Recht auf Wohnen sichern. Zweckentfremdung von Wohnraum landesweit verhindern

Die Versammlung möge beschließen:

 In vielen Städten und Gemeinden Baden-Württembergs stehen Wohnungen leer oder werden
 gewinnorientiert als Ferienunterkünfte betrieben, während gleichzeitig Mieterinnen
 und Mieter verzweifelt nach bezahlbarem Wohnraum suchen. Diese Form der
 Zweckentfremdung verschärft die Wohnungsnot und befeuert soziale Ungleichheit.

 Gerade in Ballungsräumen wie Stuttgart, Freiburg oder Heidelberg muss jeder
 verfügbare Wohnraum der Wohnbevölkerung zugutekommen. Aber auch in ländlichen
 Regionen zeigen sich zunehmend Verdrängungseffekte durch Ferienwohnungen und
 spekulative Leerstände.

 Wohnen ist ein Grundrecht. Deshalb braucht es klare gesetzliche Regelungen und
 konsequente Maßnahmen, um Wohnraum zweckentsprechend zu erhalten und dem Markt zu
 entziehen, wenn dieser versagt.

 Andere Bundesländer wie Berlin oder Hamburg haben bereits wirksame
 Zweckentfremdungsgesetze. Baden-Württemberg darf nicht länger hinterherhinken.

 Zur Weiterleitung an: SPD-Landesparteitag, Juso Bundeskongress.

  Wir fordern die Landesregierung Baden-Württemberg auf, ein landesweites
  Zweckentfremdungsverbot von Wohnraum einzuführen. Dieses Verbot soll Kommunen
  rechtlich und finanziell in die Lage versetzen, Leerstand, Umnutzung in
  Ferienwohnungen sowie spekulativen Wohnungsentzug effektiv zu verhindern.

  Konkret fordern wir:

  •  die rechtliche Grundlage für eine landesweit einheitliche
     Zweckentfremdungssatzung, die Kommunen anwenden können. Dabei soll allerdings
     ein Bestandsschutz für
    Ferienvermietungen in touristischen Gegenden
     gewährleistet sein.
  •   eine verbindliche Meldepflicht für Leerstand ab einem Zeitraum von drei Monaten
  •   empfindliche Sanktionen bei rechtswidriger Zweckentfremdung, insbesondere bei
      gewerblicher Nutzung als Ferienwohnung
  •  eine Transparenzdatenbank für Wohnraumnutzung und Leerstand, auf die Kommunen
     und Mieter*innen (auf Anfrage der jeweiligen Kommune) Zugriff erhalten
  •   die Bereitstellung von Landesmitteln zur Kontrolle und Umsetzung durch
     kommunale
      Stellen

Begründung

In vielen Städten und Gemeinden Baden-Württembergs stehen Wohnungen leer oder werden gewinnorientiert als Ferienunterkünfte betrieben, während gleichzeitig Mieterinnen und Mieter verzweifelt nach bezahlbarem Wohnraum suchen. Diese Form der Zweckentfremdung verschärft die Wohnungsnot und befeuert soziale Ungleichheit.
Gerade in Ballungsräumen wie Stuttgart, Freiburg oder Heidelberg muss jeder verfügbare Wohnraum der Wohnbevölkerung zugutekommen. Aber auch in ländlichen Regionen zeigen sich zunehmend Verdrängungseffekte durch Ferienwohnungen und spekulative Leerstände.
Wohnen ist ein Grundrecht. Deshalb braucht es klare gesetzliche Regelungen und konsequente Maßnahmen, um Wohnraum zweckentsprechend zu erhalten und dem Markt zu entziehen, wenn dieser versagt.
Andere Bundesländer wie Berlin oder Hamburg haben bereits wirksame Zweckentfremdungsgesetze. Baden-Württemberg darf nicht länger hinterherhinken.