Kostenloses Trinkwasser bei Großveranstaltungen

Die Versammlung möge beschließen:

  Die Jusos Baden-Württemberg fordern, gesetzlich sicherzustellen, dass bei
  öffentlichen Großveranstaltungen, d.h. Veranstaltungen ab einer Größe von 300[1]
  Personen, beispielsweise Konzerte/Festivals, Sportveranstaltungen wie Fußballspiele,
  Stadtfeste, etc., kostenloser und ausreichender Zugang zu Trinkwasser für alle
  Besucher*innen gewährleistet ist. 

  Veranstalter*innen sollen verpflichtet werden, kostenlose Trinkwasserausgabestellen
  (1) gut sichtbar und zugänglich, (2) in ausreichender Zahl und mit einer (3) auf die
  Besucher*innenzahl angepassten Menge an verfügbarem Trinkwasser einzurichten. 

  Können die Veranstalter*innen (insbesondere gemeinnützige Vereine) glaubhaft bei

  der jeweiligen Kommune geltend machen, dass die Umsetzung der Vorschrift zu einer
  kommerziellen Schieflage führen würde, sind sie hierbei von der jeweiligen Kommune
  zu
  unterstützen.

  [1] Die Definition von einer Größe ab 300 Personen ist arbiträr gewählt, um große
  halböffentliche Veranstaltungen aus- und z.B. Dorf-/Vereinsfeste einzuschließen. 

Begründung

Begründung:

Der Zugang zu Wasser ist ein Grundbedürfnis und Menschenrecht.

Besonders bei Großveranstaltungen wie Konzerten, Festivals, Stadtfesten oder Sportereignissen, bei denen sich viele Menschen über Stunden oder Tage hinweg aufhalten, wird deutlich, wie wichtig die ausreichende Versorgung mit Trinkwasser ist. Vermeidbare medizinische Zwischenfälle, ausgelöst durch Dehydration (oftmals in Verbindung mit dem Konsum von Alkohol) stehen auf der Tagesordnung. Zudem haben sich in den letzten 20 Jahren die Krankenhausbesuche im Zusammenhang mit Dehydration mehr als verdoppelt.[1] Insbesondere bei hohen Temperaturen ist die Versorgung mit Trinkwasser lebenswichtig. Durch den voranschreitenden Klimawandel wird sich dieses Problem in den nächsten Jahren nochmals verstärken, da selbst bei Einhaltung des 1.5 Grad Ziels laut IPCC Bericht die Zahl der heißen Tage drastisch ansteigen wird.3

Dennoch kommt es regelmäßig vor, dass Besucher*innen keinen barrierefreien Zugang zu Trinkwasser haben, dies müsste gewährleistet sein.

Des Weiteren sind die Besucher*innen durch den Umstand, dass oftmals das Mitbringen von eigenen Getränken zu Großveranstaltungen nicht möglich ist, gezwungen Trinkwasser zu horrenden Preisen zu erwerben. Die Veranstalter machen sich hier oftmals die physische Not der Menschen auf unmoralische Weise zunutze und können de facto jeglichen Preis verlangen. Die durstigen Besucher*innen müssen dies, sofern sie keinen medizinischen Zwischenfall riskieren wollen, hinnehmen. Dies ist nicht zu tolerieren, mit der Not von Menschen sollten keine Profite gemacht werden!

Besonders leiden hierunter Familien mit kleinen Kindern, Menschen mit geringem Einkommen und vulnerable Gruppen wie ältere Personen oder Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen.

Ebenso steigt durch die hohen Preise von Trinkwasser das Risiko für medizinische Zwischenfälle im Zusammenhang mit Dehydration. Durch die hohen Preise sinkt bei einem nicht unerheblichen Teil der Besucher*innen die Bereitschaft auf ihre körperlichen Bedürfnisse zu achten, was insbesondere in Kombination mit Alkoholkonsum, welcher mit einem geminderten Körpergefühl und erhöhter Risikobereitschaft einhergeht, zu Zwischenfällen führen kann.[2]

Die Forderung nach einem verpflichtenden Angebot von kostenlosem Trinkwasser bei Großveranstaltungen schützt die Gesundheit der Besucher*innen, entlastet Sanitäter*innen und Rettungskräfte, fördert soziale Teilhabe und unterstreicht die ablehnende Haltung des Verbandes im Hinblick auf die Kommerzialisierung von lebenswichtigen Gütern.

[1] https://www.destatis.de/DE/Themen/Querschnitt/Hitze/_inhalt.html

[2] https://www.ipcc.ch/

[3]https://www.fazemag.de/studie-jeder-zweite-deutsche-bricht-festivalbesuch-vorzeitig-ab/