Zur Weiterleitung an: Juso-Bundeskongress, SPD-Landesparteitag, SPD-Landtagsfraktion,
SPD-Bundesparteitag, SPD-Bundestagsfraktion
Der Straßenverkehr ist ein Raum, in dem klare Regeln zum Schutz aller
Verkehrsteilnehmenden gelten. Diese Regeln müssen konsequent eingehalten und
durchgesetzt werden. Es besteht kein Anspruch darauf, Geschwindigkeitsbegrenzungen
nach Belieben zu ignorieren, und staatliche Kontrolle stellt keinen übermäßigen
Eingriff dar, sondern dient dem Schutz insbesondere vulnerabler Gruppen wie Kindern,
älteren Menschen und Menschen mit Behinderung.
Dennoch zeigt sich in der Praxis eine weit verbreitete Missachtung der
Straßenverkehrsordnung, insbesondere bei Geschwindigkeitsbeschränkungen. So werden
innerorts bei zulässigen 50 Kilometern pro Stunde regelmäßig 60 bis 70 Kilometer pro
Stunde gefahren, auf Landstraßen bei erlaubten 100 Kilometern pro Stunde nicht
selten
120. Diese Entwicklung ist alarmierend – auch vor dem Hintergrund der aktuellen
Unfallstatistiken.
Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes kamen im Jahr 2023 insgesamt 2839
Menschen
im Straßenverkehr ums Leben, was einem Anstieg um 1,8 Prozent gegenüber dem Vorjahr
entspricht. Besonders betroffen waren ungeschützte Verkehrsteilnehmende: Die Zahl
der
getöteten Fußgängerinnen und Fußgänger stieg um 12,3 Prozent, die der getöteten
Radfahrenden um 4 Prozent.
Ein wesentlicher Unfallfaktor ist überhöhte Geschwindigkeit, insbesondere bei
schlechter Witterung oder eingeschränkter Sicht. Die geltenden Bußgelder in
Deutschland entfalten dabei nur eine begrenzte präventive Wirkung. Im europäischen
Vergleich sind sie niedrig: Innerorts 20 Kilometer pro Stunde zu schnell zu fahren
kostet in Deutschland 70 Euro, in Dänemark 135 Euro, in der Schweiz über 200 Euro.
Dabei ist der Unterschied zwischen Tempo 30 und Tempo 50 gravierend. Der Bremsweg
verdoppelt sich nahezu, von etwa 18 auf rund 40 Meter – eine potenziell
lebensentscheidende Distanz, insbesondere in der Nähe von Kitas, Schulen oder
Altenheimen.
Zwar kann die abschreckende Wirkung von Strafen grundsätzlich begrenzt sein, jedoch
zeigen Studien, dass höhere Bußgelder durchaus einen verhaltenslenkenden Effekt
haben. So sanken etwa in Hamburg die Geschwindigkeitsverstöße nach einer Erhöhung
der
Bußgelder um bis zu 46 Prozent.
Gleichzeitig ist die Entdeckungswahrscheinlichkeit entscheidend. Ohne wirksame
Kontrollen bleibt auch die schärfste Regelung wirkungslos. Nur wer regelmäßig mit
Sanktionen rechnen muss, ändert sein Verhalten nachhaltig.
Daher fordern wir:
- Erhöhung der Geldbußen um 60 Prozent
Die derzeitigen Sätze sind nicht geeignet, eine spürbare abschreckende Wirkung zu
erzielen. Eine pauschale Erhöhung der Geldbußen um 60 Prozent ist angezeigt, um eine
spürbare Verhaltensänderung herbeizuführen.
- Einführung einkommensabhängiger Geldbußen
Zur Sicherstellung einer gleichwertigen Ahndung sollen Bußgelder künftig
einkommensabhängig ausgestaltet werden können. Maßstab ist dabei der prozentuale
Anteil der Strafe am Medianeinkommen.
Eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 Kilometern pro Stunde zieht derzeit ein
Bußgeld von 120 Euro nach sich. Bezogen auf das durchschnittliche Nettoeinkommen in
Deutschland entspricht dies rund 4,4 Prozent eines Monatsgehalts. Eine Person mit
einem Jahreseinkommen von 100.000 Euro netto zahlt jedoch nur 1,43 Prozent ihres
Monatseinkommens – und könnte sich denselben Verstoß somit faktisch dreimal leisten,
ohne eine stärkere finanzielle Belastung zu spüren.
Durch eine einkommensbezogene Anpassung würde in diesem Fall die Geldbuße auf etwa
370 Euro ansteigen, sodass die relative Belastung unabhängig vom Einkommen konstant
bleibt. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass alle Betroffenen – unabhängig von
ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit – gleich wirksam sanktioniert werden.
- Verknüpfung des Führerscheins mit der Steueridentifikationsnummer
Zur effizienteren Durchsetzung einkommensabhängiger Sanktionen soll die Steuer-ID
verpflichtend mit dem Führerschein verknüpft werden. Dies erleichtert die
Einkommensfeststellung und ermöglicht eine automatisierte Bemessung der Strafe.
- Modifikation des Punktesystems
Das bestehende Punktesystem ist zu träge, um bei wiederholtem Fehlverhalten schnell
zu greifen. Eine zügigere Vergabe von Punkten bei einschlägigen Verstößen erhöht den
erzieherischen Effekt und erlaubt es, notorische Wiederholungstäter früher zu
sanktionieren.
- Ausbau von Geschwindigkeitskontrollen
Die Anzahl der stationären und mobilen Geschwindigkeitsmessanlagen ist deutlich zu
erhöhen. Eine Verdopplung der Kontrolldichte ist erforderlich, um eine realistische
Entdeckungswahrscheinlichkeit sicherzustellen.
Die Zahl der Verkehrstoten ist gestiegen, ungeschützte Verkehrsteilnehmende sind
überdurchschnittlich betroffen. Hauptursache ist überhöhte Geschwindigkeit,
begünstigt durch zu geringe Sanktionen und eine unzureichende Kontrolldichte. Die
beantragten Maßnahmen zielen auf eine präventive Verhaltensänderung und erhöhen die
Verlässlichkeit der Rechtsdurchsetzung im Straßenverkehr.
Begründung
erfolgt mündlich
