Tag der Befreiung gesetzlich verankern! – 8. Mai als Feier- und Gedenktag einführen

Zur Weiterleitung an: SPD-Landesparteitag, SPD-Landtagsfraktion

  Der 8. Mai markiert das Ende des Zweiten Weltkriegs und die bedingungslose
  Kapitulation der Wehrmacht. Er steht für das Ende der nationalsozialistischen
  Gewaltherrschaft, für die Befreiung von Krieg, Verfolgung und Vernichtung – aber
  auch
  für den Beginn eines demokratischen Neuanfangs.

  Die Bewertung dieses Tages ist in der deutschen Geschichte seit langer Zeit
  umstritten. Während in der DDR von 1950 bis 1967, sowie zum 40. Jahrestag 1985, der
  8. Mai als „Tag der Befreiung vom Hitlerfaschismus“ als gesetzlicher Feiertag galt,
  tat sich die BRD lange schwer. Nachdem in der Nachkriegszeit lange die Meinung
  vorherrschte, dass man Niederlagen nicht feiere und sie eher als bedrückende Last
  empfunden hatte, gab es erst 1985 durch die Rede Richard von Weizsäcker eine Wende
  in
  der Erinnerungskultur:

  „Der 8. Mai war ein Tag der Befreiung. Er hat uns alle befreit vom
  menschenverachtenden System der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft.‘‘

  Angesichts der immer weniger werdenden Zeitzeug*innen und der Tatsache, dass dadurch
  auch persönliche Kriegserfahrung immer weniger werden, droht die Gefahr eines
  erinnerungspolitischen Rückzugs. Eine aktuelle Umfrage des Instituts Policy Matters
  im Auftrag der ZEIT zeigt, dass sich 55 Prozent der Bevölkerung einen
  erinnerungskulturellen „Schlussstrich“ unter die NS-Vergangenheit wünschen.

  Gerade deshalb braucht es zur Entwicklung der Erinnerungskultur ein starkes
  öffentliches Zeichen.
  Daher fordern wir:

  Der 8. Mai soll nach dem Vorbild Mecklenburg-Vorpommerns als „Tag der Befreiung vom
  Nationalsozialismus und der Beendigung des Zweiten Weltkriegs“ in Baden-Württemberg
  zum Gedenk- und Feiertag erhoben werden.

  Dafür wird die SPD Baden-Württemberg dazu aufgefordert, sich dafür einzusetzen, den
  8. Mai als gesetzlichen Feiertag im Gesetz über die Sonn- und Feiertage (FTG BW) zu
  verankern.

  §1 Absatz 1 FTG BW soll um den „Tag der Befreiung vom Nationalsozialismus und der
  Beendigung des Zweiten Weltkriegs“ ergänzt werden. Der Tag selbst soll mit
  öffentlichen Gedenkveranstaltungen, schulischen Bildungsangeboten und
  zivilgesellschaftlichem Engagement begleitet und mit einer breit angelegten
  Informationskampagne zur Bedeutung des 8. Mai für die demokratische Identität des
  Landes verbunden werden.

  Dabei gilt es der Ambivalenz des Tages gerecht zu werden. Der bloße Begriff des
 „Tags
  der Befreiung“, wie er vielerorts gefordert wird, ist zu einseitig, um dem gerecht
 zu
  werden. Er öffnet den Raum dafür, die historische Verantwortung allein einer kleinen
  Elite, um Adolf Hitler zuzuschreiben und suggeriert die Opferrolle der Deutschen als
  Kollektiv. De facto haben aber Millionen von Deutschen, wenn auch nur im Kleinen,
 das
  System mitgetragen und sich schuldig gemacht. Außerdem hat nach dem 8. Mai keine
  abrupte Befreiung von den mentalen Strukturen des NS stattgefunden. Rassismus,
  Antisemitismus, und dergleichen haben weiterhin stattgefunden – Befreiung bedeutet
  auch Konfrontation mit der eigenen Verantwortung.

  Gleichzeitig ist an diesem Tag nicht nur ein ganzer Kontinent von der
  Schreckensherrschaft der Nationalsozialisten befreit worden, es wurde auch die
  Grundlage für unsere freiheitlich demokratische Grundordnung gelegt.

  Es ist unabdinglich für das Selbstverständnis Deutschlands und uns Jusos unsere
  Geschichte angemessen aufzuarbeiten und Schoah, die „Euthanasie“-Morde an Menschen
  mit Behinderung und psychischen Erkrankungen, den staatlich organisierten Rassismus,
  die Verfolgung und Ermordung von Rom*nja und Sinti*zze, die Entrechtung politisch
  Andersdenkender und queerer Menschen, sowie die unzähligen Kriegsverbrechen im In-
  und Ausland nicht zu vergessen.

  Eine Versöhnung mit unserer Geschichte ist nur möglich, wenn wir
  Geschichtsrevisionismus bekämpfen und unsere demokratische Kultur stärken. Wir
 stehen
  in der Verantwortung der deutschen Geschichte und fordern deshalb als Ausdruck
 dieser
  Verantwortung den 8. Mai als „Tag der Befreiung vom Nationalsozialismus und der
  Beendigung des Zweiten Weltkriegs“ zum gesetzlichen Gedenk- und Feiertag zu
 erklären.

Begründung

Der 8. Mai ist ein Tag, der Trauer und Feier verbindet. Wir gedenken den Millionen von Opfern, dem Ende des Krieges und feiern die befreiende Niederlage, die unser jetziges Dasein erst ermöglicht hat.

Bereits 2002 ist der 8. Mai in Mecklenburg-Vorpommern als „Tag der Befreiung vom Nationalsozialismus und der Beendigung des Zweiten Weltkriegs“ Feier- und Gedenktag, in Brandenburg und Thüringen ist er seit 2015 Gedenktag, in Schleswig-Holstein und Bremen seit 2020, seit 2022 in Hamburg und in Sachsen wurde Ende März 2025 ebenfalls beschlossen, dass der 8. Mai offizieller Gedenktag wird.

Die Ausweitung auf Baden-Württemberg wäre nur die logische Konsequenz dieser Entwicklung.