Verschärfung des Bußgeldkatalogs im Straßenverkehr

Zur Weiterleitung an: Juso-Bundeskongress, SPD-Landesparteitag, SPD-Landtagsfraktion,
  SPD-Bundesparteitag, SPD-Bundestagsfraktion

  Der Straßenverkehr ist ein Raum, in dem klare Regeln zum Schutz aller
  Verkehrsteilnehmenden gelten. Diese Regeln müssen konsequent eingehalten und
  durchgesetzt werden. Es besteht kein Anspruch darauf, Geschwindigkeitsbegrenzungen
  nach Belieben zu ignorieren, und staatliche Kontrolle stellt keinen übermäßigen
  Eingriff dar, sondern dient dem Schutz insbesondere vulnerabler Gruppen wie Kindern,
  älteren Menschen und Menschen mit Behinderung.

  Dennoch zeigt sich in der Praxis eine weit verbreitete Missachtung der
  Straßenverkehrsordnung, insbesondere bei Geschwindigkeitsbeschränkungen. So werden
  innerorts bei zulässigen 50 Kilometern pro Stunde regelmäßig 60 bis 70 Kilometer pro
  Stunde gefahren, auf Landstraßen bei erlaubten 100 Kilometern pro Stunde nicht
 selten
  120. Diese Entwicklung ist alarmierend – auch vor dem Hintergrund der aktuellen
  Unfallstatistiken.

  Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes kamen im Jahr 2023 insgesamt 2839
 Menschen
  im Straßenverkehr ums Leben, was einem Anstieg um 1,8 Prozent gegenüber dem Vorjahr
  entspricht. Besonders betroffen waren ungeschützte Verkehrsteilnehmende: Die Zahl
 der
  getöteten Fußgängerinnen und Fußgänger stieg um 12,3 Prozent, die der getöteten
  Radfahrenden um 4 Prozent.

  Ein wesentlicher Unfallfaktor ist überhöhte Geschwindigkeit, insbesondere bei
  schlechter Witterung oder eingeschränkter Sicht. Die geltenden Bußgelder in
  Deutschland entfalten dabei nur eine begrenzte präventive Wirkung. Im europäischen
  Vergleich sind sie niedrig: Innerorts 20 Kilometer pro Stunde zu schnell zu fahren
  kostet in Deutschland 70 Euro, in Dänemark 135 Euro, in der Schweiz über 200 Euro.

  Dabei ist der Unterschied zwischen Tempo 30 und Tempo 50 gravierend. Der Bremsweg
  verdoppelt sich nahezu, von etwa 18 auf rund 40 Meter – eine potenziell
  lebensentscheidende Distanz, insbesondere in der Nähe von Kitas, Schulen oder
  Altenheimen.

  Zwar kann die abschreckende Wirkung von Strafen grundsätzlich begrenzt sein, jedoch
  zeigen Studien, dass höhere Bußgelder durchaus einen verhaltenslenkenden Effekt
  haben. So sanken etwa in Hamburg die Geschwindigkeitsverstöße nach einer Erhöhung
 der
  Bußgelder um bis zu 46 Prozent.

  Gleichzeitig ist die Entdeckungswahrscheinlichkeit entscheidend. Ohne wirksame
  Kontrollen bleibt auch die schärfste Regelung wirkungslos. Nur wer regelmäßig mit
  Sanktionen rechnen muss, ändert sein Verhalten nachhaltig.

  Daher fordern wir:

  1.   Erhöhung der Geldbußen um 60 Prozent

  Die derzeitigen Sätze sind nicht geeignet, eine spürbare abschreckende Wirkung zu
  erzielen. Eine pauschale Erhöhung der Geldbußen um 60 Prozent ist angezeigt, um eine
  spürbare Verhaltensänderung herbeizuführen.

  1.   Einführung einkommensabhängiger Geldbußen

  Zur Sicherstellung einer gleichwertigen Ahndung sollen Bußgelder künftig
  einkommensabhängig ausgestaltet werden können. Maßstab ist dabei der prozentuale
  Anteil der Strafe am Medianeinkommen.

 Eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 Kilometern pro Stunde zieht derzeit ein
 Bußgeld von 120 Euro nach sich. Bezogen auf das durchschnittliche Nettoeinkommen in
 Deutschland entspricht dies rund 4,4 Prozent eines Monatsgehalts. Eine Person mit
 einem Jahreseinkommen von 100.000 Euro netto zahlt jedoch nur 1,43 Prozent ihres
 Monatseinkommens – und könnte sich denselben Verstoß somit faktisch dreimal leisten,
 ohne eine stärkere finanzielle Belastung zu spüren.

  Durch eine einkommensbezogene Anpassung würde in diesem Fall die Geldbuße auf etwa
  370 Euro ansteigen, sodass die relative Belastung unabhängig vom Einkommen konstant
  bleibt. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass alle Betroffenen – unabhängig von
  ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit – gleich wirksam sanktioniert werden.

  1.   Verknüpfung des Führerscheins mit der Steueridentifikationsnummer

  Zur effizienteren Durchsetzung einkommensabhängiger Sanktionen soll die Steuer-ID
  verpflichtend mit dem Führerschein verknüpft werden. Dies erleichtert die
  Einkommensfeststellung und ermöglicht eine automatisierte Bemessung der Strafe.

  1.   Modifikation des Punktesystems

  Das bestehende Punktesystem ist zu träge, um bei wiederholtem Fehlverhalten schnell
  zu greifen. Eine zügigere Vergabe von Punkten bei einschlägigen Verstößen erhöht den
  erzieherischen Effekt und erlaubt es, notorische Wiederholungstäter früher zu
  sanktionieren.

  1.   Ausbau von Geschwindigkeitskontrollen

  Die Anzahl der stationären und mobilen Geschwindigkeitsmessanlagen ist deutlich zu
  erhöhen. Eine Verdopplung der Kontrolldichte ist erforderlich, um eine realistische
  Entdeckungswahrscheinlichkeit sicherzustellen.

  Die Zahl der Verkehrstoten ist gestiegen, ungeschützte Verkehrsteilnehmende sind
  überdurchschnittlich betroffen. Hauptursache ist überhöhte Geschwindigkeit,
  begünstigt durch zu geringe Sanktionen und eine unzureichende Kontrolldichte. Die
  beantragten Maßnahmen zielen auf eine präventive Verhaltensänderung und erhöhen die
  Verlässlichkeit der Rechtsdurchsetzung im Straßenverkehr.

Begründung

erfolgt mündlich