Der neue Hebammenhilfevertrag, der ab November 2025 in Kraft tritt, führt zu
erheblichen Einkommenseinbußen für Beleghebammen. Die Stundenvergütung wurde um rund
20 % gesenkt, von 74,28 € auf 59,42 €, und zentrale Leistungen wie die gleichzeitige
Betreuung mehrerer Gebärender sowie der Bereitschaftsdienst werden nur noch
unzureichend vergütet. Diese Verschlechterungen gefährden nicht nur die
wirtschaftliche Existenz der Hebammen, sondern auch die Qualität und Verlässlichkeit
der Geburtshilfe insgesamt. Als Beispiel: In der Metropolregion Rhein-Neckar, in der
fast 48 % der Geburten von Beleghebammen begleitet werden, betreuen Beleghebammen
allein am Mannheimer Diako jährlich rund 1.100 Geburten. Diese Versorgung ist nun
akut bedroht. Ohne politische Korrekturen droht ein irreversibler Verlust an
geburtshilflicher Infrastruktur und Versorgungssicherheit.
Der Schiedsspruch vom 2. April 2025, der diese neuen Vergütungsregelungen
legitimiert, stellt keinen Fortschritt dar. Stattdessen bedeutet er für viele
freiberuflich tätige Hebammen eine massive Verschlechterung ihrer
Arbeitsbedingungen.
Neben der Stundensatzkürzung kommt es zu realitätsfernen Einschränkungen bei der
Abrechnung von Mehrfachbetreuungen, zur systematischen Abwertung der 1:1-Betreuung
und zu fehlender Vergütung bei kurzfristig ungenutzter Rufbereitschaft. Besonders in
kleineren Häusern oder ländlichen Regionen führt dies zu einem dramatischen
Versorgungsrückgang.
Auch freiberuflich tätige Hebammen in der Schwangerschafts- und Wochenbettbetreuung
sind betroffen. Sie profitieren nicht von der Erhöhung der außerklinischen
Geburtsvergütung, müssen jedoch mit steigenden Kosten und zugleich niedrigeren
Einnahmen rechnen. Die neue Abrechnungssystematik in 5-Minuten-Einheiten führt bei
kurzen Hausbesuchen zu Einkommensverlusten, während die überarbeitete
Materialpauschale finanzielle Nachteile bei komplexen Einsätzen verursacht. Der
Wegfall des Mehrlingszuschlags benachteiligt zudem Hebammen, die Zwillinge oder
Drillinge betreuen.
Die Jusos Baden-Württemberg fordern deshalb den sofortigen Erhalt und die
nachhaltige
Stärkung des Beleghebammensystems durch eine grundlegende Überarbeitung des
Hebammenhilfevertrags. Die Kürzung des Stundensatzes für Beleghebammen muss
vollständig zurückgenommen werden. Auch Bereitschaftszeiten und Leerlauf müssen als
reale Arbeitszeit vergütet werden, um den Dienst in Kliniken aufrechtzuerhalten. Die
gleichzeitige Betreuung mehrerer Gebärender darf nicht mit pauschal 30 % des
Honorars
abgespeist werden. Das widerspricht sowohl dem Anspruch an Sicherheit als auch dem
an
gerechte Bezahlung.
Darüber hinaus muss die 1:1-Betreuung als zentrales Qualitätsmerkmal der
Geburtshilfe
wieder vollumfänglich anerkannt und mit einem Zuschlag von mindestens 20 % auf die
Gesamtarbeitszeit vergütet werden. Das Beleghebammensystem ist als eigenständige
Versorgungsstruktur gesetzlich zu schützen und mit eigenen Abrechnungsziffern
auszustatten. Leistungen wie CTG, SpO₂-Messung oder U1 dürfen nicht ersatzlos
gestrichen werden. Ebenso müssen Hebammen wieder Leistungen bei ambulanten
Patientinnen abrechnen dürfen, um Versorgungslücken in der pränatalen Betreuung zu
verhindern.
Für die Schwangerschafts- und Wochenbettbetreuung fordern wir eine
Vergütungsanpassung, die der Teuerung Rechnung trägt und nicht hinter der
außerklinischen Geburtshilfe zurückbleibt. Die 5-Minuten-Abrechnung ist durch
praxistaugliche Pauschalen zu ersetzen. Die nur einmal pro Besuch abrechenbare
Materialpauschale muss überarbeitet werden, um komplexe Betreuungsbedarfe
abzubilden.
Ebenso ist der Mehrlingszuschlag wieder einzuführen, um den Mehraufwand bei
Mehrlingsgeburten fair zu vergüten.
Wir fordern, dass die Krankenhausreform und künftige Hebammenhilfeverträge nicht zu
einem strukturellen Rückzug der Beleghebammen führen. Es braucht eine unabhängige
Evaluation der Auswirkungen der Reformen auf die Belegsysteme, unter Einbeziehung
der
Hebammenverbände und praktizierenden Hebammen.
Wer Geburten absichern und Familien stärken will, muss Hebammen stärken und sie
nicht
aus dem Beruf drängen. Die Geburt eines Kindes darf niemals dem Spardruck und der
Bürokratielogik untergeordnet werden.
Begründung
erfolgt mündlich
