Zur Weiterleitung an die SPD-Landtagsfraktion und die Landrätinnen und Landräte der
SPD in BW.
Die Jusos Baden-Württemberg fordern die Landesregierung von Baden-Württemberg dazu
auf, die Kreisordnung des Landes insbesondere im Hinblick auf die Beteiligung von
Jugendgremien an die Regelungen der Gemeindeordnung anzugleichen. Ziel ist es, die
Beteiligungsrechte junger Menschen auch auf Kreisebene zu stärken und verbindlicher
zu gestalten.
Die aktuelle Kreisordnung hinkt in vielen Punkten hinter der Gemeindeordnung zurück,
wenn es um die Beteiligung junger Menschen geht. Während auf Gemeindeebene durch §
41a der GemO klare Rechte für Jugendbeteiligung festgelegt sind, bleibt die
Kreisordnung oft vage oder unzureichend. Dies führt zu großen Unterschieden zwischen
Landkreisen.
Ein Beispiel vom Bodensee zeigt das Problem. Im Bodenseekreis verfügt der
Kreisjugendrat über umfassende Rechte, darunter auch ein Antragsrecht. Im Landkreis
Konstanz hingegen kann der Jugendkreisrat keine eigenen Anträge stellen, sondern
muss
den Weg über die Verwaltung gehen – das erschwert echte Mitbestimmung. Solche
Unterschiede in der Beteiligung junger Menschen dürfen nicht von der Auslegung
einzelner Kreise abhängen und müssen landesweit einheitlich geregelt sein.
Konkret soll die Kreisordnung dahingehend überarbeitet werden, dass Jugendgremien
auf
Kreisebene, wie Kreisjugendringe oder Kreisjugendrät*innen, ein verbindliches
Antragsrecht in den Gremien des Kreistags erhalten, ein Rederecht in den Ausschüssen
des Kreistags eingeräumt bekommen, auch in nicht-öffentlichen Sitzungen unter
bestimmten Voraussetzungen teilnehmen dürfen.
Weiter sollen die Regelungen zur Beteiligung junger Menschen im kommunalpolitischen
Raum im Sinne der Gemeindeordnung (§ 41a GemO) auch auf die Landkreise übertragen
und
entsprechend gesetzlich verankert werden.
Die Rolle und Rechte der Jugendgremien sollen verbindlich in der Kreisordnung
geregelt werden – insbesondere was Informationsrechte, Antragsmöglichkeiten und
eigenständige Arbeitsfähigkeit betrifft.
Begründung
erfolgt mündlich
