Zeit für eine gerechte Steuerpolitik – die Reichsten progressiv besteuern

Zur Weiterleitung an den SPD-Bundesvorstand

  Die Steuergerechtigkeit in Deutschland muss dringend erhöht werden. Gerade
  Superreiche, die überproportional vom Gemeinwesen und der Infrastruktur profitieren,
  müssen einen höheren Beitrag dazu leisten. Daher fordern wir wesentliche, die
 Reichen
  in diesem Land betreffende Steuern progressiv zu gestalten – also an dem Einkommen,
  bzw. Wertumfang zu koppeln. Dies betrifft die Vermögenssteuer, die Erbschaftssteuer
  sowie die Kapitalertragssteuer. Eine Überarbeitung und – für die Vermögenssteuer –
  verfassungskonforme Reaktivierung ist hier erforderlich.

  1. Vermögensteuer

  Das Bundesverfassungsgericht stellte in seinem Urteil 1995 fest, dass eine
  Ungleichbehandlung von Immobilienvermögen gegenüber anderen Vermögen nicht
  verfassungsgemäß ist und erklärte daher die Vermögensteuer in der damaligen Fassung
  für verfassungswidrig. Anstatt diese Ungleichbehandlung auszuräumen wurde die Steuer
  ausgesetzt – auch vor dem Hintergrund des damaligen Spitzen-Einkommensteuersatzes
 von
  53% + Soli. Heute liegt der Spitzensteuersatz bis 277.826 Euro bei 42%, ab dieser
  Grenze bei 45% und daher 8% bzw. 11% darunter. Der Soli kommt heute bei Singles ab
  einem Einkommen von 89.000 Euro zum Tragen. Die geringe Steuerlast für Superreiche,
  die darüber hinaus über endlose Kapazitäten zur Steuervermeidung verfügen führen zu
  einer stetigen Konzentration von Vermögen.

  Wir schlagen ein progressives Modell mit einem hohen Freibetrag von 3 Millionen Euro
  pro erwachsene Person vor, um die breite Mittelschicht sowie selbstgenutzte
  Immobilien oder Altersvorsorgevermögen effektiv zu schützen. Bei Überschreitung
 eines
  gesetzlich verankerten Freibetrages in Höhe von 3 Millionen Euro soll ein Steuersatz
  von 0,5 % gelten. Ab einem Vermögen von 100 Millionen Euro steigt der Steuersatz in
  Schritten von 0,5 Prozentpunkten je weitere 100 Millionen Euro an – bis zu einem
  Höchstsatz von 5,5 % für Vermögen ab einer Milliarde Euro.

  Mit dieser Staffelung sorgen wir dafür, dass insbesondere die allerreichsten
  Haushalte, deren Vermögen bislang kaum steuerlich erfasst wird, einen fairen Beitrag
  zum Gemeinwohl leisten. Zugleich wird dem exponentiellen Vermögenszuwachs an der
  Spitze ein regulierender Rahmen entgegengesetzt. Dies trägt dazu bei, die
  Wachstumskurve des Reichtums abzuflachen und den Teufelskreis wachsender
 Kapitalmacht
  zu durchbrechen, in dem Reichtum sich immer weiter selbst vermehrt, während ärmeren
  Menschen, der soziale Aufstieg zunehmend versperrt bleibt.

  Eine Vermögensteuer dieser Art ist somit nicht nur ein Instrument zur Stärkung der
  öffentlichen Hand, sondern auch ein Hebel zur Herstellung größerer
 Chancengleichheit.
  Wenn extreme Vermögensvorsprünge relativiert werden, verringert sich auch der
  strukturelle Vorsprung, den Reiche in Bereichen wie Bildung, Karrierezugang,
  Gesundheitsversorgung oder politischer Einflussnahme genießen. Es entsteht ein
  fairerer Wettbewerb um Lebensperspektiven – und damit ein gesellschaftliches Klima,
  in dem Aufstieg wieder stärker von Leistung als von Herkunft abhängt.

  Die extreme Konzentration von Reichtum in Deutschland ist nicht nur Ausdruck
  wachsender sozialer Ungleichheit, sondern auch ein strukturelles Risiko für
  gesellschaftlichen Zusammenhalt und demokratische Teilhabe. Während ein erheblicher
  Teil der Bevölkerung unter steigenden Lebenshaltungskosten, stagnierenden Einkommen
  und unsicheren Arbeitsverhältnissen leidet, wächst das Vermögen der reichsten
  Haushalte in exponentiellem Tempo. Diese Entwicklung verfestigt ökonomische
  Machtstrukturen und zementiert soziale Unterschiede über Generationen hinweg.

