Finanzielle Situation der Kommunen verbessern

Weiterleitung an: SPD-Landtagsfraktion

  Die finanzielle Situation in unseren Kommunen muss dringend verbessert werden. Um
  dieses Problem anzugehen, fordern wir folgende Schritte: 

  1.

 Einen konsequenten finanziellen Ausgleich zwischen den Kommunen in Baden-
 Württemberg.
 Dies könnte zum Beispiel über eine stärkere Beteiligung einzelner Kommunen an den
 Einnahmen aus der Einkommensteuer gelöst werden. Die finanzielle Situation der
 einzelnen Kommunen ist zum Teil sehr unterschiedlich. Dies liegt an den verschieden
 hohen Einnahmen durch die Grund- und Gewerbesteuer. Dieser Unterschied wirkt sich
 auf
 die Qualität der kommunalen Aufgaben aus. Eine Kommune mit einem kleinen
 Gewerbesteueraufkommen muss gegebenenfalls höhere Kitagebühren oder marode Schulen
 akzeptieren. Wir können es nicht zulassen, dass die Existenz eines Daimler Werks
 darüber entscheidet, ob sich eine Familie die Kita leisten kann oder nicht. Durch
 eine stärkere Beteiligung an den Einnahmen aus der Einkommenssteuer, fördert man
 finanziell schwache Kommunen, ohne anderen etwas wegzunehmen.

 Zusätzlich muss die Einkommenssituation der Kommunen verbessert werden, insbesondere
 durch die Weiterentwicklung der Gewerbesteuer zu einer Gemeindewirtschaftssteuer. Bei
 der Gemeindewirtschaftssteuer wird jede selbstständige nachhaltige Betätigung, die im
 Sinne des Einkommensteuergesetzes mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, unternommen
 wird und sich als Betätigung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt, mit
 Ausnahme der Land- und Forstwirtschaft, einbezogen. Aktuell werden nur
 Gewerbebetriebe, die entweder über ihre Rechtsform als Kapitalgesellschaft oder über
 ihre gewerbliche Tätigkeit im Sinne des Einkommensteuerrechts (Einzelunternehmen und
 Personengesellschaften) besteuert.

  2.

  Das aktuelle Vergaberecht priorisiert in der Praxis fast ausschließlich das
  günstigste Angebot. Dieses „Billigprinzip“ führt jedoch in vielen Fällen nicht zur
  besten Lösung, sondern zu langfristigen Problemen: mangelnde Qualität,
 unrealistische
  Kalkulationen, Vertragsunstimmigkeiten und hohe Folgekosten durch Nachträge oder
  Projektverzögerungen.

  Es bedarf daher eine grundlegende Überarbeitung des öffentlichen
 Ausschreibungsrechts
  mit dem Ziel, Qualität, Zuverlässigkeit und Fairness der Angebote stärker zu
  gewichten. Der Preis darf nicht länger das allein ausschlaggebende
 Zuschlagskriterium
  sein.

  Einzelne öffentliche Auftraggeber in der Schweiz setzen bereits Verfahren ein, bei
  denen extrem niedrige und extrem hohe Angebote ausgeschlossen oder besonders
 kritisch
  geprüft werden. So sollen realistische und verlässliche Angebote gefördert werden –
  nicht solche, die nur durch Dumpingpreise oder überzogene Kalkulationen auffallen.
  Solche Modelle zeigen, dass ein stärker qualitätsorientiertes Vergabeverfahren
  möglich und praktikabel ist.

  Unsere konkreten Forderungen für das Vergaberecht sind:

  •  Verpflichtende Berücksichtigung von Mehrwertkriterien wie Qualität, Erfahrung,
     Tarifbindung,
     regionale Wertschöpfung oder soziale Verantwortung bei öffentlichen
     Ausschreibungen,
  •  Ausschluss oder vertiefte Prüfung von Extremangeboten, um Marktverzerrungen,
     Nachforderungen und Qualitätsmängel zu vermeiden. Angebote, die mehr als 30 %
     unter dem Median liegen, werden aussortiert,
  •   Ausbau kommunaler Fachkompetenz, um Angebote nicht nur preislich, sondern auch
      inhaltlich und strategisch bewerten zu können,
  •  Erleichterter Zugang zu Ausschreibungen für kleinere, mittelständische und
     gemeinwohlorientierte Akteure durch Entbürokratisierung und niedrigere
     Zugangshürden , wie zum Beispiel die Erhöhung der Freihandvergabegrenze von
     10.000 auf 20.000 Euro
    .

  Ein modernes Vergabewesen muss den öffentlichen Auftrag als strategisches Instrument
  begreifen: Es geht nicht um das billigste, sondern um das beste und nachhaltigste
  Angebot im Sinne der öffentlichen Daseinsvorsorge.

  3.

  Das Konnexitätsprinzip, das in der Gemeindeordnung angelegt ist, entschieden
  umzusetzen. Dies betrifft insbesondere den ab 2026 geltenden Ganztagsanspruch in der
  Bildung. Jede politische Ebene, die den Kommunen neue Aufgaben auferlegt, muss ihnen
  auch den zur Erfüllung dieser Aufgaben notwendigen Finanzbedarf bereitstellen.

  Konkrete Politik geschieht vor Ort in den Kommunen. Viel zu oft lassen die
  politischen Ebenen die Kommunen mit der Umsetzung dieser Aufgaben allein. Etwa beim
  Ganztagsanspruch. §2(2) S.2-3 GemO verpflichtet die politischen Ebenen, die neue
  Aufgaben an die Kommunen entstehende finanzielle Mehrbedarfe, die durch neue
 Aufgaben
  entstehen, auszugleichen. Dies setzt die Landesregierung unzureichend um.

  Dadurch entstehen in den Kommunen enorm hohe Kosten. Aktuell müssen die Kommunen den
  dadurch entstehenden Finanzbedarf in großem Maße selbst tragen. Dadurch werden
  kommunale Haushalte stark belastet. Je stärker diese Belastung, desto weniger
  finanzielle Mittel stehen für andere Aufgaben. Dies betrifft mehrheitlich
 freiwillige
  Aufgaben (wie z.B. den Betrieb von Hallenbädern). Dadurch sinkt sukzessive die
  Lebensqualität der Menschen vor Ort.  Und somit das Vertrauen in die Funktionsweise
  des Staates. Das müssen wir verhindern.