Weiterleitung an: SPD-Landtagsfraktion
Die finanzielle Situation in unseren Kommunen muss dringend verbessert werden. Um
dieses Problem anzugehen, fordern wir folgende Schritte:
1.
Einen konsequenten finanziellen Ausgleich zwischen den Kommunen in Baden-
Württemberg.
Dies könnte zum Beispiel über eine stärkere Beteiligung einzelner Kommunen an den
Einnahmen aus der Einkommensteuer gelöst werden. Die finanzielle Situation der
einzelnen Kommunen ist zum Teil sehr unterschiedlich. Dies liegt an den verschieden
hohen Einnahmen durch die Grund- und Gewerbesteuer. Dieser Unterschied wirkt sich
auf
die Qualität der kommunalen Aufgaben aus. Eine Kommune mit einem kleinen
Gewerbesteueraufkommen muss gegebenenfalls höhere Kitagebühren oder marode Schulen
akzeptieren. Wir können es nicht zulassen, dass die Existenz eines Daimler Werks
darüber entscheidet, ob sich eine Familie die Kita leisten kann oder nicht. Durch
eine stärkere Beteiligung an den Einnahmen aus der Einkommenssteuer, fördert man
finanziell schwache Kommunen, ohne anderen etwas wegzunehmen.
Zusätzlich muss die Einkommenssituation der Kommunen verbessert werden, insbesondere
durch die Weiterentwicklung der Gewerbesteuer zu einer Gemeindewirtschaftssteuer. Bei
der Gemeindewirtschaftssteuer wird jede selbstständige nachhaltige Betätigung, die im
Sinne des Einkommensteuergesetzes mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, unternommen
wird und sich als Betätigung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt, mit
Ausnahme der Land- und Forstwirtschaft, einbezogen. Aktuell werden nur
Gewerbebetriebe, die entweder über ihre Rechtsform als Kapitalgesellschaft oder über
ihre gewerbliche Tätigkeit im Sinne des Einkommensteuerrechts (Einzelunternehmen und
Personengesellschaften) besteuert.
2.
Das aktuelle Vergaberecht priorisiert in der Praxis fast ausschließlich das
günstigste Angebot. Dieses „Billigprinzip“ führt jedoch in vielen Fällen nicht zur
besten Lösung, sondern zu langfristigen Problemen: mangelnde Qualität,
unrealistische
Kalkulationen, Vertragsunstimmigkeiten und hohe Folgekosten durch Nachträge oder
Projektverzögerungen.
Es bedarf daher eine grundlegende Überarbeitung des öffentlichen
Ausschreibungsrechts
mit dem Ziel, Qualität, Zuverlässigkeit und Fairness der Angebote stärker zu
gewichten. Der Preis darf nicht länger das allein ausschlaggebende
Zuschlagskriterium
sein.
Einzelne öffentliche Auftraggeber in der Schweiz setzen bereits Verfahren ein, bei
denen extrem niedrige und extrem hohe Angebote ausgeschlossen oder besonders
kritisch
geprüft werden. So sollen realistische und verlässliche Angebote gefördert werden –
nicht solche, die nur durch Dumpingpreise oder überzogene Kalkulationen auffallen.
Solche Modelle zeigen, dass ein stärker qualitätsorientiertes Vergabeverfahren
möglich und praktikabel ist.
Unsere konkreten Forderungen für das Vergaberecht sind:
- Verpflichtende Berücksichtigung von Mehrwertkriterien wie Qualität, Erfahrung,
Tarifbindung,
regionale Wertschöpfung oder soziale Verantwortung bei öffentlichen
Ausschreibungen, - Ausschluss oder vertiefte Prüfung von Extremangeboten, um Marktverzerrungen,
Nachforderungen und Qualitätsmängel zu vermeiden. Angebote, die mehr als 30 %
unter dem Median liegen, werden aussortiert, - Ausbau kommunaler Fachkompetenz, um Angebote nicht nur preislich, sondern auch
inhaltlich und strategisch bewerten zu können, - Erleichterter Zugang zu Ausschreibungen für kleinere, mittelständische und
gemeinwohlorientierte Akteure durch Entbürokratisierung und niedrigere
Zugangshürden , wie zum Beispiel die Erhöhung der Freihandvergabegrenze von
10.000 auf 20.000 Euro.
Ein modernes Vergabewesen muss den öffentlichen Auftrag als strategisches Instrument
begreifen: Es geht nicht um das billigste, sondern um das beste und nachhaltigste
Angebot im Sinne der öffentlichen Daseinsvorsorge.
3.
Das Konnexitätsprinzip, das in der Gemeindeordnung angelegt ist, entschieden
umzusetzen. Dies betrifft insbesondere den ab 2026 geltenden Ganztagsanspruch in der
Bildung. Jede politische Ebene, die den Kommunen neue Aufgaben auferlegt, muss ihnen
auch den zur Erfüllung dieser Aufgaben notwendigen Finanzbedarf bereitstellen.
Konkrete Politik geschieht vor Ort in den Kommunen. Viel zu oft lassen die
politischen Ebenen die Kommunen mit der Umsetzung dieser Aufgaben allein. Etwa beim
Ganztagsanspruch. §2(2) S.2-3 GemO verpflichtet die politischen Ebenen, die neue
Aufgaben an die Kommunen entstehende finanzielle Mehrbedarfe, die durch neue
Aufgaben
entstehen, auszugleichen. Dies setzt die Landesregierung unzureichend um.
Dadurch entstehen in den Kommunen enorm hohe Kosten. Aktuell müssen die Kommunen den
dadurch entstehenden Finanzbedarf in großem Maße selbst tragen. Dadurch werden
kommunale Haushalte stark belastet. Je stärker diese Belastung, desto weniger
finanzielle Mittel stehen für andere Aufgaben. Dies betrifft mehrheitlich
freiwillige
Aufgaben (wie z.B. den Betrieb von Hallenbädern). Dadurch sinkt sukzessive die
Lebensqualität der Menschen vor Ort. Und somit das Vertrauen in die Funktionsweise
des Staates. Das müssen wir verhindern.