  Um diesem Trend entgegenzuwirken, fordern die Jusos Baden-Württemberg die
  Wiedereinführung einer verfassungskonform ausgestalteten Vermögensteuer, die sich an
  der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit orientiert und zugleich zur Finanzierung des
  Gemeinwesens beiträgt. Ziel ist es, das überproportionale Wachstum von
  Spitzenvermögen gezielt zu bremsen, die extreme Ungleichverteilung zu mildern und
 den
  demokratischen Grundsatz der fairen Beteiligung wiederherzustellen: Wer mehr
 besitzt,
  soll auch mehr zum gesellschaftlichen Fortschritt beitragen.

  Wir Jusos Baden-Württemberg setzen uns für eine gerechte Gesellschaft ein, in der
  Wohlstand nicht auf Kosten vieler, sondern zum Nutzen aller entsteht. Die
  Wiedereinführung einer sozial gerechten, verfassungskonformen Vermögensteuer ist ein
  überfälliger Schritt in diese Richtung.

  2. Erbschaftsteuer

  Vererben ist kein Sozialprinzip – Zeit für eine gerechte Lastenverteilung. Ziel
 einer
  Neugestaltung der Erbschaftssteuer ist es, der wachsenden Vermögensungleichheit
  entschlossen entgegenzutreten, Chancengleichheit zwischen den Generationen zu
  verbessern und die Finanzierung zentraler Zukunftsaufgaben gerecht zu gestalten.
 Eine
  gerechte Erbschaftsteuer ist ein zentrales Instrument für mehr soziale
 Gerechtigkeit,
  Generationengleichheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt.

  In Deutschland werden Arbeitseinkommen hoch besteuert, während große vererbte
  Vermögen häufig fast steuerfrei bleiben – durch hohe Freibeträge, großzügige
  Privilegien für Betriebsvermögen und durch Bewertungsmethoden, die reale Marktwerte
  systematisch unterschreiten. Diese systemische Bevorzugung sorgt dafür, dass sich
  Vermögen immer stärker in wenigen Händen konzentriert und soziale Ungleichheit über
  Generationen hinweg weiter verfestigt.

  Durch die Einführung einer progressiven Besteuerung und den Abbau von
  Schlupflöchern wird das exponentielle Vermögenswachstum bei besonders reichen
  Erb:innen gebremst. Die zunehmende Vermögenskonzentration, die soziale Ungleichheit
  zementiert, wird so deutlich entschärft. Gleichzeitig sorgt eine gerechte
  Erbschaftsteuer dafür, dass Menschen ohne ererbtes Vermögen – insbesondere junge
  Menschen – fairere Startbedingungen erhalten. Das stärkt den sozialen Aufstieg und
  reduziert strukturelle Chancenungleichheit. Die geforderte Reform umfasst vier
  Punkte:

  I. Einführung progressiver Steuersätze

  Kernstück dieser Reform muss die Einführung eines progressiven Tarifs sein, der sich
  – analog zur Einkommensteuer – stärker an der tatsächlichen Leistungsfähigkeit der
  Erb:innen orientiert. Für die Steuerklasse I (z. B. Kinder, Ehepartner:innen)
  schlagen wir folgende Staffelung vor: Auf vererbte Vermögen nach Abzug der
  Freibeträge soll ein Steuersatz von 5 % bis zu einem Betrag von 500.000 Euro gelten.
  Für Vermögen über 0,5 Mio. Euro hinausgehend bis 1 Mio. Euro soll der Steuersatz auf
   10 % steigen, Erbschaften über 1 Mio. Euro bis 2,5 Mio. Euro werden mit 15 %
  beteuert. Zwischen 2,5 Mio. Euro und 5 Mio. Euro liegt der Steuersatz bei 20 % und
  zwischen 5 Mio. Euro und 20 Mio. Euro steigt er auf 25 %. Für Nachlässe oberhalb von
  20 Mio. Euro soll ein Spitzensteuersatz von 35% zur Anwendung kommen. So leisten
  insbesondere besonders vermögende Erb:innen einen gerechten Beitrag zur Finanzierung
  des Gemeinwesens, während kleine und mittlere Erbschaften weiterhin moderat
 behandelt
  werden.

