Nachtkultur braucht Platz – Bestandsschutz für Kneipenviertel

Wir fordern die SPD-Fraktionen in Landtag und Bundestag auf, einen rechtlichen Rahmen
 zu schaffen, der gewachsene Kneipen- und Ausgehviertel besser schützt und
 Gastwirt*innen rechtliche Sicherheit und langfristige Planungsperspektiven bietet.

 Der Schutz soll nicht nur auf Kneipenviertel beschränkt bleiben. Auch außerhalb
 solcher Viertel prägen einzelne, langjährig betriebene Kneipen das kulturelle Leben
 vor Ort und fungieren als wichtige soziale Treffpunkte. Gerade diese „Stammkneipen“
 sind zunehmend durch Klagen, Auflagen und wirtschaftlichen Druck gefährdet, obwohl
 sie häufig über Jahrzehnte ein fester Bestandteil des Ortsbildes sind. Auch sie
 benötigen rechtliche Sicherheit und langfristige Perspektiven. Deshalb soll der
 rechtliche Rahmen so ausgestaltet werden, dass auch einzelne, historisch gewachsene
 Gastronomiebetriebe in den Schutz aufgenommen werden können – unabhängig von der
 Dichte vergleichbarer Betriebe im Umfeld.

  In den vergangenen Jahren ist die Zahl der Lärmschutzklagen gegen gastronomische
  Betriebe deutlich gestiegen, ausgelöst durch neue Anwohner*innen, die in lebendige
  Viertel ziehen und sich dann über das dort typische nächtliche Leben beschweren. Das
  stellt für viele Betreiberinnen eine massive wirtschaftliche und rechtliche
 Belastung
  dar und gefährdet die kulturelle Vielfalt unserer Städte.

  Deshalb fordern wir eine umfassende Überarbeitung des Gaststättengesetzes und des
  Bundesimmissionsschutzgesetzes mit dem Ziel, die Belange gewachsener Kneipenviertel
  besser zu berücksichtigen. Zentral ist dabei, das Ausmaß der Haftung zu reduzieren,
  dass Gastwirt*innen beispielsweise für das Verhalten Ihrer Gäste, auch außerhalb der
  Gaststätte tragen. 

 Zur weiteren Absicherung dieser Viertel soll eine Grundlage zur amtlichen Anerkennung
 als „Kneipenviertel“ geschaffen werden. Vorstellbar wäre die Bemessung auf Basis der
 Konzentration von Gaststätten in einem Viertel, oder das Bestehen von Gaststätten
 über einen langen Zeitraum. In diesen Gebieten sind besondere Maßnahmen zur
 außergerichtlichen Verständigung von Anwohner*innen und Kneipenbetreiber*innen zu
 treffen und für den Bestand dieser Kneipenviertel zu treffen.

  Zudem fordern wir die Einführung des „Agent-of-Change“-Prinzips: Wer in solchen
  Vierteln neu baut oder modernisiert, trägt die Verantwortung für den baulichen
  Schallschutz und muss selbst Maßnahmen treffen, um sich gegen bestehende Lärmquellen
  abzusichern, nicht umgekehrt.

 Parallel sollen Maßnahmen ergriffen werden, um die Belastungen für Anwohner*innen in
 solchen Vierteln zu reduzieren. Dazu zählen eine erhöhte Frequenz an
 Reinigungsaktionen, eine sichtbare Präsenz des Ordnungsamts in Verbindung mit
 ausgebildeten Nightcoaches in den Abendstunden sowie niedrigschwellige
 Aufklärungskampagnen über Rücksichtnahme im öffentlichen Raum und mögliche
 Konsequenzen bei Fehlverhalten.
 

 Parallel sollen Maßnahmen ergriffen werden, um die Belastungen für Anwohner*innen in
 solchen Vierteln zu reduzieren. Dazu zählen eine erhöhte Frequenz an
 Reinigungsaktionen, eine sichtbare Präsenz des Ordnungsamts in den Abendstunden sowie
 niedrigschwellige Aufklärungskampagnen über Rücksichtnahme im öffentlichen Raum und
 mögliche Konsequenzen bei Fehlverhalten.

 Um einen schnellen, sicheren und möglichst nachruhefreundlichen Heimweg aus den
 Kneipenvierteln zu ermöglichen, soll zudem das Angebot an öffentlichen
 Verkehrsmitteln – insbesondere an Wochenenden – gezielt ausgeweitet werden.

Begründung

Die Kneipenkultur ist ein wichtiger Bestandteil des urbanen Lebens und der sozialen Infrastruktur vieler Städte, sie fördert soziale Begegnung, kulturellen Austausch und wirtschaftliche Vielfalt. 

Dennoch geraten gerade historisch gewachsene Kneipenviertel zunehmend unter Druck: Anwohner*innen, die in diese Viertel neu zuziehen, beklagen sich über Lärm und führen Klagen gegen Gastwirt*innen, mit dem Ergebnis, dass langjährig etablierte Betriebe mit Einschränkungen, Auflagen oder sogar Schließungen rechnen müssen.

Ein prominentes Beispiel ist der Fall der Unteren Straße in Heidelberg, einer traditionsreichen Ausgehstraße in der Altstadt. Hier wurde seit mindestens 1900 in verschieden Kneipen gefeiert. Nach jahrelangen juristischen Auseinandersetzungen wurden den Kneipen die Sperrstunden deutlich nach vorne verlegt. Dieses Urteil gefährdet nicht nur einzelne Betriebe, sondern stellt ganze Viertel in Frage, die seit Jahrzehnten ein identitätsstiftender Teil der Stadtkultur sind.

Die derzeitige Rechtslage schiebt die Verantwortung für den Lärm, der im öffentlichen Raum entsteht, den Betrieben zu, selbst wenn sie keinen direkten Einfluss darauf haben. Gleichzeitig fehlen ihnen langfristige Sicherheiten, weil rechtlich legitim betriebene Lokale durch neue Klagen plötzlich mit Einschränkungen oder sogar dem Aus konfrontiert sind. Das gefährdet die kulturelle Vielfalt, verdrängt alternative Ausgehorte und beschleunigt die Gentrifizierung.

Ein modernes Lärmschutzrecht muss deshalb zwischen gewachsenen städtischen Realitäten und berechtigten Schutzinteressen abwägen. Durch klare gesetzliche Regelungen, wie die Herausnahme von Zu- und Abstrom aus der betrieblichen Verantwortung, das „Agent-of-Change“-Prinzip für Neubauten sowie die Schaffung rechtssicherer Status für Kneipenviertel, kann dieser Ausgleich gelingen.

Zugleich braucht es Maßnahmen zur Konfliktvermeidung, denn auch die Anwohner*innen dieser Viertel haben ein Recht auf Sauberkeit und Sicherheit. Aufklärungskampagnen, verstärkte Reinigungsdienste und eine stärkere Präsenz des Ordnungsamts können das Nebeneinander von Nachtleben und Wohnnutzung erträglicher gestalten.