimmt. Eine solche Forderung ist jedoch nicht leichtfertig zu stellen. Der Fonds
 wird aktuell vor allem aus Spendengeldern finanziert und hat selbst nur stark
 begrenzte finanzielle Mittel. Daher fordern wir dazu auf, einen Weg zu finden,
 diesem
 Fonds eine Finanzierung in ausreichender Höhe aus staatlichen Mitteln zur Verfügung
 zu stellen. Die Rechtslage muss hierfür entsprechend angepasst werden.

Begründung

Erfolgt mündlich