  II. Privilegien für große Betriebsvermögen abbauen

 Die derzeitige fast vollständige Befreiung großer Betriebsvermögen von
 der Erbschaftsteuer ist sozial ungerecht und öffnet Tür und Tor für steuerliche
 Gestaltungsspielräume. Wir fordern deshalb, dass Betriebsvermögen nur noch bis zu
 einem Wert von maximal 5 Mio. Euro pro Erbfall vollständig steuerfrei bleibt. Für
 darüberhinausgehende Anteile soll eine gleitende Teilversteuerung eingeführt werden.
 Bewertungsgrundlagen müssen auf realen Marktwerten basieren, nicht auf internen
 Buchwerten, wobei der Drei-Jahres-Durchschnitt als Maßstab genutzt werden sollen, um
 kurzfristige Preisspitzen zu berücksichtigen
. Missbrauch durch gestückelte
 Vorabübertragungen oder Konstruktionen mit
 Familienstiftungen ist gesetzlich zu unterbinden. Bei all diesen Maßnahmen muss
 berücksichtigt werden, dass sich Liquiditätsengpässe für die Unternehme ergeben, die
 zur Streichung von Arbeistplätzen führen. Deswegen sollen Steuermodelle, wie die
 Lohnsummenregel, des § 13a ErbStG ausgebaut werden, wobei auch eine ertragsbezogene
 Berechnung stattfinden muss.

  III. Langfristige Zahlungsoptionen gesetzlich verankern

 Eine gerechte Erbschaftsteuer darf nicht zu existenziellen Problemen bei der
 Begleichung führen – etwa durch den Zwang, selbstgenutzte Immobilien oder
 Familienunternehmen sofort zu veräußern. Daher fordern wir eine gesetzliche
 Regelung,
 die eine Ratenzahlung über bis zu 20 Jahre ermöglicht. In Fällen nicht liquider
 Vermögenswerte soll eine zinsgünstige Stundung greifen. Wird das Vermögen innerhalb
 dieses Zeitraums veräußert, ist die verbleibende Steuerschuld sofort fällig. Eine
 moderate Verzinsung (z. B. 1,5 % über dem Basiszins) gewährleistet zugleich
 fiskalische Verlässlichkeit.

 In diesem Zuge fordern wir zudem die Abschaffung der Verschonungsbedarfsprüfung, da
 diese zu einer überproportionalen Bevorteilung von Großerb*Innen führt.

 Eine gerechte Erbschaftsteuer darf nicht zu existenziellen Problemen bei der
 Begleichung führen – etwa durch den Zwang, selbstgenutzte Immobilien oder
 Familienunternehmen sofort zu veräußern. Daher fordern wir eine gesetzliche
 Regelung,
 die eine Ratenzahlung über bis zu 20 Jahre ermöglicht. In Fällen nicht liquider
 Vermögenswerte soll eine zinsgünstige Stundung greifen. Wird das Vermögen innerhalb
 dieses Zeitraums veräußert, ist die verbleibende Steuerschuld sofort fällig. Eine
 moderate Verzinsung (z. B. 1,5 % über dem Basiszins) gewährleistet zugleich
 fiskalische Verlässlichkeit.

 Für Unternehmen, die sich zeitweilig in einer Krisen- /Umstrukturierungsphase
 befinden (wenn EK-Quote < 20 %
oder Tilgungsrate > 25 % EBIT), bedarf es einer
 ergänzenden Stundung, um Insolvenzen zu vermeiden, die zu einem Arbeitsplätzewegfall
 führen.

  Eine gerechte Gesellschaft braucht eine gerechte Erbschaftsteuer – und eine SPD, die
  diesen Anspruch glaubwürdig vertritt.

  3. Kapitalertragsteuer

  Ungerechtigkeiten in unserem Steuersystem führen dazu, dass Einkommen grundsätzlich
  stärker als Kapitalerträge – seien sie auch noch so hoch – oder Vermögen besteuert
  wird. Hier muss unbedingt eine Gleichbehandlung bzw. mit den Steuereinnahmen
  möglicherweise eine Besserstellung von Einkommen hergestellt werden. Die
  Kapitalertragsteuer wird ab einem niedrigen Freistellungsbetrag (1000 Euro für
  Singles, 2000 Euro für Eheleute) unabhängig von der Höhe der Kapitalerträge
  einheitlich erhoben. Die Steuerlast beträgt 25% + Soli (ab einem zu versteuerten
  Einkommen von 73.483 Euro) + Kirchensteuer und damit in Summe zwischen 26,3% und
  27,1%. Eine Dynamisierung und gleichzeitige Abflachung der Steuerkurve führt zu
 einer
  Entlastung von Kleinanlegern.

 Die Abgeltungssteuer von 25% in der aktuellen Form soll abgeschafft
 werden. Stattdessen werden Kapitalerträge abzüglich des Sparerpauschbetrags von 1000
 pro Person dem zu versteuernden Einkommen zugerechnet und nach dem regulären
 Einkommensteuertarif besteuert.. Damit wären Einkommen und Kapitalertrag hinsichtlich
 des
 Steuersatzes angeglichen. Weiterhin sind verstärkte internationale Kooperationen zur
 Sicherstellung gerechter, länderübergreifender Besteuerungen anzustreben.